Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1844)
- Date
- 1844-06-24
- Page
- Seite 356 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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356 diese erste Sitzung Mittags 1^2 Uhr geschlossen, die nächste auf Nachmittag 4 Uhr angesagt. Gegenstand der Berathung: Fortsetzung der Berathung der Statuten. Zweite Sitzung. Mittwoch Mittag, den 12. Juni 1844. Anwesend: vom, Präses und sämmtliche Herren der ersten Sitzung, mit Ausnahme der DD. Salomon und Heß. Gegenstand der Berathung: Entwurf der Statuten. H. 3. des Entwurfs lautet: „Dieselben sollen Statt finden in jedem Jahre einmal an einem Orte und zu einer Zeit, die von der vorhergehenden Versammlung bestimmt worden, oder: Dieselben sollen Statt finden alle Zwei Jahre und im Zwischenjahre Versammlung der Geistlichen in den Landschaften , um Gegenstände zur allgemeinen Versammlung vorzubereiten." Dr. Formstecher ist für die zweite Eröffnung mit der Bemerkung daß bei den Einzel-Zusammenkünften des Zwischenjahres je Einer aus den Ländern, deren Rabbiner bei den Versammlungen überhaupt sich betheiligen, als Abgeordneter delegirt werde. Nach kurzer Besprechung, in der besonders vr. Herzfeld hervorhebt, wie wichtig es sei, daß das junge'Institut der Versammlungen durch Wiederholung in nicht zu großen Zwischenräumen gepflegt und gehoben werde (worin er sowol von dem Präsidenten als auch von Dr. Holdheim und Frankfurter unterstützt wird), wird durch Akklamation folgende, von dem Sekretär der Versammlung vorgeschlagne Fassung beliebt: §. 3. „Dieselben sollen für die nächste Zeit alljährlich und zu einer Zeit und an einem Orte Statt finden, die je von der vorhergehenden Versammlung bestimmt werden. Jedoch erscheint als zweckmäßig, daß zwischen den Generalversammlungen auch Spezialversammlungen der in nicht allzu großen Distanzen wohnenden Geistlichen abgehalten werden, um Gegenstände für die allgemeinen V e rsa m mlu n g en vorzubereiten. §. 4. wird in folgender Fassung angenommen: „Jede Versammlung ernennt einen Ausschuß aus drei Mitgliedern der Versammlung, die dem Geistlichen am Orte der Wahl beigegeben werden, um alle zur Abhaltung der nächsten Generalversammlung nöthigen Arbeiten und Geschäfte zu besorgen. §. 5. Zur Anordnung des Arrangements bildet sich an dem Orte der Versammlung ein Komitvaus demSchooße derdortigen Gemeinde, wird pure angenommen. §.6. Der Ausschuß eröffnet die erste Sitzung und bewirkt die Wahl eines Vorsitzenden und Sekretärs und deren Stellvertreter durch Stimmenmehrheit, wird pure angenommen. Für §. 7. schlägt Frankfurt her folgende Fassung vor, die angenommen wird: Gegenstände der Berathung der Versammlung bilden Anträge, die, dem Zwecke der Versammlung entsprechend (s. §. 1.), für die Erhaltung und Fortbildung des Judenthums und die Belebung des religiösen Sinnes von Einfluß sind." Hiermit wird die Sitzung geschlossen, die nächste auf Morgen Donnerstag 9 Uhr anberaumt. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung der Statuten. Dritte Sitzung. Donnerstag, 13. Juni, Vormittag. Anwesend: Dom. Präses und alle Herren, wie gestern Vormittag: Gegenstand: Fortsetzung der Berathung der Statuten. Das Protokoll von gestern wird verlesen. Reklamationen gegen dasselbe, die von Einigen erhoben wurden, bittet der Präsident zu Papier zu bringen und ihm zu überreichen, damit die Protokolle dadurch rektifi'zirt werden könnten. Hierauf Vorlesung des Entwurfs der Statuten. H. 8. „Die Anträge, die der Versammlung zur Berathung vorgelegt werden sollen, werden zuvor dem Ausschüsse zur Prüfung übergeben. Derselbe nimmt sie nach Stimmenmehrheit an oder verwirft sie, ordnet die Angenommenen, übergiebt sie dem Vorsitzendeu, der sie auf die Tagesordnung bringt. Hierbei finden folgende Regeln Statt ff." Dr. Holdheim erklärt sich gegen die Ansicht, daß dem Ausschuß frei stehen solle einen Antrag rein zu verwerfen, denn es könne ja sein, daß ein aus drei Mitgliedern bestehender Ausschuß eine Frage einstimmig als