Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1844)
- Date
- 1844-08-05
- Page
- Seite 447 (sequence 3)
- Language
- German
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447 das Christliche eben sowol wie das Jüdische als etwas ihm Feindliches ausschließen und unterdrücken, er muß gegen Christen und Christenthum so verfahren, wie diese — nach unserem Verfasser durch die innerste NothwendLgkeit ihres Wesens getrieben — gegen Juden und Judenthum verfabren sind. Und zwar wird der freie Staat dieses Verfahren auf dem praktisch politischen, auf dem rein bürgerlichen Gebiete üben müssen. Tenn die Emarizipationsfrage, die Herr B. zu besprechen sich wenigstens einbildet, die er allein begreift und zu lösen weiß, ist ja eine bürgerliche, eine politische; die Unterdrückung, um welche es sich dabei handelt, trifft die einfachsten, natürlichsten Verhältnisse; sie schließt ihre Opfer nicht allein von politischen Rechten, sondern auch bald vom Handwerk, bald vom Grundbesitz, bald von dem Rechte der Verehelichung, bald von intellektueller Thätigkeit aus. Wenn also der Verfasser die Lösung dieser Frage von dem Untergänge des Christenthums und des Judenthums abhängig macht, so muß er seinen freien Staat zu einer ganz ähnlichen praktischen Unterdrückung der Christen nicht allein für berechtigt, sondern auch für genöthigt halten. Wenn er das gegen die Aufhebung der in concreto vorhandenen Beschränkungen, an welcher Freiheitsliebe, Rechtssinn und Menschlichkeit seit mehr als einem Menschenalter, zum großen Theile noch vergebens, arbeiten, einwendet, „daß das Wesen der Juden nicht mit der Freiheit verträglich sei" (S. 2); wenn er durch eine so!che Phrase all' der schmutzigen Niederträchtigkeit der Motive, die im Leben den Judendruck aufrecht halten, eine willkommene Stütze leiht; wenn er dann klar und deutlich ausspricht, daß das Wesen des Christenthums auch nicht mit der Freiheit verträglich sei, was für ein Mittel ist dann noch übrig, um das Chrisienthum und seine Bekenner in dem Reiche der Freiheit vor der Knechtschaft zu schützen, die sie selbst den Juden mehr oder weniger auferlegen? Der zufällige, äußerlich geschichtliche Moment, daß dort die Unterdrückung, durch den Fanatismus nach der eigenen Ansicht B.'s geschaffen, einmal vorhanden ist, hier aber nicht, kann in seinen Augen wahrlich keinen Unterschied machen; denn er wird am wenigsten behaupten wollen, daß der freie Staat die Erbschaft des unfreien Zustandes blind und ohne Prüfung anzunehmen habe. Wenn nun aber die Konsequenz, daß auch das Christenthum Druck und Knechtschaft nach diesem Systeme zu gewärtigen habe, gar nicht geleugnet werden kann, so Härte, die Redlichkeit gefordert, auch dieses Resultat klar auszusprechen, wäre es auch nur, um nicht Sympathien zu erwecken, die er mit aller Kraft abtehnen muß. Wahrlich, wenn alle Leser es sich zur vollen Klarheit gebracht hätten, daß die Knechtschaft der Juden nach Herrn B.'s System die der Christen zur nothwendigen Begleitung habe, so würde ein praktischer Nachtheil von seinen Erörterungen nicht zu fürchten, die Zahl seiner konsequenten Adepten würde nicht groß sein; ich glaube, eine einzige, mäßig geräumige Zelle eines Irrenhauses würde sie füglich fassen können; denn unter Denen selbst, die den Lehren der christlichen Kirche entschieden widersprechen, wird sich wol noch kaum Einer gegen Tausend finden, der diese Lehre durch Unterdrückung und bürgerliche Recktsentziehung, an ihren Bekennern geübt, zu bekämpfen gewillt sein möchte. Wot aber hat dieser Aufsatz dadurch auch praktisch geschadet, daß er nur zur Hälfte verstanden worden ist, daß nur die eine, grell schattirte Seite der Schmähung des Judenthums in die Augen gefallen, die andere, viel leichter nüanzirte und in den Hintergrund gestellte aber weniger sichtbar geworden ist. Vielen, die der rechtlichen Gleichstellung der Juden aus bigotter Unduldsamkeit oder aus aristokratischer Anhänglichkeit an jede hergebrachte Rechtsungleichheit widerstreben, war diese neue Stütze willkommen, in der sie den Widerspruch mit ihren eigenen Prinzipien nicht erkannten. Die Ln etwas pikanterer Zubereitung, als gewöhnlich, vorgebrachten Gehässigkeiten gegen das Judenthum haben Vielen gemundet, die nicht Scharfblick genug besaßen, um die etwas verdecktere Tücke gegen das Christenthum herauszufinden." Gegen diesen Despotismus der Bauer'schen Ansichten und seine Konsequenzen: daß nur der bürgerlich frei sein sott, der Bäuerisch frei gesinnt ist, macht nun Rießer daS Prinzip der „Rechtsgleichheit ohne Unterschied des Glaubens" geltend. Dies sind die beiden Punkte der Bauer'schen Schrift, die R. behandelt, der ersiere von sekundärer, der letztere allerdings von vorwiegender Wichtigkeit. Allerdings aber können wir R. in diesen Artikeln von WeitschweistgkeLt und ewigem Wiederholen nicht frei sprechen. Man sieht, daß ihm innerlich noch Etwas zurückgeblieben ist, das ihn zwingt, immer auf einen und denselben Punkt wieder zurückzukommen, auf den Bauer'schen Meinungsdcspotismus, weil — dieser die eigentliche Differenz zwischen Bauer und Rießer bildet. Wir wollen es klar aussprechen : Bauer ist der Gegner aller positiven Religion, und will nur den frei machen, der wie er die positive Religion verdammt, weil der Ln der positiven Religion