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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-08-05 · Heft 32 (5.8.1844) · p. Seite 457

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 32 (5.8.1844)
Date
1844-08-05
Page
Seite 457 (sequence 13)
Language
German
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457 jetzigen Fleischpachter (d. h. diejenigen Israeliten, die dieses Jahr den Koscherfleisch-Anschlag dieser Gemeinde in Pachtung nahmen), haben, um die früheren Pachter von ihrem Geschäfte zu verdrängen, ein sehr hohes Pachtgeld zahlen müssen. Um sich dafür zu revangiren, haben sie den Preis des Koscherfleisches um etwa 25 pro Cent aufgeschlagen. Die Gemeinde darüber erbittert, faßte den Entschluß, kein Fleisch zu verzehren, wodurch die Pachter nichts einnehmen und Ln ihrem Geschäfte total ruinirt werden, oder den Preis des Fleisches um ein Bedeutendes ermäßigen müssen. Um aber den Zweck hierin ganz zu erreichen und die Konsumtion des Koscherfleisches in unseren Mauern ganz zu unterdrücken, nahm man bei uns, wie gewöhnlich in solchen Fällen, zum Cheirem seine Zuflucht, d. h. an einem schönen frühen Morgen, sobald die Leute vor ihre Thüre oder in die Synagoge kamen, fanden sie überall anonyme Annoncen, die da besagten, daß Niemand von unserer Gemeinde es wagen darf, binnen einer bestimmten Zeit weder Koscherfleisch zu kaufen, noch Geflügelwerk aller Art schlachten zu lassen, kurz, daß man sich von allen Fleischspeisen streng enthalten müsse; wer aber diesen Gesammtwktten der Gemeinde übertreten sollte, der falle in den Bannfluch (v-m) des Josua Sohn Nun und des Saul Sohn Kisch rc., und nun folgte die ganze fürchterliche Cheiremformel, die Ihnen wol bekannt sein muß*), und wel¬ *) Die Cheiremannonzen (auch Paschkwelen genannt) sind indessen meistens nicht so streng. Es genügt bei gehöriger Disposition der Gemüther, auch nur der unbedeutendste nichtssagende Anschlag, den man sogleich mit dem Namen Eheirem belegt, dann gehet das Gerücht von Mund zu Mund „man hat heute Cheirem auf das Fleisch gegeben," um der Gemeinde die strengste Fleischabstinenz aufzulegen; ja mitunter sind dabei Cheirem-Gebeceien höchst drollig. So wurde z. B. einmal in einer großen Stadt auf's Fleisch Cheirem gegeben, wobei aber die Cheiremannonze nichts weiter enthielt, als eine Anspielung auf die vier Pächter, denen man Schaden zufügen müsse, und zwar durch die Benutzung der ersten Mischna von Baba Mezia, die bekanntlich anfängt ‘■mtm hvnaM i'P'nd maN waiK -122NN1 N2272N. — Die verzweiflungsvollen Pächter liefen zu der sie (als Gefalspächter) schätzenden Kreisamtsbehörde und baten um Abwendung des Cheirems (das in solchen Fallen dadurch bewirkt wird, daß man den Rabbiner verpflichtet, öffentlich in der Synagoge unter Assistenz der Gerichtskommissare und der Pächter den Cheirem zu widerrufen und ihn für null und nichtig zu erklären). Der Krcishauptmann verlangte von cher von uns wollte wol wagen, einen Brocken Fleisch zu genießen? — Indessen ist es nicht blos der Pächter, um dessen Willen man mitten im Jahre plötzlich Fleischfasten bekommt, (wobei man doch wenigstens seinen Nutzen hat, nach einer solchen Fleischenthaltsamkeit, billigere Fleifchpreise zu erhalten), sondern es ist mitunter gar der Schoichet (Schächter) der unsere lieben Chaffidim, sei's durch eine kleine Abneigung vor zu häufigem Mikwehr Besuch, sei's durch eine, dem herrschenden Rebbi feindlich gesinnte Aeußerung, die ihm unpolitischerweise entschlüpft ist, Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben hat. Flugs! Da ist den folgenden Morgen ein Cheirem da! der Pöbel erbebt wie gewöhnlich beim Namen Cheirem, und selbst der sogenannte Aufgeklärte, der sonst öffentlich über den Cheirem lacht und dabei die Chaffidim verachtet, fürchtet heimlich doch, daß ihm nicht das böse Cheiremfleisch arge Verdauungsbeschwerden verursache, und sollte-er's auch schon über sich bringen, den Genuß desselben dennoch zu wagen, so wird ihm gewiß seine minder aufgeklärte Ehehälfte das nicht so leicht hingehen lassen und ihn vielmehr laut und erbaulich genug an ihre Kleinen, und dann an Masern, Scharlach und andere böse Kinderkrankheiten erinnern, die ihrer heiligen Versicherung nach mit dem Vorhandensein des Cheiremfleisches im Magen der Eltern im unmittelbaren Kausalkonnexe stehen. — Der Pächter verliert bei einem solchen Ereigniß nur zu vielter sucht es daher wo möglich zu vermeiden; daher der außerordentliche Einfluß der Chaffidim auf Schoichet, Chasan und andere Gemeindebeamten und mittelst derselben auf sammtliche Gemeindeangelegenheiten, selbst oft da, wo sie in der kleinsten Minorität sind. — Indem ich so mit meinem gescheiten Hauswirthe im Gespräche begriffen war, bemerkte ich von weiten einen ihnen den Cheiremanschlag ins Deutsche übersetzt zu sehen, um nach der Strenge des darin ausgesprochenen Fluches die Entfluchung des Rabbiners einrichten zu lassen. Die Pachter mußten das Cheiremblatt treu und wörtlich übersetzen und was kam da heraus?" Die vier geschädigtenVäter: derOchs, derGruben, der Locker und der Brenner rc.— Potztausend! rief der erstaunte Beamte aus, wer sind denn diese vier geschädigten Väter, und was haben sie denn mit dem Koscherfleisch zu schaffen?—?—" Die armen Pächter hatten dann ihre liebe Noth, den Herrn Kreishauptmann in das Geheimniß der vier geschädigten Vater einzuweihen. — Korresp.

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