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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-07-01 · Heft 27 (1.7.1844) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 27 (1.7.1844)
Date
1844-07-01
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
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373 von den politischen und sozialen Verhältnissen der Bekenner der israelitischen Religion, sondern inwieweit der Regierung des Landes eine Einmischung in das innere Gebiet der israelitischen Religion zusteht. Es sind sich hier zwei Bedingungen gegenübergestellt; von der einen Seite, daß der Staat allerdings von allen Neligionsgcseüschaften, die in seinem Schooße bestehen, Garantien haben muß, daß sie keine antisozialen Grundsätze und Tendenzen haben; von der anderrn Seite, daß jede Religion, als der Meinung und Ueberzeugung angehörig einen freien Bestand und die ihr von ihrer Natur gebotene eigene, von außen ungestörte Entwickelung in Anspruch nehmen und sich durchaus wahren muß. Durch die Umwälzung in Frankreich war das Prinzip absoluter Gleichheit aufgestellt worden, und somit waren die Juden 00 ipso als Bürger in die Gesellschaft ausgenommen. Eine Menge von jüdischen Individuen bewies auch alsbald, daß diese Aufnahme in den Lehren desJudenthums durchaus kein Hindenuß hat, indem sie im Staatsdienste, in Gemeindeämtern, in allen öffentlichen Chargen der strengsten Pstichterfullung oblagen. Die französische Gesellschaft trat aber bald aus der absoluten Gleichheit in eine, in getrennten Ständen bestehende Verfassung durch die Herrschaft Rapoleon's wieder ein. Sollte nun hier den Juden die erlangte Gleichberechtigung verbleiben, so lag es dem Staate ob, was bei dem Prinzips absoluter Gleichheit ihm nicht zustand, zu fragen: kann das Judenthum die Garantieen geben, daß es keine antisozialen Grundsätze und Tendenzen hegt? — Mit tiefem politischem Blick erkannte Napoleon die Rothwendigkeit, daß er um diese Garantieen sowol die jüdische Masse, als auch das Judenthum an sich befragen, und daß beide in bestimmten Deklarationen feierlich sich erklären müßten. Diese Deklarationen waren sowol eine Beruhigung für die Gesellschaft, deren integrireuder Theil das Judenrhum mit seinen Bekcnnern geworden, als auch die Grundlage, von der aus von jedem israelitischen Bürger die Erfüllung der gesellschaftlichen Pflichten gefordert werden konnte, so daß der persönliche Eigennutz die Religion und deren freie Wallung zum Deckmantel des Widerstrebens nicht mehr machen konnte. Napoleon berief daher durch Dekret vom 30. Mai 1806 eine Versammlung der jüdischen Notabeln, die am 26. Juli ihre Sitzungen unter dem Präsidenten Abraham Furtado eröffnete. ^Dieser ließ Napoleon zwölf Fragen vorlegen, deren Beantwortung in fünf Sitzungen diskutirt und festgestellt wurde. Es war dies die Antwort der jüdischen Masse durch ihre Deputaten an die Gesellschaft. Nunmehr berief der Kaiser ein großes Sanhedrin aus 71 Mitgliedern, das am 0. Februar 1807 unter dem Vorsitz des alten Rabbinen David Sinzheim und dessen Beisi'tz-r, der Rabbinen Segre und Cologna, eröffnet ward. Dieses Sanhedrin bestätigte einstimmig die Antworten der Notabeln auf die Fragen des Kaisers. Es war dies die Antwort des Judenthums selbst durch seine Lehrer an die Gesellschaft. Die Antworten, welche die Notabeln gaben und die Rabbinen bestätigten, unterlagen einer freien Diskussion und waren das Ergebniß einer freien Ueberzeugung. Die berathenden und beantwortenden Männer standen dabei unter keinem Zwange, und ließen sich von keinem fremden Einflüsse beherrschen. Die Antworten gingen aus den wirklichen allgemeinen Vorschriften der israeli.'jschen Religion hervor. Wer hieran zweifelte, verkennt zuvor den Geist der israelitischen Männer gänzlich, welche äußerm Zwange Widerstand so gewiß geleistet hätten, wie es der israelitischen Religion nie an Märtyrern gefehlt hat; er vergißt, daß gegen diese Deklarationen niemals Protest von jüdischer Sette erhoben worden; er weiß nicht, daß sowol die Einberufung der Notabeln und des Sanhedrins als auch ihre Erklärungen mit allgemeinem Jubel ausgenommen wurden. Die Fragen und Antworten lauten: „Fr. 1. Ist es den Juden erlaubt, mehre Frauen zu heirathen? An tw. Nein; mit Berufung auf die alte Synodal- Konstitution des Rabbi Gerschom. Fr. 2. Ist die Ehescheidung durch die jüdische Religion erlaubt? Ist die Ehescheidung gültig, ohne daß sie von den Gerichtshöfen ausgesprochen worden, und vermöge Gesetze, die denen des französischen Koder widersprechen? Antw. Ja, sie ist statthaft, und zwar nur mit Bewilligung der Landesgesetze. Fr. 3. Kann eine Jüdin einen Christen heirathen, und ein Jude eine Christin? oder will das Gesetz, daß die Juden sich unter einander heirathen? Antw. Die Verheirathung mit Christen ist nicht verboten. Fr. 4. Sind in den Augen der Juden die Franzosen ihre Brüder, oder Fremde? Antw. Die französischen Juden sind Brüder der Franzosen.

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