Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1844)
- Date
- 1844-07-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 2». VIII. Iahrga-g. ÄllgeMVtNe Zeitung -es Zudenthums. Eiu unparlheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. 8klpzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 15. Juli 1844. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. f. rv. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (I Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 i Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angefetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sachs, wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Zeitungsnachrichten: Italien: Frankfurt am Main, Paris. Frankreich: Paris, Paris. Großbritannien: London. Türkei: Konstantinopel. Deutschland: aus dem Meiningenschen, aus Mittelfranken, Frankfurt am Main. Oesterreich: Preßburg. Preußen: Magdeburg« Literar. Nachrichten: .Bukarest [Sitten Randegg [Win]. Korrespondenz: Wanderung durch Krakau, Galizien, Bukowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten. Italien. Frankfurt am Main, 28. Juni. (N.H.Z.) Ein reicher Israelit aus Modena hat seinen noch ganz jungen Knaben hierher gebracht, um in einem jüdidischen Pensionat erzogen zu werden. Mehrere andere dortige Israeliten werden, wie er versichert, seinem Beispiele folgen, da es, seiner Aussage nach, nicht bloß an jüdischen Erziehungs- und Unterrichtsanstalten fehlt, sondern die Judenkinder auch Gefahr laufen, von dem Glauben ihrer Väter durch jesuitische Umtriebe, in manchen Fällen sogar gewaltsamer Weise, abwendig gemachr zu werden. Der fanatische Bekehrungs-Eifer der Jünger Loyola's soll nämlich so weit gehen, daß sie sich nicht entblöden, jene Kinder zu entführen und ohne vorher eingeholte Zustimmung der Ellern durch eine an ihnen vollzogene Taufe in den Schooß der christlichen Kirche aufzunehmen. Ist es aber einmal dahin gekommen, so wird das Christenthum des Kindes als eine vollendete Thatsache betrachtet, gegen die keinerlei Einspruch mit einigem Erfolg erhoben werden kann. Paris, I.Juli. Das Journal des Debats enthält unter den leitenden Artikeln Folgendes: „Binnen Kurzem wird vom Sardinischen Gerichre ein Prozeß enschieden werden, der die wichtigsten Fragen deS Völker- und des religiösen Rechts umfaßt und erledigt. Es soll entschieden werden, ob französische Israeliten von einer Erbschaft ausgeschlossen werden können, zu der sie das Recht als Blutsverwandte und als testamentarische Erben haben, weil der Erblasser katholisch geworden war und in dieser Religion verstarb? ob durch die Taufe die Bande der Natur gelöst und nichtig geworden, die zwischen ihm und seinen Erben bestanden? Wir wollen uns Glück wünschen, wir anderen Franzosen, in einem Lande zu leben, wo man wol kaum die Idee hat, eine solche Frage nur zu erheben. In Sardinien wird wvl kaum ein Gerichtshof jenen Grundsatz heiligen, daß die Taufe die Bande des Blutes aufhebt; nirgends ist der durch Habsucht und Fanatismus hervorgebrachte Grundsatz in den sardinischen Gesetzen begründet, man findet ihn auch weder im römischen noch kanonischen Rechte. Dies erweist ganz offenbar Herr Edm. Salvador in einer mit großen Kraft gefertigten Denkschrift, die uns vorliegt. Nicht hier-