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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-10-07 · Heft 41 (7.10.1844) · p. Seite 577

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 41 (7.10.1844)
Date
1844-10-07
Page
Seite 577 (sequence 5)
Language
German
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577 Durch Akklamation angenommen! Frage 7. Wer ernennet die Rabbinen? Antwort: Wo nicht von der Regierung gesetzliche Bestimmungen desfalls bestehen, ist der Wahlmodus unbestimmt. Ang enommen! Frage 8. Welche polizeiliche Jurisdiktion üben die Rabbinen unter den Juden aus, welche gerichtliche Polizei üben sie unter ihnen aus? Rach kurzer Debatte wird folgende Fassung beliebt: Den Rabbinen steht keinerlei Macht zu, sie haben nur diejenigen Befugnisse, welche ihnen der Staat und die Gemeinde einräumt. Frage 9. Beruht ihr Einfluß bloß auf dem Herkommen? Antwort: In den Ländern, wo die Verhältnisse der Rabbinen durch das Gesetz geregelt sind, werden ihre Befugnisse durch diese Gesetze geregelt; wo dieses noch nicht der Fall ist, beruhen sie lediglich auf dem Herkommen. Frage 10. Giebt es Gewerbe, welche das Gesetz der Juden ihnen verbietet? Antwort: Nein. Angenommen! Frage 11. Verbietet das Gesetz den Juden, Wucher mit ihren Brüdern zu treiben? und Frage 12. Verbietet oder gestattet es dm Wucher mit Fremden? Antwort: Jeder Wucher ist verboten und schändlich. Durch Akklamation angenommen. Hiermit ist dieser Gegenstand erledigt. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Magdeburg, 30. September. (Privatmitth.) Der Herr Landesrabb. vr. Herzfeld zu Braunschweig ersucht uns, öffentlich zu erklären, daß die mit der Revision der Protokolle der ersten Rabbinervchrsammlung vor deren Druck Beauftragten sich in ihnen nicht zurecht finden konnten, und sie daher, noch ehe sie von hier abreisten, Herrn vr. Frankfurter in Hamburg nachschickten, dieser dann in Zwischenräumen die einzelnen Bogen hierher an Herrn vr. jvr. Aronheim schickte, welcher sie der Druckerei zustellte; ferner, daß der Herr vr. Herzfeld den letztem wiederholentlich um Einsicht dieser Fragmente des Manuskripts gebeten hatte, aber durchaus vergeblich, so daß dem Herrn vr. Herzfeld von den Protokollen vom Augenblicke ihres Schlusses an nicht ein einziger Buchstabe wieder zu Gesichte gekommen als bis nach der zweiten Korrektur. Bernburg, 25. September. (Privatmitth.) Hier wurde das Kol Nidre-Gebet am letzten Versöhnungsabend abgeschafft und dafür der schöne Gesang „O Tag des Herrn" von L. Stein vom Chore gesungen, was beim größten Theil der Gemeinde einen guten Eindruck machte. In seiner Predigt, welche zwischen der zweiten und dritten Strophe dieses Gesanges statt hatte, entwickelte der Landrabbiner Herr vr. Herxheimer die Gründe dieses Verfahrens auf eine schöne überzeugende Weise. Sonach ist unsere Gemeinde nicht unter dm letzten, die den Beschluß der ersten Rabbinerversammlung über Kol Nidre durch die Thal befolgte. Braunschweig, 26. September. (Privatmitth.) Auch hier wurde das Kol Nidre-Gebet hinweggelassen, und gleich mit nbdri angefangen. Aus dem Schwarzwalde, 4. September. (Privatmitth.) Der Wortschwall über den christlichen Staat wird uns in neuester Zeit so oft aufgetischt, daß wir nachgerade Ekel vor diesem Gerichte bekommen müssen, und es wäre möglich, daß es zur Taktik unsrer Gegner gehöre, durch solchen Ueberdruß uns zur Räumung des Feldes zu bewegen. Mögen sich indessen die gelehrten deutschen Ideologen nach Herzenslust mit der Idee des christlichen Staates im Kreise herumtreiben, daß in Wirklichkeit der Staat kein christlicher sei, wird jeder (besonders christliche) Leser folgender im Schwäbischen Merkur vom 28. August d. I. enthaltenen Mittheilung aus Baden zuzugeben gezwungen sein: Donaueschingen, den 22. August. Folgende Bekanntmachung im neuesten hiesigen Wochenblatte geben wir wörtlich, und überlassen jedem Leser, sich darüber ein Urtheil zu bilden: Zwangsversteigerung. Da der wegen erhobener Klage des Mathias Fischerkeller, Hauskellerbauer, gegen feinen Vater Georg Fischerkeller, im Wege der Hilfsvollstreckung der öf-

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