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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-15 · Heft 29 (15.7.1844) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 29 (15.7.1844)
Date
1844-07-15
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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402 auf, sondern noch anderswo beruht die zweite Frage des Prozesses: die Reklamanten sind nicht Sardinier, sondern Franzosen. Dieses Verhältniß ist nicht durch fremde Gesetze, sondern durch französische geordnet, und vor dem französischen Gesetze giebt cs Gottlob! keinen Unterschied zwischen Juden, Protestanten und Katholiken, sie sind Bürger, die vermöge ihrer Geburt und Nationalität, ohne Unterschied der Religion, gleiche Rechte genießen. Demnach verlangen nicht Israeliten, sondern Franzosen ihr Recht vor dem sardinischen Gerichtshöfe. Es besteht aber ein Traktat von 1760, der den Sardiniern in Frankreich und gegenseitig den Franzosen in Sardinien freien und vollen Genuß aller Rechte und Güter gewahrt, und hauptsächlich bei Erbschaften. Sind die Reklamanten Französische Bürger? Sie sind es in Frankreich, warum sollten sie es für Sardinien nicht sein? Ihr Judenthum kann ihnen in Sardinien keinen Namen nehmen, den ihnen ihr Land und Gesetz gewahrt. Es bleibt also den fremden Richtern nichts anders, als nach dem Traktat von 1760 zu urtheilen, und unsre Mitbürger werden gewinnen. Die Herren Crvmieux, Dallon und Elapicr haben der Denkschrift des H. Salvador vor dem Nizzaischen Gerichte ihren Beifall geschenkt. Nicht das Interesse an dieser völkerrechtlichen Angelegenheit allein hat uns veranlaßt, die Aufmerksamkeit auf dieselbe zu lenken, sondern auch der Wunsch, unfern Mitbürgern zu zeigen, unter welchen gerechten und milden Gesetzen wir leben. Wir hegen zu dem sardinischen Gerichtshöfe das Vertrauen, und überhaupt zu dem allgemeinen Gefühl der Vernunft und Menschlichkeit, daß französische Bildung überall hingcdrungen, und wir können nicht unterlassen, nochmals zu bemerken: in Frankreich wird man jetzt nicht begreifen, daß in unsrer Nahe noch von einem solchen Prozeß die Rede ist. Frankreich. Pnris, im Juni. (.4rcb. iiir. «io Fr.) Das Zentralkonsisiorium hat folgendes Schreiben an den Herrn Minister der Justiz und der Kulte gerichtet. Paris, den 29. Mai 1844. Herr Minister, Das Zentralkonsistorium hat im Moniteur von gestern mit dem Gefühle der höchsten Befriedigung die königliche Ordonnanz gelesen, die den israelitischen Kultus in Frankreich konstituirt. Es beeilt sich, an Sie all' ihre Danksagungen zu richten. Das Prinzip gleichen Schutzes von Seiten des Gesetzes in Bezug auf alle Kulte erhält von dieser Ordonnanz eine eklatante Sanktion: jede der neuen Bestimmungen ist gewissermaßen eine Huldigung für dieses schützende Prinzip. Die Notabilität wird nicht mehr ein bloßer Titel sein, sie knüpft sich zukünftig an eine soziale Stellung, welche die Aufklärung der Erziehung und die öffentliche Achtung voraussetzt; die der Wahl Sr. Majestät durch die israelitische Bevölkerung bezeichneten Konsistorien werden die wahren Repräsentanten ihrer Glaubensgenossen sein; ihre Mission wird wichtig und ernst sein. An ihre Spitze gestellt wird das Zentralkonsistorium die Macht haben, der ganzen Verwaltung einen übereinstimmenden und sichern Gang zu geben. Die Hierarchie der Diener der Religion bringt die Eintracht und die Ordnung in diesen, hem Kultus so nothwendigen Theil; der Widerruf auf Mißbrauch wird auf die Rabbinen anwendbar, und stellt sie auf das Niveau der Diener der anderen Religionen. Indem jede Zeremonie in der Eidesleistung der Konsistorien abgeschafft worden, ertheilt die Ordonnanz dieser abergläubischen Mummerei, genannt Schwur more judaico, den letzten Stoß, nachdem dieselbe vor wenigen Tagen in einem beredten Reguisitorium vor dem Kassationshofe angegriffen worden. In einem Worte, Herr Minister, dieser neue Akt der Juliregierung knüpft sich auf's innigste an den Art. 5 der Charte und das Gesetz vom 10. Februar 1831, dessen Kompliment er ist. Das Zentralkonsistorium bittet Sie im Namen der französischen Israeliten, den Ausdruck der Dankbarkeit entgegenzunehmen. Die Juden Algeriens werden mit Freude erfahren, daß der Herr Kriegsminister sich damit beschäftigt, eine des Jahrhunderts, in welchem sie leben, und der Nation, von der einen Theil auszumachen sie das Glück haben, würdige Organisationen ihnen zu sichern: eine so große Wohlthat wird sie belehren, daß Frankreich und der König das Recht haben, auf ihre ganze Ergebenheit zu rechnen; wir werden ihnen dazu Vorschrift und Beispiel geben, und wagen Sie, Herr Minister zu bitten, es in unserm Namen Sr. Majestät zu sagen. In der Zeit, wo in gewissen

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