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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-02 · Heft 49 (2.12.1844) · p. Seite 702

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 49 (2.12.1844)
Date
1844-12-02
Page
Seite 702 (sequence 2)
Language
German
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702 Wundarzt ein für allemal zu verpflichten und seine BMühÄttz«, ihm zu vergüten. Dein Stadtrathe und dem Stadtbezirksarzte Dt. Siebenhaar bleibt solches andurch unverhalten und es hat der Stadtrath sowol wegen behusiger Bescheidung und Anweisung der hiesigen israelitischen Gemeinde als auch sonst das Nöthige zu besorgen. Die mittelst Berichts des Stadtraths eingegangenen Akten sub C. XL1I. No. 223. folgen anbei zurück. Dresden, am 28. Oktober 1844. Königl. Sachs. Krcisdirektion. Or. Merbach." An den Stadtrath und an den Stadtbezirksarzt Dr. Siebenhaar allhier. Die Beschneidung der Judenknaben betreffend. Dresden, 18. November. (Privatmitth.) Bereits durch die hohe Verordnung vom 25. Februar 1837 war festgesetzt worden, daß der Oberrabbiner den Dienst- und Unterthancneid, wie die Geistlichen der christlichen Konfessionen, zu leisten habe. Letztere Bestimmung ist nun ohnlängst zur Ausführung gekommen; vor mehreren Wochen legte der hiesige Oberrabbiner Herr Dr. Frankel in Gegenwart der dazu berufenen Mitglieder des israelit. Gemeindcvorstands den für die Geistlichen aller Konfessionen durch die Verfassungsurkunde vorgeschriebnen Diensteid in die Hände des Stadtrattzs, als der vom Kulrusministerio hierzu beauftragten Behörde, feierlichst ab. — Dem gedachten Herrn Oberrabbiner wurde auch jüngst von Seiten des Ministeriums des Innern die geistliche Jnspizirung der beiden Landes- Korrektionsanstalten zu Zwickau und Waldheim, in Bezug der daselbst befindlichen Sträflinge jüdischen Glaubens, übertragen. Auf Antrag des Oberrabbiners ist demzufolge bewilligt worden, daß die Sträflinge jüdischen Glaubens an den ersten Feiertagen sämmtlicher israelitischen hohen Feste von aller und jeder Hausarbeit befreiet bleiben sollen, auch wird ihnen jeden Sabbat eine Anvachtstunde zugestanden, wozu von der Hausverwaltung ein besonderes Zimmer cinzuräumen ist. — Die aus dieser neuen Einrichtung erwachsenen Kosten als Reiseaufwand u. chgl. sollen aus der Staatskasse vergütet werden. — Bisher waren die Sträflinge jüdischer* Glaubens (welche übrigens gkößtentheils Ausländer sind) blos an den christlichen Sonnünd Feiertagen und ausnahmsweise an dem ersten Lage des jüdischen Osterfests von der Arbeit befreiet, oberwähnte Anordnung ist mithin ein nicht unbedeuten-! der Vokschritt in der Gewissensfreiheit. — Dresden, 20. November. (Privatmitth.) Ein Hopfenhandler jüdischen Glaubens aus Baiern hatte vor einiger Zeit bei dem königl. sächs. Ministers des Innern um das Recht der bleibenden Niederlassung und Ansässigmachung in Dresden nachgesucht. Das Ministerium, welches dessen Motive (Verpflanzung des Hopfenbaues nach Sachsen) begründet fand, erforderte deshalb die Zustimmung der städtischen Kommunvertreter, wie das Gesetz von 1838 es vorschreibt. — Die Sache ward nun (am 23. Oktober) in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten berathen. Hier zeigten sich drei Parteien. Die erste, die Minorität, wozu sämmtliche in der Versammlung befindliche Juristen und sonst Höhergebildete gehörten, stimmte für unbedingte Bewilligung des Gesuchs. Die zweite, größtentheils Gewerbsgenoffen, war einem solchen Ansinnen total entgegen und benutzte die Gelegenheit ihre Leidenschaftlichkeit gegen die Juden recht an den Tag zu legen; Mehrere gingen sogar so weit den Antrag zu stellen, „die Regierung möge künftig dergleichen Gesuche fremder Juden ohne Weiteres zurückweisen." Endlich gelang j es, nach mehrstündigen heftigen Debatten, einer dritten vermittelnden Partei den Beschluß durchzusetzen, „daß man zwar dem Gesuche des Petenten j im Prinzips nicht entgegen sei, derselbe jedoch vorerst noch näher nachzuweisen habe, in wie weit I er den von ihm beabsichtigten Zweck zum wahren j Nutzen der Kommun wirklich zu realisiren im! Stande sei." j So hat man es für den Augenblick weder mit! den Judenfeinden noch mit den Judenfreunden ganz j verdorben. — j Frankfurt am Main, 13. November. Die Novellen zur alten Wechselordnung sind vom gesetzgebenden Körper angenommen worden, und unter Anderm dadurch die Juden genöthigt, am Sabbat zu akzeptiren und zu bezahlen. Der Antrag war,

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