Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1844)
- Date
- 1844-07-08
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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394 darf sich rühmen, er erfülle die Gesetze; möglich, daß die Uebertretungen durch Buße, die Schwäche in dem einen Punkte durch Stärke in einem andern wieder gut gemacht werde. Aber ein, Behufs konkreter Opposition, gegen Schrift, Tradition und Messiasglauben handelnd auftretender Verein der für den Abfall wirbt, und dessen Mitglieder durch Beseitigung des den Proselyten zum Juden machenden religiösen Aktes die Werbung bei den neugeborenen Knaben ansangen, — ein solcher hat durch Wort und That sich gegen seine Kirche verschworen, und kann nicht zugleich fordern, von ihr anerkannt zu werden; alle Folgen dieser den Sektirern entzogenen Anerkennung haben diese sich selbst zuzuschreiben. Weiter aber darf von Seiten der Organe der jüdischen Kirche, da sie keinen Staat und keinen Staatswillen repräsentiren, nicht gegangen, und nicht in die bürgerlichen Rechte eingegriffen werden. Uns, die wir so vielfach und so schmerzlich die Religions- Verfolgungen fühlen, ziemt es am wenigsten, Ausgeschiedene durch Willkürlichkeiten zu kränken, oder in einer Zeit, wo um Licht und Finsterniß gekämpft wird, durch unser Verfahren den Anlaß zu geben zu Kirchenstrafen und Ketzergerichten. Mögen die ordentlichen Gerichtshöfe, die legislative Macht, den Ausspruch thun, als was der Renitent zu betrachten, oder ob er zu einem Eide zuzulassen; wir dürfen nicht diesen Ausspruch thun, müssen den, der nicht aufhört, ein Israelit zu sein, zu dem Gotteshause, das ja Jedem offen steht, zulassen. Unser Schmerz giebt uns nicht das Recht, Schmerzen zuzufügen; unser Zorn nimmt uns das Recht der Sentenz. „Haltet standhaft bei der Religion eurer Väter, stehet unerschüttert auf dem Standorte, den euch die Vorsehung angewiesen, und lasset Alles über euch ergehen," ruft der Weise, — so auch Verhöhnung und Abfall. Treiben Einzelne, um zeitliche Güter zu erringen, mit den ewigen einen Handel, so mögen wir desto treuer an dem Judenthume ftsthalten; auch nicht ein einziges Gesetz darf der Gleichstellung geopfert werden. Sie ist nicht des Menschen letzres Ziel, und kann uns ohnehin nicht entgehen; wozu denn der übereilte, schmerzhafte Lauf? Wenn wir, chrenwerth als Menschen, unfern Glauben und unser Alterthum hochachten und lieben, werden die Verirrungen Einzelner spurlos an uns vorübergehen. Berlin, den 2. April 1844. 0r. L. Zunz. Aus Mittelfranken, 12. Juni. (Privatmitth.) Wenn auch die Bestrebungen zur Verbesserung jüdischer Verhältnisse bei uns meist erfolglos sind, so liefern sie uns doch wenigstens den Beweis, daß es in unserer Zeit der hochgestellten Christen viele giebt, in welchen ein warmes Herz für israelitische Brüder schlägt, daß man anfängt, es zu würdigen, wie besonders den israelit. Schulen, diesen Pflanzstätten eines neuen, Israel und seiner Aufgabe würdigen, Geschlechts Unterstützung Noth thut, wie man vor Allem diese Werkstätten des Geistes veredeln muß, wenn Israel die Spuren des Mittelalters gänzlich abstreifen soll. Die Verbesserung der Verhältnisse der Lehrer geht damit Hand in Hand, und so war es denn besonders diese, die der hohe Landrath von Mittelfranken bei seinen Verhandlungen über diesen Gegenstand in seinen, im Februar d. I. abgehaltenen, Sitzungen im Auge hatte. Antragsteller war Herr Dekan und Stadtpfarrer Esper in Früchtwangen, ein für alles Gute begeisterter Mann, der gerne diese Gelegenheit ergriff, seinen Einfluß zur Besserstellung der israelitischen Lehrer, die ihm schon manchen Liebesdienst verdanken, geltend zu machen. Ein Mitglied des Landraths war so gütig, dem Schreiber dieses das besondere Protokoll mitzutheilen, das die Anträge im Auszuge enthält. Aus diesem folgt nun hier Einiges: „Ein anderer hieher bezüglicher Gegenstand") ist die Lage der israelitischen Religionslehrer. So wenig es nach den bisher bestehenden Staatsverhältnissen Obliegenheit des Aerars sein kann, für die Kultusbedürfnisse der Israeliten Mittel zu schaffen, so sehr dürfte es Angelegenheit der allerhöchst königlichen Fürsorge für das Wohl aller Unterthanen sein, auf die religiöse Bildung auch der Israeliten nachdrücklichst einzuwirken. Zwar ist dafür das Nöthigste geschehen durch die durchgeführte Anstellung der Religionslehrer. Allein die erbärmliche Stellung dieser Lehrer bei einem Gehalte von nothdürftig 150fl., dabei von der Gemeinde meist als aufgedrungen nur scheel angesehen rc. alles dieses bringt diese Lehrerstellen immer mehr in Mißachtung" u. si w. ") Es ist vorher von Lehrern an lateinischen Schulen die Rede. ... A. d. E-