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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-08 · Heft 28 (8.7.1844) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 28 (8.7.1844)
Date
1844-07-08
Page
Seite 395 (sequence 11)
Language
German
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395 „Da jedoch die Abhilfe dieser Uebel lediglich in administrativen Maßregeln gefunden werden kann, so hält sich der Landrath für verpflichtet, darauf allerehrerbietigst aufmerksam zu machen, daß, so wie es christliche Schulen mit nur 280 fl. Gehalt genug giebt, auch den Israeliten gestattet werden möge, aus ihren Religionsschulen deutsche Schulen zu machen, wenn nur der Ertrag einschlüffig freier Wohnung 200 Fl. übersteigt, was durch Verbindung der Vorsängerstellen sehr leicht erreicht werden kann, während die christlichen Schulen den geringen Verlust an Schulgeld gar bald verschmerzen können. Würde als einzige Bedingung zur Errichtung solcher Schulen gefordert, daß das Ernennungsrecht des Lehrers der k. Kreisregierung zustehen müsse, so dürften damit zugleich die allerhöchst königlichen Rechte mit dem wahren Besten dieser Schulen völlig gewahrt erscheinen." Die Entschließung, welche auf diese Anträge erfolgt und im Landraths-Abschiede No. II enthalten ist, lautet blos, wie folgt: „Das Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich bezeichnet in den Paragraphen 32 und 33 die Theilnahme, und beziehungsweise Verpflichtung der Judenkinder gleich jenen Unserer übrigen Unterthanen zum öffentlichen Schulbesuche, so wie die Voraussetzungen, unter welchen den Juden die Errichtung eigener Schulen gestattet ist. Da die übrigens wohlgemeinten Anträge des Landraths mit diesen gesetzlichen Bestimmungen im Widerspruch stehen, so vermögen Wir denselben schon aus diesem Grunde eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden." Aus Mittelfranken, 13. Juni. (Privatmitth.) In unserer materiellen Zeit ist es ein schönes Zeichen, daß unsere, meist nicht sehr großen, Gemeinden sehr auf Verschönerung und den Anforderungen der Zeit entsprechende, innere Ausstattung ihrer Synagogen bedacht sind. - Das hier kein Opfer zu groß ist, davon überzeugen wir uns leicht, wenn wir in die kleinsten Gemeinden kommen und uns die Synagoge zeigen lassen. Der Staub voriger Jahrhunderte ist verbannt, Reinlichkeit, Ordnung, zweckmäßige Einrichtung sind an seine Stelle getreten. Der Gottesdienst selbst wird auf eine würdige Weise abgeyalten, und wenn auch die Veredlung und Verbesserung des innern Menschen gleichen Schritt hält mit diesen Einrichtungen, dann — gehen wir gewiß einer bessern Zeit entgegen. Auch zwei neue Synagogen sind in der jüngsten Zeit in unserem Kreise entstanden: die zu Wittelshofen, eingeweiht den I. Dezember 1843 und die zu Pahres, eingeweiht den 1. Juni 1844, — beide würdig der Gemeinden, denen die Verherrlichung Gottes über Alles ging. Besonderer Erwähnung verdient eine Rede des k. Landrichters Herrn Meyer in Dinkelsbühl — nunmehr in gleicher Eigenschaft in Nürnberg wirkend, — welche derselbe bei der Einweihung in W., nachdem ihm ein Schulkind den Schlüssel auf einem seidenen Kissen überreicht hatte, vor der Synagogenthüre gehalten hat. Er lobte den in der Gemeinde herrschenden guten Geist, stellte dieselbe sogar zum Muster für christliche Gemeinden auf, und sprach unter anderen ungefähr auch folgend« Worte: „Möget ihr recht fleißig in diesen, von euch zur Verherrlichung Gottes erbauten Tempel wallen, wie einst Israel in den Tempel nach Jerusalem wallte! Möget ihr stets mit freudigem Herzen hieher kommen, zu dem Gott zu beten, der auch unser Vater ist! Ja, wir alle haben einen Vater, und darum sind wir auch Brüder, darum bilden auch alle Menschen nur eine große Familie, darum sollen auch die Bekenner verschiedener Konfessionen sich wie Brüder einander lieben." u. s> w. —. Sehr zu bedauern ist, daß acht Tage nach Einweihung der Synagoge von unbekannten, verruchten Händen das wnpr'!, in welchem eine nicht unbedeutende Summe enthalten war, ganz ausgeleert wurde. Aus Mittelfranken, 14. Juni. (Privatmitth.) Vor acht Tagen kam in unserer Nähe der seltene Fall einer Scheidung jüdischer Eheleute vor. In Maihingen bei Wallerstein wurde ein Hasnermeister von seiner Ehehälfte geschieden. Als Rabbiner fungirte dabei Herr Distriktsrabbiner Sulz aus Harburg, in dessen Distrikt seit 36 Jahren ein ähnlicher Fall nicht vorgekommen ist. —. Am Gymnasium in Würzburg hat man die Einrichtung getroffen, daß die Schüler der beiden christlichen Konfessionen durch einen Geistlichen ihrer Konfession getrennt Unterricht in der all ge-

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