Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1844)
- Date
- 1844-09-09
- Page
- Seite 518 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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518 Nachahmung gefunden. In bacsscher Komitrt ist bereits eine wie man sagt auS mehr als 150 — sage hundert und fünfzig — Geistlichen bestehende Versammlung zusammengetreten. Es liegt nicht in unserer Absicht über diese Versammlung und ihre leicht zu errathende Tendenz Bericht zu erstatten. Die Verhandlungen werden, wie ich höre, bei geschlossenen Lhüren abgehalten und find in ihrer Ausdehnung nur den Eingeweihten zugänglich. Nur auf einen die Interessen der vaterländischen Gemeinden betreffenden Punkt will ich in diesem vielgelesencn Blatte aufmerksam machen. Es verlautet nämlich mit Gewißheit, daß jene Versammlung beabsichtige dahin zu wirken, daß künftig kein Rabbiner in Ungarn angestellt werden solle, der nicht eine von einer aus der Mitte dieser Versammlung gewählten Rabbinatskommission erhalten habe. Wir glauben mit vollem Rechte behaupten zu können, daß ein solches Ansinnen die Wahlfreiheit der Gemeinden, wie dieselbe bis jetzt als Recht, Sitte und Gebrauch in Israel bestand, gewaltig beeinträchtige. Seitdem die sogenannte rwco, als deren Stellvertretung das Ertheilen der m.iri betrachtet werden kann, in Israel aufgehört hat, stand als Recht und Sitte fest, daß jeder Rabbiner nach vorhergegangncr! Ueberzeugung von der Tüchtigkeit und Gelehrsamkeit; des eine mr.n verlangenden Individuums, dieselbe j ohne weiteres ertheilen konnte und von den Gemeinj den hing es ab, in welchem Grade sie dem ausgestellten Diplome ihr Zutrauen schenken wollten. Jede Gemeinde in Ungarn und anderswo hatte das Recht sich den Mann ihres Zutrauens zu wählen, wenn auch die mm von einem Rabbiner aus Fetz oder Marokko ausgestellt war. Diese Anordnung lag und liegt im Geiste de» Judenthums, das keinerlei Zwang kennt, dem Prinzipe der Lehrfreiheit huldigt, seine geistlichen Lehrer zu keiner Zeit auf keinerlei Weise beargwöhnt und keine hierarchische Verfassung sowol im Vcrhaltniß der Geistlichkeit zu den Laien als auch in ihr selbst kennt. Gesetzt nun ein Ungar ließe seinen zum theologischen Fache sich widmenden Sotzn etwa in Prag studiren, derselbe käme mit einem Radbinatsdiplome von dem dortigen Rabbinale zurück, mit welchem Rechte kann man dem Kandidaten zumuthcn, Zeit, Kosten und Mühe durch eine zweire Prüfung vergeuden zu müssen! Angenommen eine Gemeinde tchcnke etwa einem Ortskinde durch eine einstimmige Wahl zum Rabbiner ihr volles Zutrauen, das erwählte Individuum wäre aber aus leicht denkbaren Gründen der Rabbinatskommission mißfällig, läge es nicht in der Macht einer unter keinerlei Kontrole stehenden Kommission allerlei Rücksichten walten zu lassen, die der Gemeinde die Anstellung des gewählten Individuums unmöglich mache? — Wie kann man aber in einem Lande, dessen staatliche Angelegenheiten durch vollkommne Wahlfreiheit geordnet und geschlichtet werden, erwarten, daß man so gleichsam unter der Hand die Wahlfreiheit den israelitischen Gemeinden in ihren speziellen Angelegenheiten aus den Händen spielen will! Die geistlichen Herren in Bücs mögen in rein religiösen Dingen ab- oder dazuschaffen, sie mögen erleichtern oder erschweren, über dergleichen Dinge steht dem ungelehrten Laien kein Urtheil zu; wenn aber solche Beschlüsse gefaßt werden sollten, die die Wahlfreihcit der Gemeinden antasten und beeinträchtigen, so steht es einem Jeden zu, seine Stimme dagegen zu erheben, so wie Jeder gegen allenfallsigc Vorschläge, die nur im Mindesten die Reinheit und Aufrichtigkeit unserer Emanzipationsbestrebungen verdächtigen, — eine Furcht die in Rücksicht auf gewisse bekannte Vorgänge in einer gewissen Stadt nicht so ganz reck absurdum gehört — zu protestiren ^verpflichtet ist. — Aus Ungarn, tolnaer Komitat, im August. (Privatmitth.) Von den Verhältnissen der zahlreichen, in diesem Komitate wohnenden Israeliten ist, meines Wissens, in Ihrem allgemein geschätzten Blatte, j im Besonder» noch keine Anzeige geschehen; da aber! diese so manches Interessante für das Judenthum i enthält, und unser Komitat sich eben jetzt, wie einst j Nagy Jda im unghwarer Komitate, an die Annalen ' der Zeitgeschichte des Judenthums anreihet, so dürfte gegenwärtige Dfittheilung, auch ein Plätzchen in Ihrem Blatte finden. j Dieses Komitat gehört zu den schönsten und segenreichsten Ungarns; die durch dasselbe strömende! Donau trägt alles dazu bei, dem regen Geschäftsleben fruchtreiches Gedeihen zu bringen; und der Jsraelite strebt auch hier, wie überall, seine ihm ange-! borne Thatkraft zu entwickeln. Der Handel mit al-; len Produkten, die dieses gesegnete Komitat hcrvorbringt, ist ausschließlich dem Israeliten untergeordnet.! Für Waarengeschäftc, besonders für den Kleinhandel,