Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1844)
- Date
- 1844-08-19
- Page
- Seite 478 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225370--06256-3315061- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
478 derlegbar für die reiche Kapazität des jüdischen Volksgeistes. Der neuerwachte religiöse Geist zählte erst vor Kurzem, selbst in großen Städten, den Sitzen einer allgemeinen Bildung, nur eine kleine Anzahl von Bekennern, deren Reformversuche, trotz der Energie mit der sie oft betrieben wurden, an der widerstrebenden Mehrzahl, der Masse des Volkes scheitern mußten; der Staat mochte dem Fortschritt zum Bessern, so lange die Bekenner desselben eine kleine Minorität, eine scheinbare Sekte bildeten, keine praktische Geltung einräumen. Aber wie rasch hat sich das Blatt gewendet, der hohe Inhalt des reinen Iudenthums ergriff die jüdische Gesammtheil, bis in die untersten Schichten des Volkes dringen die neuen Tendenzen, tagtäglich vermindern sich die Anhänger des ewigen Stillstandes, und sie, die sogenannten Altgläubigen bilden jetzt die Sekte. Am deutlichsten jedoch, dünkt mich, fällt diese Lhatsache innerhalb unserer Gemeinde in's Auge. Als sich vor Jahren die hiesigen Jinclligentcn zur Hebung des Gottesdienstes vereinigten, so war es die gesammte Gemeinde, die durch einen großen Theil ihrer Vertrerer dagegen protestirte, die Reformunternehmungen mußten daher, durch den bloßen Vorwurf der Sektirerei, von Staatswegen eingestellt werden. So geschah anno 1823, was geschieht aber anno 1844? Die Gemeinde in ihrer Gesammtheit, in ihren bedeutendsten Instituten, der größten Synagoge, der pn u. s. w. betheiligt sich, durch alle ihre offiziellen Vertreter an der Fortbildung des Iudenthums; Geiger ist von den jüdischen und christlichen Behörden als der alleinige Rabbiner der Gemeinde anerkannt, und wird in allen auf jüdische Religion bezüglichen Vorkommenheiten um sein rabbinisches Gutachten angefragt; während die Stabilen, selbstverzweifelnd an der Herrschaft über das Gemeindeganze, zur Bildung einer Separatisten-Gemeinde ihre Zuflucht nehmen. Ob aber die Bildung einer Gemeinde in der Gemeinde gesetzlich statthaft sei, ist noch unentschieden; bis jetzt besitzt die Opposition durchaus keinen Charakter irgend einer Gesammtheit, die Behörden kennen bloß Einzelne, mit dem Bestehenden Unzufriedene, deren Vereinigung zu einem Ganzen, so wie alle von diesem Ganzen ausgegangenen Wahlen, als illegale Handlungen, null und nichtig sind. — Das einzige Band, das sie zu einem Gemeinwesen vereinigt, bilden die kleinen Synagogen, letztere empfingen durch die jüngst geschehene Erlaubniß, Aufgebote in denselben vorzunehmen, die indirekte Bestätigung eines öffentlichen Charakters. Und so bilden nun jetzt die Betstuben die Burg, wohin sie sich flüchten, sie sind der heilige Berg, wohin die Unzufriedenen sich begeben, und der Gemeinde jede Betheiligung an ihren Interessen und Lasten aufkündigen. — Aber trotz dieses hartnäckigen Widerstandes bleibt die Gemeinde in ihren Grundfesten unerschüttert. Die neuen Tendenzen bereicherten sie sogar um bedeutende Geldmittel, die ihr früher durch den Jndifferentismus jahrelang entzogen waren; in den feurigen Kämpfen wurde die Gleichgiltigkeit als flüchtiger Dampf fortgetrieben, Männer, die sonst nie an Judenthum und Judenheit dachten, wurden von den Wellen und Wogen der allgemeinen Begeisterung mitgerissen, und betheiligcn sich jetzt mit lebhaftem Eifer an allen jüdischen Angelegenheiten, und indem sich die Mitglieder mit dem neuen religiösen Inhalte gemeinsam erfüllen, erschließen sich ihnen immer neue Berührungspunkte und Wahlverwandschaften zu einander, so daß die Gemeinde innerlich erstarkt und zu einem gediegenen durch und durch gleichartigen Ganzen sich abrundet. — Charakteristisch für den Zustand der religiösen Gesinnung und deren Energie und Thatkraft in unserer Gemeinde ist ein Ereigniß aus den letzten! Tagen. Differenzen zwischen den gegenwärtigen Inhabern der großen Synagoge und dem Eigcnthümer derselben nöthigten zur Bildung einer neuen Synagogen-Gesellschaft. Eine solche käme für die bestehende Synagogen-Unordnung durchaus nicht zu Stande, das Unternehmen mußte daher die Kultusreform als seinen obersten Zweck bezeichnen. Die Worte „nach dem Bedürfniß der Gegenwart" wirkten nun wie eine Zauberformel, auf diese Parole häuften sich die Theilnehmer, denn erst vor wenigen Tagen wurde der Entschluß gefaßt und schon heute zählt das Unternehmen gegen 300 Theilnehmer. Die Gesellschaft wird sich bald konstituircn und zur Wahl eines Komitö's schreiten. Dieses soll eine Synagogen-Ordnung — mit dem Vorbehalt nach den Beschlüssen der zukünftigen Rabbinerversammlung Modifikationen zu unternehmen-— nach dem Muster der in Wien, Dresden, Meklenburg-Schwerin und Magdeburg eingesührten, entwerfen, und sie dem Rabbiner Dr. Geiger zur Genehmigung vorlegen.