Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1844)
- Date
- 1844-10-14
- Page
- Seite 598 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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598 15) Die Israeliten stehen außer in Religions- und Ehesachen in allen übrigen Beziehungen unter der Jurisdiktion in deren Gebiet sie wohnen und werden nach den allgemeinen Landesgesetzen behandelt. 16) Sei Majestät der König wird in der betrefsenden Repräsentation gebeten werden, den Israeliten die Veranstaltung einer großen Synode anzubefehlen, welche sich damit befassen soll, das israelitische Religionswesen, so weit als thunlich, mit den Interessen des Staates und der Nationalität in Einklang zu bringen und demselben eine solche Gestaltung zu geben, 'welche der Assimilation der Israeliten mit der christlichen Bevölkerung des Landes minder hinderlich sei, als die gegenwärtige *). Indem ich mich für dießmal jedes weitern Derails und jedes Kommentars enthalte, will ich bloß die Bemerkung hinzufügen, daß die Fassung des Gesetzentwurfes, womit der Zirkularnotar beauftragt ist, noch nicht in die Diktatur kam, und ich die letzteren 16 Punkte nur nach der mündlichen Beschlußnahme der Zirkularsitzung vom 9. September abfaßtc. Sobald die Fassung in der Diktatur erscheint, werde ich nicht unterlassen dieselbe in deutscher Uebersetzung mitzutheilen. Preußen. Posan, 25. September, Folgenden, vieles Beherzigenswerthe enthaltenden Art. giebt die D. A. Z. Aus einer amtlichen Bekanntmachung des Landraths im plesser Kreise erfahren wir, daß auf verschiedenen Punkten der Monarchie sich in neuester Zeit eine gereizte Stimme gegen die Juden gezeigt, und daß im höhern Aufträge die Polizeibeamten angewiesen sind, ihr besonderes Augenmerk auf diesen Gegenstand zu richten und gegen jeden Ausbruch von Rohheit einzuschreiten. In der hiesigen Stadt wie in der hiesigen Provinz scheint hiernach diese gereizte Stimmung nicht zu suchen zu sein, sondern in anderen Provinzen der Monarchie, und in der That ist cs so; hier zu Lande herrscht durchaus eine milde und gute Gesinnung gegen die Juden vor. Man sollte bei der Ueberfüllung dieser Provinz von Juden, "j Einige Redner zielten' auf die Mischehen hin. Korr. bei der an vielen Stellen noch zurückgebliebene» Bildung grade das Gegentheil erwarten; indessen erklärt sich dieses Phänomen bei einem tiefer» Eingehen in die Verhältnisse ganz leicht. Die hiesigen Juden werden ausnahmsweise nicht als Bürger behandelt, und die Ausnahmsgesctze, die auf ihnen lasten und grade den ohnehin unglücklichen Theil derselben treffen, erregen bei den Beamten und den gebildeten Bürgern, die doch immer den Ton angeben, ein tiefes Mitleiden für sie; dieses Gefühl der Theilnahme aber theilt sich der ganzen Bevölkerung mit. So werden denn diese exzeptionellen Gesetze ihnen hier und da eine Quelle vielfacher Begünstigung, die das Mitgefühl der Gutgesinnten ihnen eröffnet. Aber die bösen Folgen bleiben andererseits nicht aus. Die Stellung der Juden, die für die Unglücklichen Mitleiden erregt, erweckt gegen die Glücklichen und Reichen nothwendig Haß und Abneigung. Der Jude ist einmal eine andere Art Mensch, der einer besondern Gesetzgebung, statt des Bindemittels, das sonst Menschen vereint, bedarf; ist er unglücklich und leidend, bedauert man diese Art Mensch, wagt er es dagegen glücklich zu sein, oder gar reich, dann weiß der Neid schon Motive genug hervorzusuchen, wodurch Haß entstehen muß. Indessen der glücklichen Juden giebt es in dieser Provinz nicht zu viele; die wohlhabenden, denen der Umzug in die anderen Provinzen frei steht, drängen sich den alten Provinzen zu, wo die Verwaltung einen gedeihlichem Verkehr Hervorrust; wer zurückbleibr, ist in der Regel bürgerlich beschränkt worden, und diese bürgerliche Beschränkung reicht ohndies schon hin, den Neid, wo er im Entstehen ist, niederzuhalten; sie ist zum mindesten eine kleine Rache und erregt im Verlaufe der Zeit eine Verachtung gegen den Gesetzlosen, gleichsam Geächteten, der nur durch einzelne Ausnahmegesetze sein staatliches Dasein fristet, und endlich eine herablassende Theilnahme, die dem Juden, als einem armen menschähnlichen Geschöpfe, doch gebührt. Anders ist es in den anderen Provinzen; die stolze Prärogative christlicher Konfessionen scheitert an der Anmaßung der Juden, die sich nichts nehmen lassen wollen; der Wohlstand und die Bildung, ja der Fleiß und das Gedeihen lassen nicht lange den Neid schlummern, und dieser, wie er durch kein bürgerliches Mißgeschick begütigt wird, erregr überall Feindseligkeit. Daher schreibt sich die gereizte Stimmung