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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-08-19 · Heft 34 (19.8.1844) · p. Seite 475

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 34 (19.8.1844)
Date
1844-08-19
Page
Seite 475 (sequence 3)
Language
German
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475 Venrath an der Menschheit, wollte das Iudenthum seine Besonderheit aufgeben, weil damit diese Wahrheit als das bigenthnm einer Masse aufhörte zu sein und zu wirken. Kann R. Diesem gegenüber sagen, daß „diese Einseitigkeit, dieser Dünkel des Besserseins, dieses angemaßte Privilegium im Besitze der Wahrheit, diese Bevorzugung, die sich ein besonderes Dasein beilegt, überwunden" werden soll, schwinden feil? Tann müßte diese Wahrheit selbst überwunden werden und schwinden. Als Galiläi eingekerkert und gemartert wurde: sollte er, der Allgemeinheit gegenüber, seine Bevorzugung, sein Privilegium im Besitze der Wahrheit aufgeben? Als Luther in die Acht erklärt ward, sollte er seinen Dünkel des Besserseins aufgeben und widerrufen? Als Anaragoras seiner Lehre vom Nuvg wegen aus Athen verbannt ward, sollte er zurückkehrm, und sagen: Nein, Ihr wisset es besser? Sobald Rießcr bewiesen haben wird, daß dieser einzige Lehrsatz des Zudenthums — und »wit bemerkten, daß dasselbe noch mehre dergleichen enthält — das Allgemeine des Menschengeschlechts geworden ist, der Menschenmassen -dann wollen wir ihm das Iudenthnm als Besonderheit preis geben, dann wollen wir den Dünkel, im Besitze der Wahrheit zu sein, willig hingeben. So lange dies aber nicht ist, können wir uns mit seinem Utopien nicht befreunden, und müssen „den Anspruch auf ausschließliche Geltung" noch wahren, trotz den Gehässigkeiten Bauer's und trotz der Menschenfreundlichkeit Rießer's -— wir müssen uns beide gefallen lassen, und — forteristiren mit dem Bewußtsein, die Wahrheit zu besitzen. Hiermit ist aber ein Nerv der Rießer'schen Ansicht durchschnitten, wie wir weiter sehen werden. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aachen, 1. August. Wir können nicht umhin, folgendem trefflichen Artikel der hies. Zeitung „von der Ruhr" hier einen Platz zu geben. Er lautet: Ist Holland ein christlicher, ein germanischer Staat? Ich denke, man wird ihm beide Eigenschaften, auf welche seit einiger Zeit so viel Nachdruck gelegt wird, nicht streitig machen. Es ist auch ein wesentlich prolesttntischer Staat, wenn gleich die Katholiken in keinerlei Weise des Antheils an allen politischen Rechten entbehren. Die Geschichte dieses Staates ist vorzugsweise protestantisch, sein ganzer Ruhm geht in dem Kampfe für Gewissensfreiheit auf. Und dennoch hat dieser Staat allen gesetzlichen Unterschied nicht bloß zwischen den Konfessionen, sondern den Religionen aufgehoben und, was das Auffallendste, er befindet sich wohl dabei. Wir haben gerade in der letzten Zeit, trotz der großen Fortschritte, von denen wir so gern sprechen, vielfach gelesen, wie nun einmal der germanische Staat ein christlicher sein müsse, und wie der christliche Staat unmöglich dulden könne, daß unchristliche Elemente in demselben zur politischen Geltung kommen könnten. Diese Ansicht war freilich schwer zu beweisen, wenn man dagegen frug, was denn der Staat an sich mit der Religion zu thun habe, und wenn man bemerkte, daß, einmal der Staat zu einem religiösen gemacht, es nothwendig auch ein konfessioneller werden müsse, was seine Uebelstande habe, ja unmöglich in Deutschland auszuführen sei, wo beinahe kein Staat, der nicht eine konfessionell gemischte Bevölkerung habe, in welchem also immer ein Theil zurückgcsetzt werden, dies aber nicht dulden würde. Man hat darauf den Eimvand zu Hülfe genommen, daß, was nicht Christ, auch nicht germanisch sei, daß der Nicht- Christ, der Jude namentlich kein Vaterland, kein Interesse an dem Lande seiner Geburt habe, also auch nicht politischer Bürger sein dürfe. Die Entgegnung, daß kein Vaterland haben könne, werkeine Rechte an demselben habe, ohne Rechte aber das Interesse schwinden müsse, war, wenn auch schlagend, doch auch zu abgenutzt und dabei zu einfach, als daß sie da wirken konnte, wo der Wille fehlte, der Wahrheit die Ehre zu geben. Wo aber die Vernunft abprallt, dringen Thatsachen vielleicht besser durch. Was wird man jenseits des Rheins, in Baden wie in Preußen, in Hannover wie in Baiern, zu der Antwort des Königs von Holland an die Luxemburger Juden sagen? Hier läßt sich nichts abdeuteln, nichts philosophisch wegdisputiren, nichts Lügen strafen. Wenn der König erklärt, „er könne sich nur freuen, in seinen Niederlanden viele Juden im Staatsdienste zu haben," so verdient wol dabei bemerkt zu werden, daß es sich etwa nicht um einen Privatdozcnten, um einen Referendar oder Advokaten handelt, Stellen, zu denen in Deutschland den

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