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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-08-12 · Heft 33 (12.8.1844) · p. Seite 463

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 33 (12.8.1844)
Date
1844-08-12
Page
Seite 463 (sequence 3)
Language
German
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463 das Wort noch so erhaben, der Ton noch so wohlklingend, die Verbeugung noch so wohlbenressrrr sein — sie werden ohne Wirkung bleiben, sie werden nur als eine Gewohnheit gelten können, und wenn die Seele dabei andächtig wird, so ist es nur eine Andacht ans Gewohnheit: die Seele hat sich gewöhnt, hierbei andächtig zu sein. Also der wirkliche Schaden unsres Gottesdienstes ist: das Einerlei, die Einförmigkeit. Hier wäre es aber, wo das Uebertragen unsrer Gebete in die Muttersprache noch gefährlicher wäre. Denn das Einförmigste, Ennüyanteste wäre dasselbe Gebet allsabbatlich in deutscher Sprache, es würde unerträglich sein. Denn die hebräische Sprache hat den Nimbus der Heiligkeit für sich; eine, an sich fremde Sprache hat immer noch, selbst für den, der sie versteht, einen unerkannten, durchzufühlenden Hintergrund; derjenige, der sie nicht versieht, kann sich dabei denken, was er will; sie giebt ihm die Bläue der Ferne, die eben von ferne so herrlich uud paradiesisch scheint. Aber dasselbige nackte deutsche Wort jeden Tag wiederholt — das ertrage, wer kann! (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Von der Ruhr, I. August. (Privatmitth.) Woher in unsrer vielbewegten Zeit der Sturm gegen die Juden? Es ist ein Zeichen aufgehäuften Zündstoffes in Deutschlands Bevölkerung, der von zwei gewaltigen Massen eingeschlossen, noch eine wenig Widerstand leistende Seite gesunden hat, und dorthin drängt. Nicht die Juden sind es, die man vernichten will; das Herz des Volkes, mit fanatischen Ideen vollgepfropft, will sich entleeren. Der Jude ist der einzige, der die Greuel der Mißhandlung dulden muß. Muß! denn, der Staat selbst drückt ihn, erkennt ihn nicht.als seinen Sohn an. Wenn ein Judenkind den Aeltern entrissen ist, so hallt Freude durch alle Gauen; — empört blickt alles auf die Jüdenältern hin, die ihr Kind zurückzubringen versuchen. So das Volk, so die großen Seelenhascher. — Das gilt aber nicht bloß Juden. Dahinter lauert noch anderes. — Ist das christlichgermanisch? Die „gute Presse," deren erste Eigenschaft Judenhaß ist, wühlt die Schichten des Volkes auf, um Judenhaß zu säen. Beim Aufruhr in Schlesien werden Namen einzelner, den Aufstand angeblich veranlaßt habender Häuser genannt. Konnte denn die Allgem. Preuß. Zeitung noch keinen Juden, der Len Lärm heraufbeschwor herausspüren? In Böhmen wollten Arbeiter Fabriken zerstören, Kaufleute zu höheren Löhnen zwingen. Unter den Fabrikherrn find einige, sonst so zärtlich gehegte getaufte Juden, und — Triumph! In Böhmen revoltirt man gegen die Juden! Es ist eine ernste Sache mit dem Versuche, den Zorn des Volkes gegen die Juden hinzuleiten; ich wiederhole es, das Volk ist zornig, aber es gilt nicht den Juden, er soll nur Sühnopfer sein, man will mit seinem Blute die Sünden Anderer abwaschen. Nährt nur den Haß, bald wird er die Ufer durchbrechen, und, wohin dann? Deutschland will wieder zur Ader lassen, es frißt wieder an seinen eignen Gliedern. Der Fremde lauert schon, wo er etwas erhasche. Aus Mittelfranken, 1. August. (Privatmitth') Das Kreisblatt enthält bereits wieder einige Regierungs-Ausschreiben über Allerh. genehmigte Kollekten zu Synagogenbauten. Es ist aber dabei, in Folge der jüngst erschienenen Verordnung, ausdrücklich bemerkt, daß das Kollektiren selbst den betreffenden Kultgemeinden überlassen bleibt. — Das k. Kreisintelligenzblatt No. 59 vom 24. Juli 1844 enthält folgendes Regierungs-Reskript: „Einl. No. 29736. Exp. No. 37307. (Die Trauung jüdischer Brautleute an Orten, wo keine Israeliten wohnhaft sind betr.) Im Namen Seiner Majestät des Königs. Es ist zur Anzeige gekommen, daß in der nruerm Zeit Trauungen israelitischer Brautleute in Or-. ten vollzogen werden, in welchen keine Israeliten wohnhaft sind. Da dieses Verfahren nicht nur dem Regierungsausschreiben vom 1. Mai 1835 Kreis -Jntelligenzblatt pag. 982, sondern auch der Vorschrift des §. 56 der von Seiner Majestät dem Könige allergnädigst genehmigten

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