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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-01 · Heft 27 (1.7.1844) · p. Seite 374

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 27 (1.7.1844)
Date
1844-07-01
Page
Seite 374 (sequence 6)
Language
German
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374 Fr. 5. In dem einen, wie im andern Falle, welche Pflichten schreibt ihnen das Gesetz gegen die Franzosen, die nicht ihrer Religion sind, vor? Antw. Es findet kein Unterschied unter beiderlei Franzosen statt. Fr. 6. Die in Frankreich gebornen und vom Gesetz als französische Bürger behandelten Juden betrachten sie Frankreich als ihr Laterland, haben sie die Verpflichtung es zu verthcidigen, den Gesetzen zu gehorchen und allen Verordnungen des bürgerlichen Gesetzbuches zu folgen? Antw. Ja Ln allen Stücken, Frankreich ist ihr alleiniges Vaterland. Fr. 7. Wer ernennt die Rabbinen? Antw. Die Form der Wahl ist unbestimmt. Fr. 8. Welche polizeiliche Jurisdiktion üben die Rabbinen unter den Juden aus? Welche gerichtliche Polizei üben sie unter ihnen aus? Antw. Es fleht ihnen keinerlei Macht zu. Fr. 9. Beruht ihr Einfluß bloß auf dem Herkommen? Antw. Ja. Fr. 10. GLebt es Gewerbe, welche das Gesetz der Juden ihnen verbietet? Antw. Nein. Fr. 11. Verbietet das Gesetz der Juden ihnen Wucher mit ihren Brüdern zu treiben? und Fr. 12. Verbietet oder gestattet es den Wucher mit Fremden? Antw. Jeder Wucher ist verboten und schändlich/' Diese zwölf Fragen berühren die sawmtlichen allgemeinen Verhältnisse, Ln welchen die Individuen zum Staate flehen, nämlich: 1) das Familienverhältniß, in wie weit es dem Staate unterliegt (Fr. 1—3). 2) Das Bürgerverhältniß zum Staate selbst und der Bürger unter einander als Glieder eines Köper? (Fr- 4-6). 3) Das Derhältniß der geistlichen Macht zur weltlichen (8r. 7-9). 4) Das gewerbliche Verhältniß (Fr. 10—12). Alle diese Verhältnisse werden in kurzer, aber bestimmter Werse durch sie besprochen und festgestellt. Je sicherer diese Antworten nun von beiden genannten Versammlungen gegeben sind, je mehr deren unbeschränkte Anerkennung im Interesse der hohen Regierungen so wie des Jndenthums selbst liegt, da sie jene über alle Zweifel, dieses über alle, immer wiederholten Anschuldigungen erheben: desto mehr fühlt sich die erste Rabbinenversammlung gedrungen, folgende Erklärungen abzugeben: 1) Die Antworten der Notabeln und des Sanhedrins sind aus freiem Geiste und reiner Ueberzeugung erlassen. 2) Diese Antworten sind dem Geiste und den Vorschriften der israelit. Religion völlig angemessen, jedoch mit dem Vorbehalt zu Antwort 3, wenn es den Eltern von StaatsseLten gestattet ist, auch aus gemischten Ehen erzielte Kinder in der israelitischen Religion zu erziehen. 3) Was Lu ihnen von den französischen Juden ausgesprochen ist, hat resp. auf alle Juden andrer Staaten Anwendung und Gültigkeit. 4) Indem aber mit diesen Fragen dem Staate alle Garantieen gegeben sind, daß das Judenthum keine antisozialen Grundsätze und Tendenzen Ln seinem Schooße birgt, und der Gegenstand durch sie abgeschlossen ist; im Gegentheile aber das Judenthum das Recht eines freien Bestandes innerhalb seiner eigenthümlichen Entwickelung niemals aufgeben kann: müssen wir hiermit das Interesse des Staates an diesem Gegenstände für erschöpft erklären, und alle weitere Einmischung in die innere Entwickelung des JudenthumS und der jüdisch-religiösen Angelegenheiten, so weit es an uns ist, nachdrücklich ablehnen." So weit der Antrag. Derselbe wurde einer Kourmiffion zur Prüfung und Begutachtung übergeben, und kam von derselben in der Dienstagssitzung zur Diskussion. Antwort 1 wurde ohne Modifikation angenommen; bei Antw. 2 der Zusatz beliebt, daß nach den verschiedenen Landesgesetzen in einigen Ländern das jüdische Ehegesetz entscheidend ist, in anderen das letztere ganz unberücksichtigt bleibt, in dritten dasselbe supplementarisch zugezogen wird. Zu Antw. 3 wurde der Zusatz des Antragstellers: „wenn es den Eltern von StaatsseLten gestattet ist, auch aus gemischten Ehen erzielte Kinder in der israelitisch en Religion zu erziehen/' angenommen. Bei Antw. 4, 5 und 6 wurden solche Modifikationen getroffen, welche die darin angegebenen Pflichten auf alle Juden in allen Ländern ausdehnen. Die folgenden Antworten wurden xur^ angenommen. Mit dieser Bestätigung einer freien Versammlung jüdischer Geistlichen ist der öfters erhobene Einwand, als ob das Sanhedrin jene Antworten nur auf Verlangen Napoleon's und aus Furcht vor diesem gegeben habe, völlig

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