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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-08-19 · Heft 34 (19.8.1844) · p. Seite 483

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 34 (19.8.1844)
Date
1844-08-19
Page
Seite 483 (sequence 11)
Language
German
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483 Doch nein, dabei bleibts nicht! denn binnen zwei Jahren müssen ja die Ettern wieder ein zweites Kind versorgen (denn sie selbst waren ja auch einst Köstkinder, haben ja folglich zu der Zeit, auch die Kunst Kinder auf fremde Kosten in die Welt zu schicken, wohl ausüben gelernt). Der Schadchan drangt; er laßt das verhängnisvolle Wort überwachsener Bücher oder alte Maid fallen (HL. bei 16—17 Jahren) also —wieder Aussteuer, Ausstattung, pompöse Hochzeit und Kost. Nun haben die Eltern für eine jährliche Propagation der doppelten Köstkinder (zwei paar Volk) in doppelter arithmetischer Progressionsreihe zu sorgen, und so fort kn immer wachsender Reihenzahl, so daß man gar nicht selten in Polen einen Mann von 36—38 Jahren findet, der von einem halben Dutzend unversorgten Kindern, drei paar (versorgten) Köstkindern, mit einem Dutzend Enkeln und Enkelinnen sammt ihrer Suite von Ammen, Belfors und Unterbelforlich rc. rc., kurz von einer ganzen kleinen Gemeinde bei Tische umgeben ist, die an sich eben so hülflos, an ihm eben so unzertrennlich hangen, und die er eben so ununterbrochen sammt und sonders ernähren muß wie ohngefahr die Mutterpolype alle ihre spateren Generationen, die wie ausstrahlende Zweige an ihrem Rücken hängen — und was ist am Ende dieser Urvater selbst? Ein Handelsmann von gewöhnlich beschranktem Vermögen, unsicherm Einkommen, dazu den Wechselfallen des Handels stündlich ausgeseht, oder gar ein Mäkler, Faktor, u. dgl. der so zu sagen von der Lust lebt und in dieser Luft seine ganze zahlreiche Familie auf dem Rücken tragend! — Das ist der normale Verlauf dieses sozialen Nebels, nun aber erst die mannigfaltigen zahlreichen Abnormitäten! So z. B. Uneinigkeit zwischen dem jungen Ehepaare, hervorgegangen aus Mißverstandniß und gegenseitiger totalen Unkenntnis, wozu es täglich und stündlich bei zweien jungen, unreifen, muthwilligen, einander wildfremden Kindern, die man zusammengespannt und wie ein Leus ex macliina in eine gemeinsame Kammer versetzt hat um — als Ehegatten zusammen zu leben, Gelegenheit genug giebt. — Dann kommen erst die Tausenden von Reibungen zwischen Schwiegersohn und Schwiegervater, wegen religiöser und trachtlicher Ansichten, wegen Nichtzuhaltung des Versprechens hinsichtlich einer rückständigen Nedan-Schuld, wegen schlechter und unzureichender Kost rc.; oder aber auch zwischen Schwiegermutter und Schwiegertochter wegen Sterntüchel-Zulage, Kopfputz -Etiquettenstreit rc., an die Reihe. — In solchen Fällen fährt ein Ehegatte wieder zu seinen Eltern und läßt den andern — mitunter auch mit ein paar Kindern — bei seinen Eltern zurück. So vergehen Jahre. Kann es zu einer Scheidung kommen, so gefchiehet diese, wenn aber nicht, so suchen fromme Leute sich in's Mittel zu schlagen um die Eheleute auszusöhnen zu machen). Dafür werden die Eltern mit einer neuen Zulage von Köst gestraft, und so fangt man von Neuem an Köst zu essen, um— nach einiger Zeit sich wieder zu trennen; versteht sich daß inzwischen nicht vergessen wird einen neuen Sprößling vorzubereiten, und so gehet es fort. — Scheidet sich aber ein im Zanke begriffenes Paar, nun dann fangen natürlich von beiden Seiten Hochzeits- und Köst-Prozedur ganz von Neuem an und so fort ad infinitum. — Fragt man den einigermaßen vernünftigen Orthodoxen, warum man in Galizien (wie in Polen überhaupt) so frühe verheirathet? so antwortet er, um dem Laster und der Ausgelassenheit vorzubeugen (gira beeine dessulen); allein das ist in der That gerade das Mittel Begierden und Leidenschaften in einem jugendlichen Gemüthe zu erwecken, dem sie naturgemäß noch ganz unbekannt sein müßten. Man erwäge nur das Verhältniß eines 4—5jährigen Verlobtseins, und das magische Wort Kale (Braut) wie es dort dem Jüngling als Ehrenpreis für alle seine Eheider-Mühseligkeiten von frühester Kindheit auf in Aussicht gestellt wird, und ihn mit nie geahmten Empfindungen erfüllt, und man wird sich von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugen. Haben doch kn bei weitem südlicheren Regionen — in Jerusalem und Babylon — wo der Mensch früher reif wird, die Talmudisten das achtzehnte Jahr als den Hochzeitstermin festgesetzt? Will man aber wirklich, so weit es sich thun läßt, den Sinn der galizischen jüdischen Jugend rein erhalten, und ihn von keinen schlüpferigen, sinnlichen Vorstellungen getrübt wissen, so verbanne man doch lieber von Talmud-Unterricht in der Cheider-Welt alle jene Partien die, als Gegenstand ritueller und kasuistischer Forschung für Rabbinen und erwachsene Theologen" vom Fache, allerdings wichtig sind, die aber für ein jugendliches Eemüth gefährlich und auf dasselbe nur höchst nachtheilig einwirken müssen *). — Ja, selbst *) Was für eine neue, gefährliche Ideenwelt muß sich nicht z. B. den unschuldigen zwölfjährigen Jüngling eröffnen, wenn er wochen- und monatelang in ms rrobtt in der aoiö t*on mns nns oder "p' rD*i»K. grübelt! — sapienti sat. — Korresp.

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