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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-10-07 · Heft 41 (7.10.1844) · p. Seite 576

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 41 (7.10.1844)
Date
1844-10-07
Page
Seite 576 (sequence 4)
Language
German
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576 geboten wurde, das gilt uns auch heute speziell als heilige Pflicht gegen unsere Volksgenossen, gegen die Söhne unseres Vaterlandes gegen Deutsche. Denn: zuerst der Vaterlandsgenosse, dann der Glaubensgenosse, so will es die Lehre des Judenthums. A. Adler schlägt darum vor, den Antrag so zu fassen : Der Jude erkennt in jedem Menschen den Bruder, in dem Vaterlandsgenossen aber noch besonders denjenigen, mit welchem er durch besondere Bande zur Realisirung der Staatszwecke verbunden ist. Wechsel er: Die Liebe zu dem Vaterlandsgenoffen darf die besondere Liebe zu dem Glaubensgenossen nicht ausschließen. Herzfeld: Die wenigen Worte, welche ich hier zu sprechen habe, flehen zwar nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Debatte des Augenblickes. Allein sie dürften doch am Orte sein. Ich bin nicht bloß Mitglied dieser Versammlung, sondern auch der Stadt und dem Staate Braunschweig angehörig; Sie werden mir daher gestatten, zu weinen Worten diesen Vormittag, in deren Mitte ich unterbrochen wurde, eine nachträgliche Erklärung hinzuzufügen. Ich bin geboren und erzogen in einem andern Lande, habe in einem andern Lande Schule und Universität besucht, meine meisten Erfahrungen gehören schon deswegen nicht diesem Lande an. Ein zweiter großer Theil meiner Erfahrungen ist durch Zeitungen und Zeitschriften gewonnen, in denen von den Umständen der Juden Deutschlands, Europas, der ganzen Erde die Rede ist, von den Zuständen der 200 jüdischen Familien in diesem Lande aber wenig oder fast gar nicht. Was ich daher diesen Vormittag sagte, hat in ausländischen Zuständen, nicht in inländischen seine Entstehung. Von diesem intelligenten, humanen Lande gilt es nicht, kann es nicht gelten, sollte es nicht gelten. Ferner, wir wünschen doch, daß unsere Berathungen und Beschlüsse in ganz Deutschland, wo möglich auch außerhalb Deutschlands Anerkennung finden. Für jene Länder kann die humane Gesinnung gegen uns, welche in Braunschweig und einigen anderen deutschen Ländern herrscht, doch keinesfalls den Beweggrund abgeben, so ganz allgemein, wie es im Anträge beliebt ist, für die Zulässigkeit der gemischten Ehen zu stimmen. Ich glaube dieses Gefländniß der Wahrheit schuldig zu sein. P hilippson: Da wo es sich' um Liebe handelt, da soll man doch ja nicht sich auf Unterscheidungen einlassen. Die Liebe kommt aus dem Herzen. Wozu Erläuterungen? Beweisen wir die Liebe durch die That und ermuntern wir dazu unsere Brüder und Gemeinden. Ich denke einfach: Am Besten, wir nehmen den Antrag der Kommission durch Akklamation an! Geschieht durch allgemeinen Zuruf! Frage 5. In dem einen wie in dem andern Falle, welche Pflichten schreibt den Juden das Gesetz gegen die Franzosen, die nicht ihrer Religion sind, vor? Antwort: Es findet kein Unterschied unter beiderlei Franzosen statt. Durch Akkklamation angenommen! Frage 6. Die in Frankreich gebornen und vom Gesetz als französische Bürger behandelten Juden betrachten sie Frankreich als ihr Vaterland, haben sie die Verpflichtung, es zu vertheidigen, den Gesetzen zu gehorchen und allen Verordnungen des bürgerlichen Gesetzbuches zu folgen? Antwort: Ja, in allen Fällen; Frankreich ist ihr alleiniges Vaterland. Hold heim: Nicht bloß, wo wir als Bürger bereits anerkannt sind, auch da, wo der Jude noch nicht dieser Anerkennung sich erfreut, find wir verpflichtet, an dem Wohl und Wehe des Vaterlandes Autheil zu nehmen, das Vaterland zu vertheidigen mit Gut und Blut. Und das sei auch schon geschehen. Wir müssen die Erklärung in diesem Sinne aufnehmen und fassen. Hirsch: Nicht nur sei dieses etwa subjektive Ansicht, ein schönes Wort, nein, das sei auch der Geist des Judenthums, der Inhalt der israelitischen Messiaslehre; der Begriff des Staates nach dem Judenthume, der im Staate die Verwirklichung der Gerechtigkeit erstrebt. Jolowicz: Wir haben das Land, in dem wir geboren sind, als Vaterland zu betrachten. Daß wir aber auch zum Staate Pflichten haben, versteht sich zwar von selbst, allein man könnte den Messiasglauben dagegen halten wollen. Doch jedes Volk hat irgend eine Idee zu realisiren. Der Jude nicht die Idee des Staates, sondern die, mit seiner Religion sich einzuleben in den jedesmaligen Staat, in dem er geboren. K.-R. Maier schlägt folgende Fassung vor: Der Jude ist verpflichtet, das Land, dem er durch Geburt und bürgerliche Verhältnisse angehört, als sein Vaterland zu betrachten, es zu ver^ theidigen und allen seinen Gesetzen zu gehorchen.

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