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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-29 · Heft 31 (29.7.1844) · p. Seite 433

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 31 (29.7.1844)
Date
1844-07-29
Page
Seite 433 (sequence 5)
Language
German
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433 ist. §. 11. Beide LH eile sind verbunden, sich zu diesem Sühneversuch vor dem Geistlichen zu gestellen. Röthigenfalls ist der verklagte Theil dazu durch seinen persönlichen Richter anzuhalten. Das Ausbleiben des klagenden Theils wird als Zurücknahme seiner Anzeige betrachtet. §. 12. Bei gemischten Ehen ist jeder Theil nur vor dem Geistlichen seiner Konfession zu erscheinen verbunden. Das Attest (§. 10) wird in diesem Fall von dem Geistlichen jeder Konfession besonders ausgestellt. §. 13. Das Attest muß ertheilt werden, wenn seit der an den Geistlichen zuerst ergangenen Anzeige (§. 10) vier Monate verflossen sind, ohne daß die versuchte Sühne zu Stande gekommen ist. §. 14. Bei Sühneversuchen zwischen jüdischen Eheleuten vertritt ein Rabbiner die Stelle des Geistlichen." Es wird also diesmal auch nicht die geringste Ausnahme gemacht, es werden dem Rabbinen alle Rechte und Pflichten des Geistlichen übertragen; selbst das Recht des Attestirens, was ihm der Staat bis in's kleinste Detail förmlich untersagte. Eine faktischere Anerkennung ist nicht möglich, und somit ist es nur noch schärfer hingestellt: wie überall, wo gar kein andrer Ausweg ist, der Rabbine den Geistlichen repräsentiren und als solcher fungiren muß, während ihm Wirksamkeit und Würde desselben geradezu abgesprochen werden. Deutschland. Aus Würtemberg, im Juli. (Privatmitth.) Seit einiger Zeit besteht in unserm Lande ein Verein, der sich zur Aufgabe gestellt, gediegene Volksschriften in's Leben zu rufen und unter möglichst niedrigen Preisen zu verbreiten. Seine Zweckmäßigkeit bekundet sich täglich mehr. Er findet bei Volksfreunden durch alle Stände Anklang und Unterstützung, wie auch bei diesem selbst nicht geringe Theilnahme. — Dringend heischt unser Interesse, von trefflichen und bewährten Institutionen Notiz zu nehmen.— Sollte nun nicht zweckmäßig sein auch auf solchem Wege erweckend und bildend auf die Masse unsers Volkes einzuwirken? — Dasselbe hat zum größern Theil dürftigere Schulbildung genossen, als das ihm gegenüberstehende christliche Publikum, dem schon geraume Zeit allenthalben wohlbestellte Schulen geöffnet sind. Predigten werden nicht in jeder Gemeinde gehalten, sind nicht immer genug für das Volk berechnet und bilden, wenn auch die wichtigsten, doch nicht alle Zweige der Bildung. Es läßt sich im Allgemeinen unter unserm Volk ein Drang zum Lesen nicht verkennen. Besonders ist ihm dieß an Sabbat und Fest zur religiösen Verpflichtung und Gewohnheit geworden. Aber — was findet es? 'rvn 18L72 «bl upbb V2 ■’yasjr: dts. Entweder: meist Veraltetes, Nicht-Ansprechendes, oder: Neues, größtentheils voluminös, hochstilisirt, nicht volksthümlich, theuer. Unsere Literaten haben meist die Schuljugend, auch den intelligenter» und gebildeten Theil in Israel berücksichtigt, das Volk aber beinahe gänzlich ignorirt. Was auch hier und dort für dieses geschrieben, ist ihm oft gänzlich unbekannt, oder es fehlt ihm Empfehlung und Bürgschaft für die Brauchbarkeit. Endlich: das Volk bedarf hierin weiser Führer und kluger Anfeuerung. Warum aber wollen wir dieß so große und wichtige Feld brach liegen lassen, uns begnügen mit den kärglichen Früchten, die es da und dort von selbsten treibt, übersehen das Unkraut,womit es durchgängig dicht überzogen?— Ich wage daher meinen Brüdern den Vorschlag „einen israelitischen Volksschriften-Verein" zu kreiren, zur gefälligen Beachtung vorzulegen. Hierzu wäre, analog Eingangs erwähntem Verein und nach meiner unmaßgeblichen Meinung nöthig: I)daß sich aus tauglichen Persönlichkeiten ein Komitö bilde, das edle Menschenfreunde, namentlich unsere vermöglichen Glaubensgenossen zu freiwilligen Jahresbeiträgen und Abnahme von Vereinsschriften nnrri , nn« in eindringlichen Worten auffordere. 2) Das Komit« entwirft einen Plan von Schriften die produzirt werden sollen. 3) Bei diesem berücksichtigt es namentlich: rein-mosaische Moral; des Israeliten Bestimmung „harmonische Vereinigung unserer Glaubensansoderungen mit denen des bürgerlichen und sozialen Lebens; Erziehung; Vorurtheil und Aberglaube; Biographieen denkwürdiger Juden" Geschichte unsers Volks; früherer und jetziger Stand Palästinas und Jerusalems; Nachricht über die jetzige Lage unserer Brüder in den verschiedenen Ländern; Lehren für Handwerksgesellen und Dienstboten u. s. f. 4) Die Pieren sollen populär, bündig, kernhast, gemüthlich gehalten werden, in der Regel etliche Bogen nicht übersteigen. 5) Das Konnte sucht durch ausgesetzte entsprechende Preise

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