Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1844)
- Date
- 1844-08-19
- Page
- Seite 480 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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480 machung des königl. Landraths des Pleßer Kreises heißt es: „Auf verschiedenen Punkten der Monarchie hat sich in neuester Zeit eine gereizte Stimmung gegen die Juden gezeigt und ist sogar an einigen Orten in offene Ausbrüche übergegangen. Die Erfahrung früherer Zeit lehrt, daß eine solche Stimmung eine ansteckende Kraft hat, und daß Alles vermieden werden muß, was ihr Nahrung geben könnte. Im höhern Aufträge weise ich daher die wohllöbl. Polizeibehörden an, ihr besonderes Augenmerk auf diesen Gegenstand zu richten und jeden Ausbruch von Rohheit, Muthwillen und Fanatismus gegen die Juden mit aller Umsicht nicht nur zu verhindern und im Keime zu ersticken, sondern auch dann, wenn eine solche feindselige Stimmung gegen die Juden wider Erwarten sich irgendwo in Worten oder Handlungen etwa wirklich bethätigen sollte, mit den ernstlichsten und kräftigsten, mit Verständigkeit und Klugheit zu ergreifenden Maßregeln gegen die betreffenden Personen einzuschreiten." Krotoschin, 1. August. (Privatmitth.) Eine längere Korrespondenz, die aber der Grundsatz, bei einer Rabbinerwahl auf Persönlichkeiten nicht einzugehen, uns nicht mittheilen läßt, meldet uns die baldige Vollendung der schon so lange in ihren nackten Mauern dastehenden Synagoge, die schönen Anstrengungen, welche die dortigen israelit. Jungfrauen gemacht, zur Ausschmückung beizutragen, wie aber die Jünglinge zwar Willen gezeigt, aber nicht zur Ausführung brachten. Endlich wird die bevorstehende Rabbinerwahl auf's Tapet gebracht, und daß bei den älteren Personen der Kempener Rabbine Malbin, überhaupt aber der Fraustadter R. Löwenstamm, über besten tüchtige Predigten ein Weiteres günstig gesprochen wird, Chanzen für sich haben, so daß der Letztere wahrscheinlich gewählt werde. Blercherode, 6. August. (Privatmitth.) Eine längere Korrespondenz, die wir aus Mangel an Raum nicht geben können, spricht sich belobend über die Einführung der Braunschweiger Agende in diese Gemeinde, die Jnstituirung vierwöchentlicher Predigt, über die angemessne Dankfeier für die Rettung unsres Königspaares, und die ganze höchst würdige und echtfromme Haltung der ganzen Gemeinde aus. Wir erkennen mit Freude diese schöne Gestaltung dieser an Mitteln nicht reichen Gemeinde an. Rußland und Polen. Warschau, 31. Juli. Die hiesigen Zeitungen enthalten eine vom 17. d. M. datirte kaiserliche Verordnung, wodurch Beschränkungen in die Branntwein-Produktion und Haltung von Schankwirthschaften eingeführt werden. Es heißt daselbst auch: „Vom 19. Juni (I. Juli) 1845 an sollen, wie es schon durch ein königlich sächsisches Dekret vom 30. Oktober 1812 beabsichtigt war, die Juden in Dörfern sich nicht mehr mit der Branntwein-Produktion und Ausschenkung beschäftigen dürfen; doch ist denen, die bereits dies Geschäft betreiben, die Uebersiedelung damit in Städte freigegeben, und ist es auch fernerhin dem Administrationsrath gestattet, Juden von Jahr zu Jahr neue Konsense zu diesem Gewerbe, aber nur für Städte, zu ertheilen, wenn es ihm das Bedürfniß zu erfordern scheint." Großbritannien. London, im Juli. Die neueste No. der Voice of Jak. enthält einen langem Artikel über die Wahl eines Oberrabbinen. Er sagt: der Zeitpunkt, der zur Anmeldung der Kandidaten bestimmt war, ist abgelaufen. Im Ganzen haben sich sieben gemeldet. Wenn man sich wundert, daß, die hohe und edle Sphäre zu segensreicher Wirksamkeit, die dem Oberrabbinen geöffnet ist, bedenkend, all' die eminentesten Rabbinen Europa's nicht auf dem Felde erschienen sind: so giebt Aufklärung hierüber das Schreiben eines bedeutenden Geistlichen auf dem Festlande an einen Freund in London, wo als Grund angegeben wird, daß es unvereinbar sei mit der offiziellen Würde und der Selbstachtung eines geistlichen Gemeindehauptes, sich selbst zur Wahl bei einer andern Gemeinde anzutragen. Es sieht zu sehr als Eigennutz aus, besonders wenn das Einkommen bei der andern Gemeinde größer ist. Auf dem Festlande ist es daher gewöhnlich, wenn der -Rabbine bekannt ist, ladet ihn die Gemeinde, die seine Dienste wünscht, direkt ein. (Ein noch wichtigerer Grund'scheint uns in den Bedingungen, welche die auch in dieser Zeitung mitgetheilte Bekanntmachung aufstellt, u.nd