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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-02 · Heft 49 (2.12.1844) · p. Seite 704

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 49 (2.12.1844)
Date
1844-12-02
Page
Seite 704 (sequence 4)
Language
German
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704 des Herrn Landrichters Jhl zu Werneck getroffen wurden. Die erste dieser Einrichtungen besteht in einer Stiftung, aus welcher einst im Rabbinatsdistrikte Niederwerrn der Gehalt des Rabbiners gezahlt werden soll. Wie zweckmäßig eine solche Stiftung ist, fühlt gewiß vorzüglich jeder jüdische Geistliche in Landgemeinden, deren Mitglieder meistens wenig vermögen besitzen, ja oft nur mit großer Mühe ihre täglichen Bedürfnisse zu bestreiten vermögen. Wie unangenehm ist es, von solchen Leuten einen großen Theil seines Gehaltes beziehen zu müssen! Und wenn auch die Wirksamkeit des Rabbiners dadurch nicht unmittelbar gehindert wird, so muß sie doch jedenfalls mittelbar Schaden leiden. Der genannte Beamte hat das Verdienst, so wie er sich vor vier Jahren bei der Gründung von Rabbinatsdistrikte» in Unterfranken, als Wahlkommissär für den fünften Distrikt, der Wahl und der Feststellung der Verhältnisse des Rabbiners mit wohlwollendem Eifer und unermüdeter Thatigkeit angenommen, so auch zur Gründung der oben bezeichneten Stiftung aufzufordern und sie in's Leben zu rufen. Auch fanden seine beredten Worte Eingang bei den damals zur Wahl des Rabbiners versammelten Distrikts-Angehörigen, so daß sogleich die Summe von 475 fl. subskribirt, und zugleich festgesetzt wurde, daß bei jeder Trauung ein Prozent der Heimsteucr p “rasa) in den Distriktsfonds fließen sollte. Sie Stiftung wurde von der allerhöchsten Behörde genehmigt, unter Kuratel gestellt, und dem Kaufmann W. A. Kohn zu Werneck die Verwaltung übertragen. Als nun in diesen Tagen der Distriktsausschuß cinberusen wurde,, um die Verwaltung der Distriktsgclder zu prüfen, und sich über weitere pekuniäre Distriktsangelegenheiten zu berathen, wobei Herr Landrichter Jhl wieder mit unverdrossener Geduld die Prüfung und Berathung leitete, ergab sich, daß der Distriktssonds bei einer musterhaften Verwaltung in vier Jahren zu einem Kapitale von 154b fl. angcwachsen war. Es zeigr sich uns hierdurch die Hoffnung, daß unser Rabbiner schon in wenigen Jahren einen Theil, oder auch in zwei bis drei Jahrzehentcn seinen ganzen Gehalt aus dieser Stiftung beziehen kann, was sowol ihm eine angenehmere und wirksamere Stellung, als auch uns eine Erleichterung verschaffen wird. Nicht unbemerkt dürfen wir lassen, daß zu dieser Vermehrung des Distriksfonds außer der oben bezeichneten Abgabe bei Trauungen und den kapitalisirten Zinsen auch ein Vermächtniß von 100 fl. beitrug, welches von einem jungen Mädchen aus Theilhcim herrührt. Bohnle Freudcnthal war der Name dieser Frommen, welche, mit besserm Sinne als Viele unserer Reichen begabt, auch in ihrem Geburtsorte die Summe von 750 fl. zu wohlthätigen Zwecken vermachte. Die zweite in mancher Hinsicht noch wohlthätigere Einrichtung, welche wir Herrn Landrichter Jhl verdanken, ist ein Statut für die Kultusgemeinde Niederwerrn, welches derselbe, nach öfterer Berathung mit einem von der Gemeinde eigens zu diesem Zwecke gewählten Ausschüsse, abfaßte, und welches von der Gemeinde gern und willig angenommen wurde. Wer da weiß, in welchem ungeordneten Zustande unsere meisten Gemeinden sich befinden, wie die früheren herkömmlichen oder auch ausgezeichneten Anordnungen und Bestimmungen (r::pr) großentheils für die jetzigen Verhältnisse nicht mehr ausreichen, oder gar Veranlassung zu Streit und Hader geben, wird die Zweckmäßigkeit ja Nothwendigkeit eines solchen Statuts leicht einsehen. Und Herr Landrichter Jhl hat die Aufgabe, welche er sich gesetzt, trefflich gelöst, indem er das früher Gültige, wo nur immer möglich, nicht aufhob, sondern nur hier und da, wo es nothwendig war, änderte, und mir neuen zweckmäßigen Anordnungen verbunden, in eine logische Ordnung brachte. Auch wird dieses Statut seine wohlthätige Wirkung nicht auf die Gemeinde Niederwerrn beschränken, da mehrere Nachbargemeinden dasselbe zum Muster nahmen und bei sich ähnliche Einrichtungen treffen werden. Aus Buiern, im November. (Privatmitth.) Von dem Münchner „Unterstützungsverein für israelitische Ackerbau- und Handwerkslehrlinge in Baicrn" ist eine Rcchnungsablage für die Zeit vom 21. April 1844 bis 31. August 1844 erschienen. Nach derselben bestehet der Verein aus 33 Mitgliedern, von denen jedes wenigstens 24 Kr. monatlich beisteuert; zugleich ist derselbe im Besitz eines Vermögens von 8425 fl. Während der oben genannten Rechnungszeit hätten, mit dem bedeutenden Ueberschusse des frühem Jahres und nach Abzug der Regiekosten 702 fl. für den Hauptzweck, Unterstützung der Acker-

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