Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1844)
- Date
- 1844-07-01
- Page
- Seite 372 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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372 Es ist dies ein Gegenstand, über welchen die verschiedensten Richtungen sich am leichtesten vereinigen konnten. Es war dies ein neutraler Boden, auf welchem man sich frenndlichst treffen konnte. Den Werth derselben macht daher nur die Zweckmäßigkeit derselben aus. Hier ist nun besonders hervorzuheben: daß der Zweck der Versammlungen dahin festgesiellt ward, „über die Mittel zur Erhaltung und Fortbildung des Judenthums und zur Belebung des religiösen Sinnes zu berathendaß ein Jeder, der in der Majorität mitgestimmt hat, auch die moralische Verpflichtung übernimmt, den Beschluß, so weit es die Umstände erlauben, in's Leben zu führen; die Oeffentlichkeit der Sitzungen und Veröffentlichung der Protokolle.— Einen Umstand heben wir aber besonders hervor, der uns von der höchsten Wichtigkeit scheint, und den wir daher allen unseren Kollegen zur reiflichsten Erwägung stellen: nämlich, daß außer den jährlichen Rabbinerversammlungen noch Spezialversammlungen nach den Landschaften bewirkt werden sollen, theils um die mehr lokalen Verhältnisse zu berathen, theils um Gegenstände für die allgemeinen Versammlungen vorzubereilen. Zu diesen Spezialversammlungen sotten auch die Religionslehrer und Gemeindevorstände möglichst hinzngezvgen werden, um damit zugleich eine Vermittlung zwischen den Rabbinerver sammlungen und der Masse zu bewerkstelligen, die von der höchsten Wichtigkeit ist. Auf diese Weise würde die Bewegung, welche durch die Rabbinerversammlung hervorgebracht worden, sich auch in alle Kreise fortsetzen, eine Bewegung, die für die frische Belebung des ganzen Judenthums unendlich segensreich sein würde. Der Schreiber dieses hat sich bereits mit seinem nächsten Kollegen, dem Herrn Dr. Herxheimer zu Bernburg, vereinigt, diese Spezialversammlung in ihrer Landschaft noch im Laufe dieses Jahres zu bewerkstelligen. Wie Vieles wird auf diesem Wege ausgeglichen und gewirkt werden können! 2) die Erklärung, daß das Wesen des jüdischen Eides lediglich im Anrufen des Namens Gottes besteht*). *) In dem so eben uns zugekommenen Junihefte der Arch. israel. de France heißt es S. 438 : „Das Zentral- Konststorium bat so eben eine einstimmige Erklärung aller Großrabbimn Frankreichs wegen des Ziviletdes veröffentlicht. ^ie erklären, daß nach der jüdischen Religion dieser Schwur eben so bindend, eben so heilig für die Israeliten sei, als der von den ausgesuchtesten Formalitäten umgebene Schwur, ohne irgend einen Unterschied/' Redakt. Hervorgerufen wurde diese Erklärung durch Herrn Land, rabb. Bodenheimer zu Hildesheim, der der der Hannöver'schen Regierung eine Abschaffung der schrecklichen, schauderhaften Formen des Judeneides, die dort noch gesetzlich vorgeschrieben sind, bewirken will. In der Debatte wurde hervorgehoben, daß allerdings einige Formen, wie die Berührung eines heiligen Gegenstandes, hvon einigen Seiten auch die Anwesenheit des Geistlichen,) um die Eidesablegung feierllch zu machen, wünschenswerth seien, daß das Wesen des jüdischen Eides von denselben aber gänzlich unabhängig sei. Diese Debatte führte unmittelbar zu dem Beschlüsse, daß 3) das Kol-Nidre-Gebet schon Lu diesem Jahre Ln den resp. Gemeinden abzuschaffen, jeder Theilnehmer der Versammlung hin wirken solle, indem dieses Gebet stets die größten Verdächtigungen der Inden und ihrer Eide herbeigesührt hat, und noch herbeisuhrt, und bei dessen Einführung schon sich eine Zahl von Geonim dagegen ausgesprochen hat. Die resp. Mitstimmenden werden daher bei ihren Gemeinden den Antrag stellen müssen, dasselbe schon Ln diesem Jahre fallen zu lassen. 4) Die Erklärung, daß die Mecklemburgische Synagogenordnung dem Glallben unb Ritus des Judenthums völlig angemessen sei, und jeder rechtgläubige an diesem Gottesdienste Theil nehmend, seiner Pflicht Genüge gethan. Die Mecktemburgische Synagogenordnung ist mit geringen Modifikationen die schon längst im Würtembergischen rezipirte, so wie der Braunschweigischen ähnlich. Die obige Erklärung wurde vom Landrabb. Or. Holdheim, nach Prüfung der gedachten Synagogenordnung, hervorgerufen. Implizite enthält diese Erklärung eine Billigung aller ähnlicher Synagogenordnungen. Das wichtigste Resultat war aber unstreitig: 5) die Bestätigung der vom Pariser Sanhedrin auf die ihm von Napyleon vorgelegten zwölf Fragen im Jahre 1607 gegebenen Antworten. Da dieser Antrag vom Schreiber Dieses ausgegangen, so theilen wir denselben in seiner ganzen Ausdehnung hier mit. Er lautete: „Von jeher war Nichts schwieriger als das Verhältniß zu bestimmen, in welchem die Staatsregierungen zu der Religion Israel's stehen. Es ist hier nicht die Rede