Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1844)
- Date
- 1844-07-15
- Page
- Seite 406 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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406 vierteljährlich ein Register der vorgekommenen Uebertrittsfälle vorgelcgt. Preußen. Magdeburg, 8. Juli. (Privatmitth.) Erst in diesem Augenblick kommt uns das Druckschriflchen „Nothwendige Erklärung der jüdischen Gemeinde zu Grünberg an ihre christlichen Mitbürger" Grünberg, 1844 zu, und glauben wir diese Erscheinung in diesen Blattern nicht unbesprochen lassen zu dürfen. Die Stadtverordneten des bekannten schlesischen Städtchens Grünbcrg haben beim Magistrat angetragen, da sich die Juden in ihrer Stadt so sehr mehrten— seit 1812 sind 72 jüdische Bürger rezipirt, von denen 26 in den letzten Jahren, hingegen sind 18 abgegangen, so daß die Gesammtzahl 54 oder ‘/sotet der Gesammtbürgerschast ist — er möge nicht nur mit gesetzlich zulässigster Sorgfalt den rasch steigenden Zuzug jüdischer Bürger in hiesige Kommune überwachen, sondern auch bei geeigneter Hoher Königl. Behörde das Gesuch stellen, in der zu entwerfenden neuen Judenordnung keiner christlichen Kommune einen unbedingten Zwang für Aufnahme von Juden in Zukunft auslegen zu wollen. Der Magistrat lehnte diesen Antrag ab. Die Stadtverordneten blieben bei ihrer Meinung, und ließen ihren Antrag an die Königl. Regierung zu Liegnitz gehen. Aber auch diese lehnte ihn ab. Da ließen sie ihn in einem weitläufigen Schreiben an das Hohe Königl. Ministerium deS Innern gelangen. Damit nicht genug, veröffentlichten sie auch die ganzen Verhandlungen. Die Gemeinde zu Grünberg konnte hierbei nicht stillschweigen, und sie erließ die vorliegende, meisterhaft geschriebene Erklärung, aus der wir Folgendes entnehmen. „Hinsichtlich des ungünstigen llrthcils Seitens der Herren Stadtverordneten über unfern Glauben, über die jüdische Religion selbst, kann es uns nicht in den Sinn kommen, solches gebührend zu widerlegen, da — unserer Meinung nach — sehr gründliche Gelehrsamkeit, sehr tiefe Forschungen in den theologischen Wissenschaften dazu gehören, um über eine „Religion" ein Urthcil abgeben zu können; uns fehlt es an dieser Gelehrsamkeit und an theologischen Kenntnissen, und wir müssen gestehen, wie es uns überrascht hat, daß die Herren Stadtverordneten auch in das Gebiet der Theologie so tief eingedrungen, da wir zeither glaubten, daß diese Kenntniß zur Führung der Kommunal-Angelegenheiten nicht mit gehöre. Wenn nun die Herren Stadtverordneten den Ausspruch thun, die jüdische Religion enthalte keine vollendete Sittenlehre, die Mängel dieses Glaubens und der Mißbrauch desselben haben den Verfall der jüdischen Nation herbeigeführt, so müssen wir lediglich den Theologen christlichen und jüdischen Glaubens es überlassen, hierüber zu entscheiden; doch wenn die Herren Stadtverordneten im weiteren Verfolge ihres Antrages sagen: daß der Jude durch seine Religion — durch die lückenhafte Sittenlehre des alten Testaments und des Talmuds — unmöglich „die Stufe veredelnder Bildung erreichen könne, zu der das Christenthum seine Bekenner leite": so läßt sich ohne tiefe Gelehrsamkeit einer solchen Behauptung widersprechen, die wir hiermit als grundlos und unrichtig auf das Bestimmteste zurückweisen. Der Mensch, wenn er das Licht der Welt erblickt, ist körperlich und geistig ganz gleich organisirt, und es macht dabei keinen Unterschied, ob das Kind christliche oder jüdische Eltern hat. Erziehung, Unterricht, Erkenntniß Gottes, Tugend und Sittlichkeck, das sind die Elemente, die zur Stufe „veredelnder Bildung" führen, gleichviel ob der Mensch im christlichen oder jüdischen Glauben geboren. Derjenige, dem der Gedanke an Gott, den Herrn und Lenker der Welt, mit Flammenschrift in's Herz geschrieben, der den Ausspruch des alten Testaments: liebe deinen Nächsten wie dich selbst als Richtschnur für seine Handlungen in sich ausgenommen, der an dem Grundsätze fest halt: thue Recht und scheue Niemand, der die Tugend ehrt und das Laster meidet, der steht in so weit auf der Stufe „veredelnder Bildung," als diese überhaupt dem Ecdensohne zu erlangen möglich ist. — Das Glaubensbekenntnis kann hierbei keinen Unterschied machen. Es ist demnach nicht anmaßende Eigenliebe, es ist die volle Wahrheit, wenn wir die Versicherung aussprechen und darauf Hinweisen, daß es sehr viele Bekenner des jüdischen Glaubens, welche auf dieser Stufe „veredelnder Bildung" stehen, und durch einen tugendhaften Lebenswandel, durch Sittlichkeit, durch strenge Rechtlichkeit, durch Mildthatigkeit und Nächstenliebe im vollen Sinne des Wortes, so wie durch ihr Benehmen es deutlich bekunden, diese Stufe er-