Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1844)
- Date
- 1844-09-23
- Page
- Seite 544 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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544 betformeln unbedingt vorzuschreiben. Gebet lebt im Gefühl; das Gcfübl leidet keinen Gesetzgeber, am wenigsten einen nnserm Gefühl so entfernt stehenden. Auch haben die i'-zn niemals die Nachkommen noch nach 2000 Jahren binden wollen. — Darum solle Ln dem Anträge von den y'b nichts speziell erwähnt werden. gu Antrag 4, betreffend die n&rip fragt er: Soll denn diese sich bloß auf den Pentateuch beschränken? Wenn nicht, so hätte der Antrag schon erklären sollen, daß unter Tora Ln diesem Falle auch die prophetischen und übrigen heiligen Schriften (ü*vmrüi trfconi) gemeint seien. K.-R. Maier: Das Dogma von dem Messias verdient allerdings schon in Beziehung auf das Gebetbuch selbst Untersuchung, weil so viele Stellen hierüber in den Gebeten sich finden. Ter von Bodenheimer gestellte Antrag, sogleich ein Gebetbuch nur für die häusliche und Privat-Andacht anzufertigen, sei unstatthaft; denn öffentliche und häusliche Andacht muffen Hand in Hand gehen. Durch Gebrauch desselben Buches bei öffentlicher und Hausandacht erhält das Gebetbuch mehr und größere Weihe. Auch ist die Rothwendigkeit der Beibehaltung der hebräischen Sprache beim Gebete, wenn auch nicht vom gesetzlich erlaubten, doch vom praktischen Standpunkte aus vorerst noch zu untersuchen. Denn gewiß ist es, daß selbst bei Gemeinden, die schon reif sind für den deutschen Gottesdienst, es doch sehr wünschenßwerth ist, einen Theil der Gebete hebräisch zu belassen. Aus ähnlichem Grunde dürfe auch der Antrag in Betreff der y'to nicht fallen. Denn auch bei einem Neuen wollen und dürfen wir uns nicht zu sehr von dem Grundtypus entfernen. Herxheimer: Auch ich halte die Trennung eines Andachtsbuches für. den öffentlichen Gottesdienst und für die häusliche Andacht hier nicht zulässig. Durch Ein Andachtsbuch für jegliche Gottesverehrung wird besonders die im Argen liegende sehr vernachlässigte häusliche Andacht wieder geweckt und belebt. Jolowicz: Soll überhaupt von der Neuschaffuug einer Liturgie die Rede sein, so muß auf die religiösen Zustände des Volkes Rücksicht genommen werden. Wir müssen fragen: Was fühlt das Volk — und wie denkt und spricht es? Wir sind Deutsche — in deutscher Sprache müssen wir beten. Du Heß: Die Anträge dürften in einige Theitz zerfallen. Ich unterscheide Punkte, die bereits entschieden sind— z. B. ob der Gottesdienst der Israeliten nothwendig in hebräischer Sprache sei. Diese dürsten auch von einer Kommission als erledigt betrachtet werden. Der andre Theil betrifft den Inhalt unseres Gebetbuches, daß das, woran das Gemüth nicht glaubt, aus den Gebeten entfernt werden möchte. Dahin möchte er das iraEns) besonders rechnen. Was Bodenbeimers Bemerkungen betrifft, sie betreffen Form oder Inhalt — darüber ist auch zur Genüge schon gesprochen worden. Was Maier in Beziehung ans die allmäliche Einführung des Gebetbuches bemerkt, ist von Wichtigkeit. Was einmal für das Gemüth heilig und wichtig geworden, darf nicht leichtsinnig hingegeben werden. Er stimmt ferner für den Antrag Bodenheimers für eine Kommission zur Entwerfung eines Glaubensbekenntnisses, das feststelle, was die Versammlung als das Wesen des Judenthnms ansehe und wie sie namentlich das Verhältniß des Zeremoniellen zum rein Sittlichen im Judenthume auffaffe. Dadurch nur gewinnen wir einen sichern Boden für die Debatte. Die Sitzung wird zur Erholung eine halbe Stunde unterbrochen. Nach wieder begonnener Sitzung nimmt Herr Cahn das Wort: Er fühlte sich hinreichend belohnt, auch nur an dieser Debatte Theil nehme» zu können. Sogar die Landgemeinden verlangen Reform des Gottesdienstes. Darüber müssen wir vor Allem klar werden, in wie weit die Autorität des Talmuds anzuerkennen sei. Biblisch ist n^pn und ibib abzuschaffen möglich. Auch im Leben ist es noch für wichtig gehalten, obgleich als bedeutungslos. So wie wir uns gestern über eine Revision des vierten Theiles des ‘jrtntü ausgesprochen haben, so müssen wir uns vor Allem auch für die Revision der drei übrigen Theite aussprechen. Präsident bemerkt, dies sei ein besonderer Antrag. Im Ganzen schließt sich der Redner dem Antragsteller an, ist gegen die Ansicht, daß die hebräische Sprache ein Band sei; höchstens sei sie ein nationales, aber kein religiöses Band. Doch will er sie beibehalten wissen, um den hebräischen Unterricht nicht aus den Schulen zu verdrängen, weit die heilige Schrift hebräisch ist. Form siecher: Man spreche vom Gebet nach Inhalt oder nach Form — Beide werden sie von einem Glaubensbekenntniß bedingt. Darum muß ein solches vor Allem sestgestellt werden. Hirsch: Während dem der Antrag des Kirchenraths Maier einfach einer Kommission überwiesen werden konnte, haben wir heute schon über den Inhalt des Antrags zu