Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1844)
- Date
- 1844-10-28
- Page
- Seite 631 (sequence 11)
- Language
- German
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631 begriffenes Land, daher auch dort, wie etwa kn der Morgendämmerung Licht und Finsterniß, Zivilisation und Barbarismus noch immer mit einander kämpfen. Es läßt fich demnach voraussetzen, daß dieses Land für einen einigermaßen aufmerksamen Reisenden vielen Stoff darbieten müsse, und daß man demselben viele interessante Seiten abgewinnen könne: indessen da wir, unserem Plane treu bleibend, nur alles auf Juden'bezügliche Interessante hier besprechen können, so wollen wir dieses Land auch nur von dieser Seite vorzüglich betrachten. Es kann jedoch nicht fehlen, daß sich hie und da'Momente darbieten werden, die mit dem allgemeinen politischen und Kulturzustande dieses Landes in genauer Beziehung stehen, die wir natürlich auch in den Kreis unserer Betrachtungen hinein ziehen und sie unseren Lesern zur Anschauung vorführen müssen. — In der Moldau giebt es viele und mitunter recht zahlreiche jüdische Gemeinden. Die Juden dürfen da .überall wohnen, alle Arten von Handel und Gewerbe treiben und ihren Gottesdienst frei und öffentlich ausüben. Diese Freiheiten und -Rechte genießt sowol der einheimische als der fremde Jude, jedoch giebts hierin so wie in vielen anderen Beziehungen bedeutende Unterschiede. Der einheimische Jude, d. h. derjenige, der in der Moldau geboren und der moldauischen Regierung unterthan ist, heißt Raja; die Nichtrajas zerfallen wieder in zwei Klassen: Paßinhaber und Sudits. Kommt nämlich ein Ausländer (Jude oder Christ) nach der Moldau, in Geschäfts- oder sonstigen Gewerbsangelegenheiten, so kann er dort bleiben so lange er will, und im großen Gebiete des Handels und der Gewerbe, Alles unternehmen, was er nur immer will. Geschlossene Handelskorporationen, eigene Geschäftsprivilegien, und besonders Zunftzwang kennt man da nicht. Paßinhaber bezahlen in der Moldau keine Steuer, können aber dafür, de jure, im Lande keine Häuser und liegende Gründe erwerben. Bei Ablauf des Passes muß der Paßinhaber bei seiner Regierung um einen neuen anhalten. Die Sudits dagegen erhalten, gegen eine bestimmte Patenttaxe, jährliche Patente von den resp. Konsulaten derjenigen Regierungen, denen sie (als ur- - fpcünglich eingeborene oder beigetretene Schutzgenossen) unterthan sind, und bezahle» sonst nichts, weder an die walachische Regierung noch an die Mutterregierung ihres resp. Konsulats. Um dieses verständlicher zu machen, müssen wir Folgendes hinzusetzen. In der Moldau (und Walachei) residiren Konsuls und Agenten aller europäischen Mächte.. Einem Konsul irgend einer europäischen Macht stehet es zu, seinen Unterthanen (Paßinhaber und Sudits) selbst zu richten. Nie darf ein Nichtraja von einer moldauischen Behörde gerichtlich zitirt, geschweige denn eingekerkert, gerichtet und gestraft werden. Ist ein Sudit der Beklagte und ein Raja der Kläger, so wendet sich die walachische Regierung an den Konsul des Beklagten. Dieser zitirt seinen angeklagten Sudit, und die Sache wird durch die moldauische und konsularische Behörde gemeinschaftlich verhandelt. Haben zwei Sudits verschiedener Konsulate einen Prozeß mit einander, so mischt sich die moldauische Regierung gar nicht drein, und die Sache wird unter den beiden Konsulaten abgemacht. — Ein Sudit kann entweder eingeboren (wenn seine Eltern Sudits waren) oder freiwillig in dieses Schutzverhaltniß getreten sein. Er kann auch seinen Schutz nach Belieben wechseln. Einem Raja wird es jetzt oft schwer zum Sudit, einem Sudit hingegen gewöhnlich sehr leicht, zum Raja zu werden. — Diese konsularische Protektion ist für Ausländer, dergestalt, daß sie der Landesgerichtbarkeit gar nicht unterworfen sind, was in früheren Zeiten, als in den beiden Fürstenthümern (wie noch jetzt in der ganzen Türkei) Machtaussprüche statt der Gesetze herrschten, und das Leben und Eigenthum der Einwohner einem zweideutigen Winke eines jeden Amtsbekleideten ausgesetzt war, unentbehrlich, ja, eins wahre Wohlthat, und selbst Eingeborene beeilten sich den mächtigen Schutz irgend einer fremden Macht zu erwerben (daher denn größtentheils das jetzige Suditsverhältniß, und es kam mir wahrlich oft recht komisch vor, eine» ächt polnisch-moldauisch gekleideten Kleinstädtler-Juden, dessen Eltern und Vorältern von Preußen nie gehört und gesehen, einen preußischen Unterthan oder, wie die Leute es dort nennen, einen Berliner heißen zu sehen). Jetzt jedoch, wo seit einem Dezennium hier Alles bei weitem geordneter vor sich geht (obschon der alte Bacbarismus noch immer nicht ganz von Seiten der Gerechtigkeit verdrängt wurde), und selbst die Raja's im Allgemeinen einer guten, oder wenigstens erträglichen Behandlung sich erfreuen, ist das Nothwendige und Wohlthätige des alten kosularischen Protektionsverhältnisses weniger ersichtlich, obschon es noch immer den Kredit des Ausländers in den Augen des Einheimischen sehr befördert und mitunter sein Fortkommen erleichtert. — Die Juden in der Moldau sind, wie gesagt, in sehr viele» Gemeinden vertheilt; ja, man kann sagen, es