Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1844)
- Date
- 1844-07-15
- Page
- Seite 407 (sequence 7)
- Language
- German
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407 langt zu haben. Daß nicht alle jüdische Glaubensgenossen auf dieser Stufe stehen, das wollen wir gern zugeben, doch wenn man bedenkt, daß es in der Gesammtheit der menschlichen Gesellschaft nicht möglich ist, das Gute überall zu finden, daß nicht allen Menschen die Gelegenheit gegeben, sich zu der wünschenswerthen Veredlung und Bildung zu erheben; wenn man berücksichtigt, daß in 'früherer Zeit Schule und Unterricht, Gesittung und Kultur nicht die Höhe erlangt hatten, wie die Fortschritte der neuern Zeit solche bewirken; endlich wenn man noch daran denkt, daß ja auch nicht bei allen Bekennern des christlichen Glaubens in gleichem Maaße jene veredelnde Bildung anzutreffen sei, wie sie durch die „vollendete, zum genügenden Heil führende christliche Sittenlehre" erreicht sein sollte, so wird es einleuchten, daß auch in dieser Beziehung das Glaubensbekenntniß keinen Unterschied machen kann. Der rechtschaffene, gesittete Christ verdient Achtung, und sie wird ihm zu Lheil; auch der rechtschaffene, gesittete Jude verdient Achtung, und es giebt keinen Grund, sie ihm deswegen zu versagen, weil er sich zur jüdischen Religion bekennt. Der Verbrecher, der Bösewicht, der Missethäter wird bestraft — hierbei ist es wieder ganz gleich, welchem Glauben er angehört — hienieden trifft ihn die Strafe des weltlichen Richters — vor dem Throne des Ewigen hat er die Bestrafung des göttlichen Richters zu erwarten. Immer und in jeder Beziehung müssen wir darauf zurückkommen, daß Charakter, Menschenwerth überhaupt, nicht nach dem Glaubensbekenntnisse abgeschätzt werden kann und abgcschätzt werden darf. Nach Vorstehendem dürfte es mithin genügend erwiesen sein, daß die von den Herren Stadtverordneten aufgestellte Behauptung: als hätten diejenigen Juden, welche eine „veredelnde Bildung" erlangt, christliche Sittenlehrcn in sich ausgenommen und seien nur noch dem Namen nach Juden, lediglich in einer Annahme beruhe, die wir nicht anzuerkennen vermögen, daher wir solche auf das Bestimmteste zurückweisen müssen, da wir der vollen Ueberzeugung uns hingeben, daß durch die Befolgung der Grundprinzipien jeder Religion und also auch der jüdischen, zu der wir uns freudig bekennen, Veredlung und Bildung erlangt werden könne." Hierauf gehr die Erklärung auf die Lokalverhältnisse ein, zeigt sehr klar, wie sich die dortigen Juden die wesentlichsten Verdienste um die Erhaltung der Tuchfabrikation erworben haben, und wie sie nicht im Geringsten den Vorwurf verdienen, in ihren Grundsätzen laxer zu sein, als die christlichen Kausleute. Die Erklärung endet: „Wie übrigens eine Wohllöbliche Stadtverordneten-Versammlung, ohne an der Macht ihres Glaubens selbst Zweifel zu erregen, die Befürchtung hat aussprechen können, die jüdische Bevölkerung (Ein Dreißigtheil der ganzen Einwohnerzahl) könne auf den Charakter der christlichen (s#/3u) so nachtheilig einwirken, um die Kommune aus einer christlichen zu einer jüdischen, aus einer deutschen zu einer hebräischen zu machen, das zu begreifen, sind wir wahrlich nicht im Stande. Außerdem scheint es uns, als ob in dieser ganzen Sache Einflüsse vorgewaltet haben, durch welche die ruhige Ueberlegung und Prüfung nicht in dem Maße hat Platz greifen können, wie sonst im Uebrigen solche bei den Verhandlungen und Beschlußnahmen der Wohllöblichen Stadtverordneten-Versammlung sicherlich waltet; bei größerer Besonnenheit wäre uns diese schmerzliche Kränkung gewiß nicht bereitet worden. Außer der Kränkung aber müssen wir noch befürchten, durch die Veröffentlichung des mehrerwähnten Aktenstückes den auswärtigen christlichen Kaufleuten, die mit uns in Geschäftsverbindung stehen, in so ungünstigem Lichte zu erscheinen, daß es nur eine sehr natürliche Folge davon wäre, wenn sie die bereits angeknüpften Verbindungen mit uns abbrächen und neue mit uns 'einzugehen, sich wol in Acht nehmen würden. Daß dies natürlich nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf die Gesammtheit hiesiger Einwohnerschaft bleiben dürfte,' liegt wol klar am Tage. Wollte man uns endlich den Einwand machen, daß der vielberegte Antrag ja auch Gutes und Belobendes über die jüdischen Glaubensbekenner enthalte, folglich die Antragsteller dadurch ihre Unparteilichkeit beweisen, so brauchen wir in diesem Punkte nur an das Verfahren der Aerzte zu erinnern, welche bekanntlich niemals unterlassen, den bittersten Pillen, die den allerschlechtesten Geschmack haben, etwas Wohlschmeckendes zur Umhüllung beizumischen. Wir enthalten uns weiterer Bemerkungen, und es kann in unserer Betrübniß über diesen Vorgang