Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1844)
- Date
- 1844-07-29
- Page
- Seite 435 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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435 Frankreich. Frankfurt am Main, 10. Juli. Das hiesige Journal enthält folgenden Artikel: Folgendes Schreiben aus Paris ist uns als eine offizielle Berichtigung mitgetheilt worden: „Paris, 7. Juli. Nach eingeholter Erkundigung bei den Mitgliedern des hiesigen israelitischen Consistoire central sind wir ermächtigt worden, zu erklären, daß das von einigen deutschen Journalen mitgetheilte Gerücht, als habe das Zentralkonsistorium die Verlegung der israelitischen Sabbatsfeier aus den Sonntag beschlossen, durchaus ungegründet ist, und die Mitglieder dieser Verwaltungsbehörde, weit entfernt, eine solche Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse sich beigehen zu lassen, vielmehr zum großen Theil aus Anhängern des Rabbinismus bestehen und dessen Satzungen selbst in ihrem Privatleben beobachten. Der Geschäftsordnung des Zentralkonsistoriums gemäß, kann diese Behörde über religiöse Gegenstände nur mit Zustimmung des Konsistorialrabbiners — der in wichtigen Fallen noch den Rabbiner des Pariser Sprengels und bei Meinungsverschiedenheit noch einen dritten, von diesen beiden Rabbinern gewählten Kollegen beizuziehen hat — Beschlüsse fassen. Die Wähler in Frankreich würden auch schwerlich für das Zentralkonsistorium irgend ein Mitglied wählen, von welchem der Vorschlag oder die Bestimmung zur Verlegung der Sabbatsseier zu erwarten stände. Der bekannte jüdische Bankier"), welcher in Privatzirkeln einen ähnlichen Vorschlag zur Sprache und in Umlauf brachte und schon früher in seiner damaligen Eigenschaft als Deputirter einen dahin abzielenden Antrag, angeblich „au nom «In culte juif,“ stellte, gehört keiner israelitischen Gemeinde des Landes an, indem er sich niemals als Gemeindemitglied aufnehmen ließ und zu dem Etat des israelitischen Kultus nichts beiträgt, (h'est ainsi qu’on fait l’histoire.“ Paris, 3. Juli. Der deutsche Professor fremder Sprachen, vr. S. Jost (Bruder des Historikers), bekannt durch seine Grammaire Polyglotte und Mitglied mehrerer hiesigen linguistischen Sozietäten, ist nun auch von der Akademie zu Evrtona in Toskana zum wirklichen Mitgliede ernannt worden. *) Fould. Großbritannien. Birmingham, im Juli. (Privatmitth.) Wir tragen aus den uns von unserm Korrespondenten (s. vor. No.) übersandten gedruckten Pieren Folgendes nach. Ein anglikanischer Geistlicher, Will. Marsh, hatte in einem Meeting der Judenbekehrungsgesellschaft eine fürchterliche Diatribe gegen die Juden gehalten, in welcher er behauptete, „die Juden betrachten die Christen als Götzendiener," „der Jude ist verpflichtet, einen Götzendiener zu tödten, wann er nur kann," „es ist dem rabbinischen Juden gestattet, den Christen, wenn er es ohne Gefahr für sich vermag, zu betrügen," „daß die Rabbinen sich die Macht zusprechen, nicht allein für die begangnen, sondern auch für die zukünftigen Sünden vollkommene Jndulgenz zu verleihen" — in den öffentlichen Blättern ward ausführlich über diese Rede berichtet. Die Israeliten in Birmingham beschlossen, einen doppelten Weg einzuschlagen. Sie ließen ein Schreiben ihres Predigers und Oberlehrers Dr. Raphall abdrucken, in welchem dieser den Marsh aufforderte, mit Angabe der Kapitel- und Seitenzahl die obigen Sätze zu erhärten, erklärte, daß diese Assertionen sämmtlich falsch seien, und mit kräftigen Worten dem Herrn Marsh sein Unrecht vorwarf. Außerdem hielt die Gemeinde einen außerordentlichen Meeting unter ihrem Senior Lewis Lyons, und beschloß folgende Resolutionen, dir hinter jenem Schreiben der Oeffentlichkeit übergeben wurden: Daß hier und in anderen Ländern die Juden viele Verfolgungen, Unterdrückungen und Leiden, in Folge der ungerechten Beschuldigungen, die man gegen sie und ihre Religion öffentlich vortrug, und die mit gleicher Oeffentlichkeit zu widerlegen der Geist jener Zeiten und Länder nicht erlaubte, erduldet haben. Daß, so glücklich, in einem aufgeklärten Zeitalter und in einem freien Lande zu leben, dessen Gesetze gleichen Schutz jedem Beleidigten gewähren, halten es die Mitglieder dieser Gemeinde für eine Pflicht der großbritannischen Juden gegen ihre minder begünstigten Brüder in andern Länderen, nicht stillschweigend zu bleiben, wenn ihre heilige Religion öffentlich geschmäht worden ist. Daß die Mitglieder dieser Gemeinde mit Be-