Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1844)
- Date
- 1844-09-02
- Page
- Seite 510 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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510 die Schärfe irnd Strenge, die Gebundenheit der Sätze loben müssen.- so erscheint uns das Ganze doch jeder gemüthlichen Belebung, jedes herzdurchglühenden Moments zu entbehren, wie dies — in einem Konsirmandenbüchlein, in einer Mitgabe für's Leben nicht fehlen darf. Es ist Alles so eiskalt. Zwar verkennen wir nicht die Schwierigkeit, kurz und warm zu sein. Allein was zwingt denn bei dieser Gelegenheit so kurz zu sein? — — Gegen einzelne Aussprüche dieser kleinen Schrift hätten wir Vieles einzuwenden. Der Vers, zieht Fragen in sein Gebiet, die in ein Konsirmanden- Büchlcin schwerlich gehören. Atagdeburg, 23. August, sKlei ne vermischte Schriften.) Zeda Laderecli. Andachtsübungen und Betrachtungen für Kranke und Siechende von S. L. Liepmannssohn. Arnsberg, 1844. Das Büchlein enthalt herzerhebende, kurze Betrachtungen in Tagen des Leids und der Schmerzen, gebaut auf einen festen Glauben. Es hatten derselben nur mehre sein müssen, und mehr individualisiren, z.B. für arme, für reiche Kranke, für junge, für alte, für den Familienvater, die Familienmutter ff. ■—rmi nssn , Gebeden en Gezangeu teil diensle \an Nederlandsch- Israelitische scholen, door A. D. Lutomirski le Rotterdam. Schulgebete und Gesänge vor und nach dem Unterrichte in hebräischer und holländischer Sprache, nebst den Melodieen, nach welchen sie gesungen werden sollen. Das Hebräische, theils prosaisch, theils metrisch, ist korrekt und leicht. — Korrespondenz. Wanderung'' durch Krakau, Galizien, Bukowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) Eine, dem ersten Anschein nach, gegründete Furcht wäre, daß die jüdischen Landbauern in Galizien und zwar diejenigen die in ein Hörigkeitsverhaltniß zu den dortigen adeligen Grundherren treten werden, nicht ein und daffelde Loos mit ihren christlichen Standesgenossen, Rem mit den jetzigen Bauern theilen dürsten, und, es ist wahr, diese Furcht könnte selbst manchen Bessergesinnten Mißtrauen und Abscheu gegen die Begründung eines jüdischen Ackerstandes in Galizien einflößen; denn bei dem vielfachen Druck des dortigen Juden stehet er doch unendlich höher als der christliche Bauer. Jener ist jedenfalls der mittlere, dieser hingegen der tiefste Stand, auf dem Alles lastet — bis zum Erdrücken; — allein bei näherer Erwägung verschwindet diese Furcht in nichts, ja die ihr zum Grunde liegende Basis wird noch zum höhern moralischen Motiv, für eine ernstliche, massenhafte Anschließung der Juden Galiziens an den dastgen christlichen Ackerstand. Denn gesetzlich von Seiten der österreichischen Regierung ist das Verhaltniß von Bauern zu seinem grundherrlichen Eigenthümer ein geordnetes, billiges und leicht erträgliches. Eine gewisse mäßige Quantität von Tagearbeiten (Robotte) jährlich, oder deren Ablösung in Geld, einen bestimmten quantitativen Tribut der jährlichen Bodenerzeugnisse u. s. w., bei der bestimmten Zusicherung der Wahrung persönlicher Freiheit und des Eigenthumsrechtes. Nun ist aber der galizische Bauer zu dumm, um seine Gerechtsame zu kennen und noch viel weniger ihre Handhabung zu fordern. Seine geistige Gesunkenheit setzt ihn ' (wie wir's oben beim Eintritt in dieses Land auseinandergesetzt haben) außer aller wechselseitigen Unterhandlung, Besprechung oder jeder sonstigen, auf einen gegenseitigen zugestandenen Rechtstermin beruhenden aktiven Relation mit seinem adeligen Grundherrn. Der Bauer ist daher dort die personisizirteLtechtlosigkeit und natürlich zugleich die absolute Pflicht; nicht weil ihn das Gesetz in diese Lage versetzt sondern wie gesagt, weil er geistig unfähig ist seinen Rechtsboden zu behaupten, ja ftlbst ihn auch nur zu kennen.— Ganz anders würde sich aber das Verhaltniß stellen, wenn die dortigen Juden an dem Ackerbau Theil nehmen würden. Der Jude in Galizien kennt seine wenigen Rechte wie seine vielen Pflichten nur zu genau. Es fehlt ihm auch gar nicht an moralischer Kraft und Ausdauer, seinen, ihm durch das Gesetz verheißenen Rechten, früher oder spater Geltung zu verschaffen; ja hatten die Juden in Galizien de jure nur recht viele Rechte oder was noch unendlich besser wäre ein Recht (d. h. das durch Emanzipation zugesicherte Staatsbürgerrecht) zu vertheidigen, für den faktischen Besitz derselben wollten sie schon Sorge tragen. — Gesetzt also, viele jüdische Familien in Galizien treten in den Ackerstand, so würde gewiß dieser Stand selbst — abgerechnet seiner agrikultorischen Vervollkommnung — auch schon in seiner Rechtssphare faktisch um ein Großes sich auf-