Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-11-18 · Heft 47 (18.11.1844) · p. Seite 672

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 47 (18.11.1844)
Date
1844-11-18
Page
Seite 672 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225335-3225383--06463-3315281
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

672 unbedingte Emanzipation nöthig; von einem Akte der Gnade kann hierbei nicht die Rede sein. Der Verfasser kann sich nicht verhehlen, daß Ln manchen Ländern, für unser Vaterland namentlich in Posen und Westpreußen eine augenblicklich eintretende Emanzipation mit großen Schwierigkeiten verbunden sein würde, die dem Ganzen hinderlich entgegen treten können. Aber es geschehe genug, wenn nur die Pflicht anerkannt, wenn gearbeitetwürde, sie in's Leben treten zu lassen, wenn man die Juden und namentlich auch die Christen reif machte. Tragen auch an der verbreiteten Mißstimmung die Juden einen Theil der Schuld — denn die auf dem platten Lande lebenden, stehen freilich auf keiner hohen Stufe — so kann man doch nicht sagen, daß der Fortschritt der Zeit an ihnen vergeblich gewesen ist; er wäre noch bedeutender, wären die Hemmungen nicht zu groß. Der Staat erkennet die Pflicht an, für den Unterricht seiner Bürger zu sorgen, namentlich für die religiöse Unterweisung. Bei den Juden prüft er die Lehrer, aber er sorgt nicht für die Ausbildung; ob die Jugend in ihrem Bekenntnisse unterrichtet wird, ob Rabbiner oder welche andre da sind, hat er. bis jetzt keiner Kontrolle unterworfen. Das Ausland und namentlich auch das katholische Belgien und Frankreich, und in Deutschland das gesegnete Würtemberg haben israelitische Konsistorien, deren Kultus vom Staate unterstützt wird, und die Juden sind dort weiter als die preußischen. Warum kann nicht auch in dieser Beziehung das ^Ausland auf Preußen als auf den Muflerstaat sehen? Ob die preußischen Judenkinder konfirmirt werden oder nicht, ja ob sie jemals ein Wort von ihrem väterlichen Glauben gehört haben, untersucht Niemand, wie denn auch die. Mädchen bis zu ihrer Verheirathung am Gottesdienst nicht Theil nehmen. Wenn aber bei Verbrechern der Richter bittigerweise in dem mangelhaften Unterrichte einen Entschuldigungsgrund findet, warum den Juden so sehr anfeinden, der keinen Religionsunterricht empfangen hat? In Berlin findet man gerade unter der reichern Klasse der Juden ganz Erwachsene, die nicht einmal die hebräischen Buchstaben kennen, nie den Tempel besuchen, doch aber einen Eid inore Judaico leisten! Folgten wir der dänischen Regierung, welche 1814 ein Edikt gab: „Kein Jude der nicht eine religiöse Prüfung bestanden, soll in Gewerbe, Zunft oder Studien eintreten oder Disposition über sein Vermögen haben." Jost IX. p. 163. Der gewöhnliche Jude betet seine unverstandenen Formeln, die gebildeteren sind Indifferentsten, die für ihr Religionssystem ausgeben, was bunt aus Lappen anderer Religion zusammengeflickt ist, in deren Bibliothek in friedlicher Harmonie die Stunden der Andacht, Schteiermachers Predigten über den christlichen Hausstand neben dem hebräischen Gebetbuche stehen. Sind diese auch oft die Unleidlichsten, an welchen Streckfuß mit Recht tadelt, daß sie öffentlich Schinken essen, gern christliche Kirchen und geistliche Konzerte besuchen, so findet sich doch unter vielen Juden aller Klassen sogar ein wissenschaftliches Bestreben, Lehre und Leben übereinstimmend zu machen. Der Staat sorge also zunächst für Unterricht der Juden als Juden. Könnte auch die Kirche thätig sein? ja, so recht eigentlich in Verbindung mit dem Staate. Daß Jude nicht mehr als Volksname sondern als Schimpfname gebraucht wird, ist bekannt*), wo der offenbarste Beweis des aniimis injuriandi da ist, kann der Jude nicht klagen; das sollte eine humane Gesetzgebung hemmen und die Kirche ihrerseits auf das unchriflliche der Judenverfolgungen und auf die Christenpflicht gegen die Juden aufmerksam rrra< chen, dann würde sie allmälig ein schonendes, zarteres Verhältniß Herausstellen, und der Jude nicht allenthalben sich verstoßen und zurückgesetzt fühlen." °) Die Kaiserin von Rußland verordnete, daß Niemand das Wort Jude als Schimpfwort gebrauchen sollte, auch ließ sie jüdische Deputirte zum Handkusse „Annalen rc." Einleitung: Gehet hin und thuet desgleichen. Bei uns existirt wol keine Fibel, in der nicht der Jude als Schreckbild dasteht, kein Kinderfreund, worin er nicht gestohlen hat. „Der Jude kömmt," schläfert den Säugling ein. „Ich will ein Jude werden, wenn" u. s. w. ist ein beliebter Schwur auch unter Gebildeten. Wie gefallen uns Christen die „Christenhunde und Ungläubigen" aus dem Munde der Türken? Ueberhaupt messen wir nicht mit dem Maaße, das wir begehren. Jäschke, Gallerte merkwürdiger Kriminalfälle. Berlin 1842 p. 255 sagt: Das Vorurtheil war damals bei ungebildeten Juden leider zu gemein, daß man den Christen auf jede Weise übervortheilen könne, ohne darum ein sonderliches Vergehen gegen das „Gesetz" vollbracht zu haben; aber ist's denn bei ungebildeten Christen anders gewesen? p. 474 führt ein christlicher Verbrecher zu seiner Entschuldigung an: „Das eingesogene Vorurtheil gegen Juden habe ihm das vergangene Verbrechen weniger sündlich dargesteUt und nie würde er sich haben in den Sinn kommen lassen, eine solche That gegen einen Christen auszuüben."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.