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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-01 · Heft 27 (1.7.1844) · p. Seite 378

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 27 (1.7.1844)
Date
1844-07-01
Page
Seite 378 (sequence 10)
Language
German
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378 ]) was sic im Allgemeinen über die in Fr. sich bildende neue Sekte für Ansichten hätten, 2) wie gegen Einen zu verfahren sei, der „in Sünden wandelnd und in Vermessenheit seines Herzens seinen Sohn nicht beschneiden laßt, um den „Namen Gottes und seine heiligeLehre zu entweihn „l'r'rn? "2 da n??ab p“T7n raiiSNa „riwTipn irrmm "n ta). Ehe ich Unterzeichneter hierauf antworten kann, habe ich folgende Bemerkungen voranzuschicken: Unter den Rabbinen, deren Herz es mit Gott und seiner Lehre halte, kann der hochwürdige Konsulent vermöge seiner religiösen Ueberzeugung, soweit diese bekannt ist, und der ganzen Fassung seines vorliegenden Schreibens nur solche Rabbinen verstehen, welche in dem üblichen Sinne des Wortes noch auf orthodoxem Standpunkte stehen. Sodann scheint mir, wenn die eingcfordertcn Rcsponsa nicht eine bloße kasuistische Uebung sein, sondern auf eine wirkliche Thatsache cingehen sollen, die zweite Frage anders gefaßt werden zu müssen. Der Mann, welcher jüngst in Fr. sein Kind nicht beschneiden ließ, unterließ dies wol nicht, „um den Namen Gottes und seine heilige Lehre zu entweihen," sondern weil er zu den Grundsätzen der neuen Sekte sich bekennt; diese Grundsätze mögen sehr verwerflich sein, können aber nicht die Absicht involviren, den Namen Gottes, und werden, als Grundsätze einer jüdisch sein wollenden Sekte nicht die Absicht involviren, seine heilige Lehre zu entweihen. Ich nehme daher an, daß Rabbi Salomon ein vom sogenannten orihodoren Standpunkte aus angeftrtigtes Gutachten verlange darüber, 1) was im Allgemeinen über diese neue Sekte zu urtheilen, und 2) wie gegen Einen, der als Anhänger dieser Sekte sein Kind nicht beschneiden lasse, zu verfahren sei. Was nun die erste Frage betrifft, so möchte wol über eine Sekte, die noch kein offizielles Dokument ihres Bekenntnisses an das Licht gestellt hat, gar nicht mit der Würde und Bestimmtheit geurtheilt werden können, welche zu bewahren und anzustrcben im Interesse der Orthodoxie selbst den Rabbinen, als aufgerufcnen oder freiwilligen Bertheidigcrn derselben, unerläßlich ist. Dagegen scheinen mir die Rabbinen die Verpflichtung zu haben, zunächst in coi-juire die Gläubigen im Allgemeinen vor dem Uebertritt zu einer Sekte zu warnen, die ihr Bckcnntniß noch gar nicht durch offizielle Dokumente ausgesprochen habe; ferner, wenn diese offizielle Darlegung geschehen sollte, die Widerlegung nicht durch Machtsprüche, welche zu allen Zeiten geschadet haben und zumal in unseren Tagen höchst verderblich wirken müssen, sondern auf rein wissenschaftlichem Wege zu versuchen, inzwischen aber wiederum die Gläubigen vor dem Uebertritt zu einer Sekte zu warnen, über deren Berechtigungen und Behauptungen zwar ein ehrliches Gericht gehalten werden solle, die Akten aber kaum erst gefaltet würden. Was die zweite Frage betrifft, wie gegen Einen zu verfahren sei, der als Anhänger dieser Sekte sein Kind nicht beschneiden lasse, so kann derselbe vielleicht nicht einmal als mb'na'b “nana angesehen werden, denn er hat sich nur der Verpflichtung entzogen, welche der Talmud sy da -powp aus 1 Mos. 21, 4 für ihn ableitet; sollte er aber auch für einen riib-ach *i?21a3 gelten müssen, so gehört er doch jedenfalls nur in die Kategorie von;ia^rib -ma, nicht in die von v^yanb -iai.a, denn erstlich dürfte es noch sehr fraglich sein, ob die Meinung des ab-, im nv 'a '■’O "p und derer, aus welchen er sie schöpfte (des da, din und ‘n) ganz stichhaltig sei, daß auch schon ein ‘aaia wwin ipn für einen ö^anb ‘naia anzusehen ist; dann aber kann Niemand ermessen, ob der Glauben, die Beschneidung sei unnöthig, oder der Wunsch, seinem Kinde Schmerzen zu ersparen, das Hauptmotiv für den Vater gewesen sei, es nicht beschneiden zu lassen. Das Kind selbst aber, wenn es hcranwächst und sich nicht beschneiden läßt, wird in Folge dieses Zweifels noch sicherer nur als ynsTib -iaia anzuschen sein. Ein .-nh-iyb *iaia dieser Art ist aber bekanntlich inN laad -iaiaa (vergl. -'b 'a '•'O -p), und -dieser, wenn auch nicht -jas: -ian ins’?, doch in jeder andern Beziehung b«-nL->a ■mas. Daß in dem Volksbewußtsein die Beschneidung viel höher stehet, das kann dieses Resultat nicht modisiziren, sobald Tin paiy? gefragt und gesucht wird, wie es bei rawr: °o°n nöthig ist, als zu welchen ich eine eventuelle Ausschließung aus dem jüdischen Verbände zähle. Daß sich die Rabbinen über eine Disziplinarstrafe des Vaters vereinigen, auf dem Wege einer ya'w D.s-nn, scheint mir innerhalb ihrer Befugniß zu liegen, aber in Betracht

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