Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1844)
- Date
- 1844-07-22
- Page
- Seite 424 (sequence 8)
- Language
- German
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424 den, der zugleich ihr Sekretär und Vorsänger sein solle, zu bestimmen. Aus all' diesen Beschlüssen geht hervor, daß die besprochene Schule keine Privat- Schule, (wie es die Stadt anfangs gewollt), sondern eine öffentliche zum Unterricht aller Kinder der israelitischen Gemeinde werden solle. Auch haben wir nichts gegen das Reglement-Pro-' jekt, welches der vorhergedachte Bericht feststellt, einzuwenden und überlassen Ihnen die Sorge, seine Ausführung zu überwachen unter folgenden Berücksichtigungen: 1) Der Unterricht soll nicht allein Religion und die hebräische Sprache, sondern auch das deutsche und französische Lesen und die Elemente dieser beiden Sprachen, so wie auch Schreiben und Rechnen in sich begreifen, übereinstimmend mit dem Artikel des Gesetzes vom 26. Julius 1843. Unter dieser Bedingung müssen die israelitischen Schüler, wenn sie den ersten Unterricht empfangen haben, die höheren Stadt-Schulen besuchen, um sich zu vervollkommnen. 2) Soll die Schule streben einen noch wichtigern Zweck zu erreichen, den, neue Sitten, denen gegenüber, die die Zeit des Unglücks hervorgebracht hat, zu verbreiten; Geschmack, Gewohnheiten und eine Sprache zu verbannen, die wenig mit der Stellung, die die Vorsehung den Luxemburgischen Israeliten angewiesen hat, zu vereinbaren sind; den durch die Bedrückungen entnervten Gemüthern diejenige Energie, diejenige Würde zu geben, die allein den Menschen zur Größe, zur Ehrenhaftigkeit leiten können. 3) Muß die Schule den Gemüthern der Schüler Haß und Verachtung für alles Unwürdige, Niedrige und Verabscheuungswerthe einflößen, sie von allen erniedrigenden Beschäftigungen fern halten, um sie mit Eifer dem Geschmack für Künste, Handwerke und alle nützliche Professionen zuzuwenden; endlich wird sie dahin streben, wahrhafte Bürger, durchdrungen von der Liebe der Religion, der Sittlichkeit, der Gesetze, des Vaterlandes und des Königs Großherzvgs, unsers Herrschers zu bilden. Wir bitten Sie, meine Herren, der israelitischen Gemeinde-Verwaltung den vorliegenden Verfügungen und Berücksichtigungen gemäße Instruktionen zu geben und auch selbst alle die Punkte, die sie umfassen, hineinzubringen; wir schicken Ihnen anbei den Bericht vom 20. März zurück, in dem sich der oben genannte Reglementsplan befindet. Die Regierung. II. An die israelit. Gemeinde der Stadt Luxemburg. Luxemburg, den 26. Julius 1843. Meine Herren! Wir haben die Ehre Ihnen anbei die Kopie einer Regierungs-Depesche vom 21. Juni zu überschicken, die zum Gegenstand hat die Organisation Ihrer Schule zu vervollständigen. Wir fordern Sie auf die Instruktionen, die sie einschließt, in Bedacht zu ziehen und sich in die Lage zu setzen ihre Vorschriften zu erfüllen. Die städtische Schulkommission wird die Inspektion Ihrer Schule übernehmen und uns über ihr Verhalten Bericht geben. Wir verpflichten Sie, uns mitzutheilen, mit vollem Vertrauen auf unsre Sorgfalt, Alles was zur Verbesserung des Unterrichts der Kinder Ihres Glaubens beitragen kann, und überzeugt zu sein daß wir unsre Sorgfalt in allem was unsre Kompetenz und die städtischen Mittel erlauben, darauf verwenden werden. Wir haben unverzüglich über die Ihnen durch den Rath bewilligten Summen zu verfügen. Die Bürgermeister und Schöppen. —. Je mehr sich in den deutschen Ländern der kleinlichste Geist in Bezug auf Unterstützung und Veredlung jüdischer Institute wieder kund thur, und von Tag zu Tage wieder mehr die Oberhand gewinnt: desto erfreulicher ist die erleuchtete Gesinnung, die vollendete Menschenfreundlichkeit und Humanität, die sich in den Handlungen der Großherzogl. Luxemburgischen Regierung, so wie auch in diesen Schreiben, kund thut, desto gerechtern Anspruch hat sie auf unsere dankbare Anerkennung. Frankreich. Magdeburg, 12. Juli. (Privatmitth.) Der in Frankreich wegen seiner Tüchtigkeit und edelen Gesinnungen rühmlichst bekannte Rabbiner Dreyfuß in Mühlhausen theilt uns in einem Schreiben vom 8ten mit, daß auch in Frankreich die Idee einer Rabbinerversammlung Wurzel gefaßt hat, daß