Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1844)
- Date
- 1844-08-05
- Page
- Seite 448 (sequence 4)
- Language
- German
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448 Lebende doch unfrei sei. Rießer giebt ebenfalls die positive Religion auf, hält ebenfalls den für unfrei, der darin lebt, aber sagt: diese Unfreiheit besteht bloß in der Meinung, ist eine Unfreiheit der Meinung, au die die Unfreiheit des Rechts durchaus nicht gebunden sein darf. Rießer fühlt aber, trotzdem er mit so heftigen Werten hierfür eifert, daß diese Frage doch noch nicht, so entschieden ist, wie er ausspricht, darum ruft er zuletzt noch das Argument zur Hülfe: weil die Juden die Unterdrückten sind, dürfe ein Ehrenmann sie nicht verlassen, selbst wenn er andrer Ueberzeugung ist, sobald an diese andre Ueberzeugung das Privilegium bürgerlicher Gerechtsame geknüpft ist. Dieses Argument, gestehen wir, scheint uns höchst schwach. Wir haben hier unsrerseits drei Behauptungen ausgestellt, die wir vcrtheidigen müssen. Wir sagen: Rießer habe die positive Religion ebenso wie Bauer aufgegeben; hier tritt der Unterschied ein, daß Bauer gleicherweise das Wesen und die Lehren der positiven Religion verwirft, wohingegen Rießer die Lehren noch fest, hält, während er das Wesen zurückweist. Rießer stellt sich auf den Standpunkt der reinen Humanität, und läßt von diesem die Lehren vom außerweltlichen Gotte, von der Unsterblichkeit ff. gelten, wohingegen das Wesen der positiven Religion, bestehend in dem Prinzip der Offenbarung, damit ausgeschlossen ist. Rießer weiß, daß hiermit die Frage gestellt ist: bist Du auf diesem Standpunkte noch Jude? und diese Frage ist ihm nicht entschieden, und darum sagt er, wie die Sachen stehen, könnte ich mich von den Juden doch nicht lossagen, weil sie die Unterdrückten sind, wenn mit der Lossagung das Rechtsprivilegium verbunden ist. Er stünde also in diesem Falle bei den Juden nicht aus Ueberzeugung, sondern aus Ehre^). Dies können wir nun nicht ganz zugeben, da wol ein Jeder, der einen Funken von Treue in sich fühlt, seiner Ueberzeugung jedes Opfer, und.sei es das Leben, bringen wird, hingegen der Ehrenmann die Befürchtung, daß man ihn beschuldigen könnte. Du hast Dich des äußern Vortheils halber von der unterdrückten Partei losgesagt, verachten wird: denn der Wahrheit vor Allem die Steuer und Hingebung. Bleibt man bei einer Partei, sei sie herrschend oder unterdrückt, ohue ihre Ueberzeugung zu theilen, so hat man eine Falschheit *) Es versteht sich von selbst, daß Rießer nur den Zustand vor Augen hat, wo man, wenn mau nicht Jude ist, doch auch kein Christ zu sein braucht. gesponnen. Endlich meinen wir, daß die Argumentirung Rießer's gegen Bauer, daß die Rechtsfreiheit keinesfalls an die Meinung gebunden sein darf, in der allgemeinen Fassung nicht entschieden ist. B. meint, die Meinung des Menschen ist der ganze und eigentliche Mensch, wer eine unfreie Meinung hat, ist daher nicht allein unfrei, sondern kann gar nicht frei werden. Diese Ansicht ist eines Sophisten und Dialektikers würdig. Denn man wird bald rinwenden: welche ist denn die unfreie Meinung? die völlig freie Meinung ist doch nur die Wahrheit, und da kommen wir auf die alte Frage: was ist Wahrheit? Ein Jeder glaubt sie zu haben, und wer soll Richter sein? Allein eben so wenig kann man sagen, daß die Meinung auf dem Boden des Rechts ganz unberücksichtigt bleiben darf. Wenn z. B. ein Lehrer offenbar Unsittlrchkeit lehrt, so hat er sich dadurch selbst des Rechts der Lehrfreiheit in der Gesellschaft verlustig gemacht. Wenn eine Partei oder Sekte geradezu den Umsturz der vom Volke angenommenen Verfassung lehrt, so hat sie sich des Rechts der Existenz innerhalb dieser Verfassung selbst verlustig gemacht. Wenn eine Religionspartei wirklich und völlig antisoziale Grundsätze in ihrem Schooße hegt, so kann sie das Recht der freien Existenz in dieser Sozietät nicht in Anspruch nehmen. Man steht aber leicht ein, daß es sich hierum ein religiöses Glaubensbekenntniß gar nicht handeln könne, sondern um die Morallehre innerhalb einer Reiigionspartei. Daher ist aber der Unterschied einer geduldeten und einer bevorrechteten Konfession ein Unsinn; sobald der Staat eine Religionspanei als eine zu duldende erklärt, hat er sie für eine, seiner staatlichen Gesellschaft nicht entgegengesetzte erklärt, und dann darf er ihren Bekennern keines der bürgerlichen Rechte vorenthalten. Wir sprachen oben die Befürchtung aus, daß Rießer eine Stellung in der Judenfrage eingenommen hat, die nicht mehr haltbar ist. R. hat die Vertheidigung des JudenthumS aufgegeben, und will nur die Vertheidigung der Juden führen. Sobald R. selbst Christ wäre, so würde er darum nur in desto hellerm Lichte scheinen. Da er aber, (wenn er auch selbst Ln Frage stellt, ob er noch Jude sei? doch wenigstens) Jude heißt: so ist seine Stellung eine schiefe. Er nimmt damit eine völlig objektive Stellung in Anspruch, aber da die Welt stets auch nach der subjektiven des Schriftstellers fragt, und nun die subjektive mit der objektiven Ln so grellem Mißtone steht, verliert jedenfalls sein Wort au Wirksamkeit, und der Konflikt ist bedauerlich. Rießer