Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1844)
- Date
- 1844-07-08
- Page
- Seite 397 (sequence 13)
- Language
- German
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397 Italien mit. Es war im vorigen Sommer, als ein Israelit aus Corte maggiore im Herzogthum Parma erfuhr, ein Feldhüter aus einem nahgelegnen Dorfe habe ihn angeklagt, daß er einem Christenmädchen habe Blut entziehen wollen, und zwar, auf freier Heerstraße. Wirklich erhielt Laudi nach einigen Tagen eine Zitation: „Graziadio Laudi hat sich Freitag den 15. d. vor dem Prätor dieser Stadt zu stellen, um wegen Angriffs mit bewaffneter Hand auf offner Straße auf N. N., Tochter der N. N. nach §§... des Gesetzes verurtheilt zu werden, und wenn er ausbleibt, wiro er als schuldig erkannt werden." Laudi wandte sich an einen ausgezeichneten Advokaten in Piacenza, dem erzählte der Beschuldigte, wie er am 7. August v. I. nach Poglice gefahren, um Getreide zu holen, unterwegs in einen Graben gestiegen, dann seinem Fuhrwerk „halt! halt!" schreiend nachgclausen sei, und da sei ein. Mädchen vor ihm her feldeinwärts gesprungen; mehr wußte er nicht zu berichten. In Parma sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich, und am I». August füllte ein großes und aufgeregtes Publikum den Gerichtssaal. Vor den Schranken des Gerichts befanden sich der Angeklagte mit seinem Sachwalter, die Anklägerin, nämlich das angeblich mißhandelte Kind, dessen Mutter und noch eine Frau als Zeugen. Die nun verlesene Anklage lautete: daß Laudi beschuldigt sei, nach Gewohnheit der Hebräer versucht zu haben, der Anklägerin Blut abzuzapfen, letztere aber über ihre Aussage nicht beeidigt werden könne, da sie erst vierzehn Jahre alt sei! Da trat der vorsichtige Sachwalter auf, zog den Taufschein der Anklägerin aus der Tasche, welcher allerdings das zur Beeidigung erforderliche Alter derselben erwies. Jetzt; als sie feierlich beeidigt werden sollte, nahm sie die schreckliche Anschuldigung zurück, schilderte den Vorgang ungefähr, wie Laudi es gethan, wie der Hebräer ihr gar nichts gethan-, sondern seinem Wagen nachgelaufen sei, sie sich aber gefürchtet habe und davongelaufen, und wie sie von ihrer Mutter verleitet worden, den Juden des Blutzapfens anzuschuldigen. Die Mutter schob aber die Schuld auf ihre Nachbarin. Nun ergriff aber der Advokat das Wort, hielt eine treffliche Anrede, ermahnte zur Wahrheit, Gerechtigkeit und Menschenliebe, und das Volk ging versöhnt auseinander. Rabb. Schott. Rußland. St. Petersburg, 19. Juni. (Privatmitth.) Der Rabbine in Mi tau, der Hauptstadt des Gouvernements Kurland, ist gestorben. Die Gemeinde ist gctheilter Ansicht, ob sie einen Rabbinen aus der alten, oder aus der neuen wählen soll. Or.Löwenthal, ein Mitauer, der mit Unterstützung Ihrer kaiserl. Hoheit, der Großfürstin Thronfolger, in Gießen promovirte, hat schon einige Male daselbst mit Erfolg gepredigt. ■—. Bei der jüngsten Gemäldeausstellung in der Akademie der Künste zogen zwei jüdische Sujets, gemalt von russischen Künstlern, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich. Das eine war Hazar in der Wüste, das zweite Jochebed und Mirjam mit dem Moseskindlein. Beide zeichneten sich durch gediegene Komposition und Ausführung aus. Oesterreich. Aus Ungarn, 12. Juni. (Privatmitth.) Der Rabbiner zu Papa in Verbindung mit dem Bonhader und Konsorten bemühen sich gegenwärtig eine Zusammenkunft von Rabbinern in einem Winkel von Ungarn zusammenzubringen, um — Schul- und Synagogenordnungen zu verbieten. Die Angelegenheit wird ganz im Stillen betrieben, und ein eigener Bote macht die Rundreise, um die Gleichgesinnten auszufordcrn. Man kann sich denken, was zu erwarten steht, da der Papaer Rabbine dermaßen verfährt, daß bereits 145 Familienväter bei der Grundherrschaft eingekommen sind, seinen Bestrebungen, Schule und Synagoge verwahrlosen zu lassen, Einhalt zu thun. Man kann die ungarischen Israeliten vor. den Folgen einer solchen Zusammenkunft von Männern, unter denen auch nicht ein wissenschaftlich gebildeter ist, nicht genug warnen. Ihre Wohlfarth, das Heil ihrer Jugend kann dadurch auf's schlimmste gefährdet werden. —. In Ungarn dürfen bekanntermaßen jüdische Meister keine christliche Gesellen halten. An vielen Orten sind aber christliche Meister gezwungen, aus Mangel an Beschäftigung, bei jüdischen Meistern zu arbeiten — und das ist erlaubt!!