Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 40 (30.9.1844)
- Date
- 1844-09-30
- Page
- Seite 566 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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566 1) Daß jeder Israelit durch seine Religion verpflichtet ist das Land welches die Vorsehung ihm zur häuslichen Niederlassung angewiesen hat, als sein wahres Vaterland anzusehen; daß wir Juden dieses Landes daher das ungarische Vaterland auch als das unsere betrachten und lieben und uns verpflichtet wissen, seine Gesetze, seine Verfassung, seine Jnstitutionen hoch und werth zu achten, an seinem Wohl und Weh innigen Antheil zu nehmen, seine Interessen aus allen Kräften zu fördern, seine Sprache in unserer Milte zur Umgangs- und Muttersprache zu machen, und für seine Erhaltung wenn es Npth rhut, Gut und Blut zu opfern. 2) Daß alle Pflichten der Menschenliebe und Gerechtigkeit, welche unsere Religion dem Menschen auferlegt, kraft eben dieser Religion vollständig und in ihrem ganzen Umfange gegen unsere christlichen Milbrüder beobachtet werden müssen; ja daß Betrug, Wucher und jede andere unrechlliche Handlung gegen einen fremden Religionsgenossen geübt, noch verdammlicher ist als gegen den eigenen Bruder, weil dadurch die Religion doppelt entweiht und geschändet wird. 3) Daß das Wesen, die Heiligkeit und Verbindlichkeit des Eides einzig und allein in Anrufung des göttlichen Namens zum Zeugen der Aussage oder deS Versprechens bestehe; übrigens es gleichgültig sei, ob er in der Synagoge oder außer derselben, in dieser oder jener Form abgelegt wird; und daß ein solcher Eid, wobei ein Anderer, Jude oder Nichtjude, betheiligt ist, von keiner Macht auf Erden, durch keinen geheimen Vorbehalt, durch kein Gebet, kurz durch nichts in der Welt aufgelöst werden, und von seiner Verbindlichkeit etwas verlieren könne. Am wenigsten hat diese Kraft das sogenannte Kol-Nidre-Gebet, indem dasselbe sich einzig und allein auf Gelübde bezieht, die der Mensch sich aus Pietät von freiem Willen auferlegt, wie die ganze Abfassung dieses Gebetes zur Genüge zeigt, und was nur von unkundigen Nichtjudcn mißverstanden werden konnte. 4) Daß cs Pflicht der jüdischen Eltern ist, ihre Kinder zu bürgerlichen gemeinnützigen Beschäftigungen, namentlich zu irgend einer Kunst, zum Handwerke, zum Ackcrbauc anzuhalten; und daß nur die bisherige Stellung der Juden in der bürgerlichen! Gesellschaft, die Schwierigkeit, die sie bis jetzt in jenen Erwerbszweigen fanden und noch finden, den Trödelu. Kleinhandel bei ihnen verbreitet hat; und daß es daher heilige Angelegenheit eines jeden wohlgesinnten Israeliten sein muß, zur Beseitigung dieses Uebelstandes nach Kräften beizutragen. So hatte Herr Schwab in weiten Erläuterungen durch volle drei Stunden, won 9 bis 12 Uhr Mittags gesprochen und überredet. Jetzt wurde aber die Sitzung bis auf 3 Uhr Nachmittags vertagt. — Hier muß nun bemerkt werden, daß diese erste Session den Kern von Allem umfaßte, und was jetzt folgt, dreht sich nur schwankend nm beide bereits auf's Tapet gebrachte so verschiedenartig klingende Motionen. Als man zur anbcnannten Stunde sich wieder versammelt hatte, war das erste, daß man den pesther Rabb. anging, er möchte seine Motion von Vormittag wiederholen. Diesem Verlangen wurde mit größter Bereitwilligkeit entgegengckommen; als aber der Redner zu Ende war, und den Wunsch laut werden ließ, das Gesprochene möge zu Protokoll gebracht, und von sämmtlichen Herrn Rabbinen unterzeichnet werden, da war es eine unbeschreibliche Verlegenheit, die sich allgemein der Männer bemeisterte, und Keiner getrauete sich — vielleicht hätte er nur der eignen Ueberzeugung zu folgen gebraucht — den ersten entscheidenden Schritt zu thun. — Merkwürdig ist in dieser Beziehung, und sehr behülflich zur Oricntirung in dem alle Farben spielenden Faktum, wie ein Rabbiner aus dem neutraer Komitate sein Votum in der Sache abgab. Cr meinte: was der Rabb. S. vorgebracht, das Alles seien ja ganz gewöhnliche gar nicht außerordentliche Dinge; das stehe ja Alles im Talmud auch; man solle die Kinder in der Lehre unterweisen, auch ihnen ein Handwerk bcibringen; wir müßten das Wohl des Staates fördern, der uns in seine Milte genommen, und den König segnen unter dessen Schutz und Schirm wir leben u. dgl. m. Das sind Dinge, die wahr sind und billig und gerecht; und doch aber — und da wurde auf den verhängnißvollen Bogen hingewiesen, worauf die Punkte der in Rede stehenden Motion, freilich nicht in rabbinischer Sprache, ausgezeichnet standen— könne man dieses hier — nicht unterschreiben. — Ganz richtig. Die Dinge stehen im Talmud; woraus folgt, daß man sich mit dem Studium eines so trefflichen Buches, welches der Inbegriff aller alten und neuen Weisheit ist, nur