Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1844)
- Date
- 1844-10-14
- Page
- Seite 595 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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595 ordinirt sein sollen; er wünscht di'eß vorzüglich darum, weil erst unlängst der Magistrat der Stadt P. sich vermöge des Rechtes der Lokalbehörde in eine Erbschastssache einmischen wollte, und durch die k. Hoskanzlei daran verhindert wurde, so daß jetzt die dasigen Juden in Erbschafts-Testaments- und Waisenangelegenheiten einzig und allein der Judengemeinde angehörcn. Der Wunsch dieses Deputirten wurde jedoch nicht erfüllt, da sich dieß von selbst versteht, sobald es im Gesetze stehen wird, daß sie in allen Hinsichten, Religions- und Ehesachen ausgenommen unter den allgemeinen Landesgesetzen stehen.— Der in der vorletzten Zirkularsitzung gemachte Vorschlag zur Errichtung eines Rabbinerseminariums wurde mit dem Beisatze angenommen, daß nach zwölf Jahren kein anderer Rabbiner und Volkslehrer werden darf, als der der ungarischen Sprache mächtig und mit Zeugnissen über zurückgelegte Gpmnasialstudien versehen ist. — Im klebrigen wurden die von der Volkserziehungskommission vorgeschlagenen das Erziehungswesen der Juden beireffenden Bestimmungen angenommen. Presiburg, 12. September. (Privatmitth.) sDie letzten Beschlüsse der ungar. Reichsstände sind zu wichtig, als daß wir nicht noch folgenden Bericht aus einer sehr tüchtigen Feder geben sollten. Von demselben Vers, ist uns in Balde eine gedrängte Geschichte der Judenemanzipation in Ungarn zugesagt. Die Redaktion.] Preßburg, 12. September. Letzter Tage beschäftigte sich die l. Ständetafel mit der Zirkularverhandlung der Emanzipationsfrage. Die bürgerliche Stellung der Juden war an diesem Landtage schon öfters Gegenstand der Diskussion; da die Juden in verschiedenen Gesetzen, so wie in den Gesetzvorschlägen über die k. Frcistädte, über die Komitatswahlen, über die Verfassung der privilegirten Distrikte u. dgl. nothwendig berührt werden mußten. Bei allen diesen Gelegenheiten aber sielen die betreffenden Bestimmungen zum Nachtheil der Juden aus, denn es hieß immer: die Emanzipationsfrage wird doch ohnehin ex asse verhandelt werden; geht dann die allgemeine Emanzipation durch, so hören alle exzeptivcn Bestimmungen von selbst auf; ist dieß nicht der Fall, so können die in Rede stehenden Gesetze dem Resultat jener Verhandlung gemäß allezeit modisizirt werden. So vcrsagre man „einstweilen" das Bürgerrecht in den Freistädren und freien Distrikten, das Recht adeligen Grundbesitz zu erwerben, die Amtsfähigkeit, das auf die Honoratioren ausgedehnte Wahlrecht in den Komicatcn u. s. w. „bis die allgemeine Emanzipation verhandelt werden wird." Es war also ein unverkennbares Streben, jede für die Juden in Anspruch genommene günstige Bestimmung, deren Verweigerung sich nicht vernunftgemäß entschuldigen ließ, all graecas CaSendas zu „vertagen.." Dieß oeranlaßte den liberalen Dcputirten vom csongrüder Komitat Herrn Gabr. v. Klauz.il zu dem Anträge, ein Komitö mit der Ausarbeitung eines eigenen Gesetzartikels über die Juden zu beauftragen, um dieser „Mnstisikationsmethode" wie er sie nannte, ein Ende zu machen. Die Motion wurde angenommen und etwa vor vier Monaten das Konnte zur Entgcgennehmung der Depu- .rirtenkreditive, welches zum wenigsten beschäftigt ist, mit der Ausarbeitung eines Gcsetzvorschlags über die Juden beauftragt. Mittlerweile wurde das Ende des Landtags auf den 15. Oktober festgesetzt und man dachte, daß die „Judenfache" bei der Ungeheuern Masse von Geschäften, die noch zu erledigen wären, gar nicht mehr Vorkommen werde, wozu sich mancher jüdische Kannegießer schon Glück wünschte, weil cs „besser sei, daß die Frage gar nicht verhandelt werde, als daß sie durchfalle." Plötzlich zeigte der Notar des Komite's an, daß der Gesetzvorschlag fertig ist, und urgirte die Verhandlung desselben. Das Konnte hat aber keinen neuen Gesetzartikel ausgearbeitet; es stellt vielmehr in seinem „Berichte" die Operationen der Legislatur feit 1839 zusammen und zeigt, wie es keinen andern Ausweg giebt, als die Juden vollkommen zu emanzipiren. Der Bericht ist aber so abgefaßt als wünschte es das Gegentheil von dem, was es vorschlägt. Außer dem von der l. Ständetafel am vorigen Landtag proponirten und von der Magnatentafel verworfenen kurzen, all- | gemeinen Gesetzvorschlag zur vollkommenen Emanzi-! pation hat das Konnte auch jenen in seinen Bericht ausgenommen, der damals von beiden Tafeln Sr. Maj, dem König zur Sanktion vorgelegt, aber nur theilweise sanktionirt wurde, und entscheidet für den erster». In der Zirkularsitzung vom 6. September wurde also dieser „Bericht" in Verhandlung genommen.