Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1844)
- Date
- 1844-11-18
- Page
- Seite 677 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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677 Holland. Aus dem Haag, im September. (Arch. isr. de Fr.) Am 6. September ist die neue Synagoge feierlichst eingeweiht worden. Fünfzig Musiker und -fünfzig Sänger assistirten dabei. Die Musik wurde vom Herrn Berlin (dem Komponisten unsres „Moses auf Nebo") geleitet. Der Rabb. Löwenstein aus Rotterdam predigte deutsch und der Rabb. Ferrarcs aus dem Haag holländisch. Die Militär- und Zivilbehörden wohnten der Feier bei. Rußland. St. Petersburg, 31. Oktober. (Privatmitth.) Sie haben wol schon den Ukas vom 26. Juni mitgetheilt, nach welchem die Synagogen und jüdischen Bethäuser von Neuem weder in einer Straße noch auf einem Platze, auf dem orthodox-griechische Kirchen stehen, anders, als in einer Entfernung von wenigstens hundert Faden von den letzteren, und in Straßen, in denen keine Kirchen stehen, in einer Entfernung von fünfzig Faden von den letzteren erbaut werden dürfen. Der Kaiser hatte eigenhändig darauf bemerkt, daß unter diesem Borwande aber keine Beeinträchtigung der schon bestehenden Synagogen vorgenommen werden dürfen, sollten aber hölzerne Synagogen der Baufälligkeit wegen umgebaut werden müssen, so müssen sie nach dieser Ordnung gebaut werden. Eine andere allerhöchste Verordnung verfügt, daß bei allen Kinderbewahranstalten, wenn jüdische Kinder dieselben besuchen sollten, ein jüdischer Religionslehrcr und eine jüdische Köchin angestellt werden sollen. Ich habe es mir schon lange vorgenommen, Ihnen einmal über die jüdischen Soldaten in der russischen Armee zu schreiben, und will diesem Wunsche endlich Nachkommen. Es giebt nichts, das für die Glaubensstärke und Glaubensfestigkeit des russischen Judenthums mehr zeugt, als diese Soldaten. Es ist etwas, das die Seele tief ergreift, und ein jüdisches Herz hoch erfreut, wenn man sieht, wie die Religion hier Alles durchdrungen hat, wie erhaben die gottvertrauende Glaubenskraft ist, die, allen Verhältnissen trotzend und sie besiegend, die Freude des Lebens blos in dem Sichselbstbewähren, und den reichen Lohn für tausend Entbehrungen, Entsagungen und Versagungen in dem seligen Bewußtsein erfüllter Pflicht findet. — Es ist eine Seelenfreude, zu sehen, wie fast im bewußtlosen Gefühle dieser Glaubenskrast, und dergleichen getragen von ihr, unter allem Druck, das ächt jüdische Leben bei diesen Soldaten mit seinem sabballichen Seelenfrieden, mit seinen religiösen Familienfreuden, mit seiner Gattentreue, Eltern- und Kinderliebe, mit seiner Liebe zum Gesetzesstudium, mit seinen Zeremonicen, die das Alltägliche weihen, ja selbst mit seinem hierarchischen und patriarchalischen Stolze sich erhält. Es ist die tiefste Ehrfurcht vor der Vergangenheit des Judenthums, mit seinen kräftigen, überall sich bewährenden Institutionen, die dem Beobachter das Herz durchströmt, und unwillkürlich drängt sich dem Geiste die beunruhigende Frage auf: Wird die Reformation mit ihrem Lärm eben so kräftig zur Erhaltung der Religion unserer Väter, eben so heilvoll, so beseligend wirken, als es die Vergangenheit in ihrer stillen Zurückgezogenheit gethan? Die Juden sind seit dem 20. August 1827 der Rekrutirung in Natura unterworfen. Bis dahin bezahlten sie eine gewisse Ablösungssumme für die Rekrutenpflicht. Die §§. 681—832 in der Ausgabe des russischen Gesetzbuches vom Jahre 1842 enthalten die einzelnen, gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen bei der jedesmalig anzuordnenden Rekrutirung die Aushebung der Rekruten erfolgen soll. Nur die Kaufleute, die Landbauern (für die als Begünstigung festgesetzten Jahre) die erblichen Ehrenbürger sind mit ihren Familien, die Rabbinen und Studierenden nur persönlich von der Rekrutirung befreit. Die §§. 386—380 und §. 392 im dritten Th eil, Buch II. des militärischen Gesetzbuches enthalten die ferneren Bestimmungen des Dienstes für die jüdischen Soldaten, die religiösen Verhältnisse, die Bedingungen, unter welchen sie eine Kirchengcmeinde bilden und einen Rabbiner wählen können, ihre Ausschließung von allem Avancement (nur für Auszeichnung in Schlachten kann der Jude Unteroffizier werden) rc. — Seit dem Jahre 1827 sind nun allmälig in die verschiedenen Korps der russischen Garde, Landarmee und Flotte, mehr als 20,000 Juden eingetreten, haben mit ihren Korps verschiedene Feldzüge mitge-