Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 25 (17.6.1844)
- Date
- 1844-06-17
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
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341 gung fand. — Rach diesen Wahlen erhob sich zuerst die Frage: sollen die Sitzungen öffentlich sein oder nichts welche Frage nach langer Diskussion mit bedeutender Stimmenmehrheit bejahend entschieden ward. Rach der Bestimmung der Versammlung wurde hierauf ein Entwurf zu den Statuten der Gesellschaft vom Dr. Philippson entgegengenommen, und die ersten beiden Paragraphen über den Zweck und die Theilnehmer der Versammlung diskutirt. Die letzteren wurden ganz wie für die diesmalige Versammlung bestimmt, so daß die Kandidaten und sämmtlichen Richtgeistlichen trotz starker Opposition abgelehnt wurden. Die Sitzung dauerte von 9—2 Uhr. Nachmittags von 4—6 Uhr wurden die folgenden Paragraphen der Statuten diskutirt, wonach die Versammlungen zwar jährlich statt finden sollen, jedoch möglichst Spezialversammlungen der Geistlichen nach den Landstrichen vor der Generalversammlung zu bewirken seien. Vorträge wurden gänzlich ausgeschlossen, und zu Gegenständen der Berathung nur Anträge von praktischem Einflüsse bestimmt. Zur Vorbereitung jeder Versammlung wird ein Ausschuß erwählt, der die nothigen Geschäfte besorgt. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Straßburg, 26. Mai. (Privatmitth.) Ich beeile mich Ihnen anbei die Einleitung in deutscher Uebertragung zu senden, welche der Kultminister dem neuen Organisationsgesetze der israelitisch-geistlichen Angelegenheiten als Bericht an den König gesandt hat. Mit nächster Post das Gesetz selbst. Ihm wird bald ein Gesetz über die Organisation der Israeliten in Algier folgen. Bericht an den König. Sire/ Paris, den 25. Mai 1844. „Bis zum Ende des Jahres 1806 hatte sich die Regierung mit den Religions-Interessen der Israeliten in Frankreich kaum beschäftigt. Dieser Theil der Bevölkerung war nicht sehr zahlreich; allgemein verbreitete Vorurtheile hatten ihn in einer Art Jsolirung in der Mitte der französischen Gesellschaft gelassen, und die Bewegung der Geister im Laufe des letzten Jahrhunderts hatte sie nicht geschwächt. Der Kaiser Napoleon faßte endlich den Gedanken, die Israeliten in! Frankreich wieder in Ehren zu bringen, wenn anders dieser Ausdruck erlaubt ist. Er rief die Angesehensten von ihnen in eine Generalversammlung nach Paris zusammen, und trug ihnen auf, für die. Ausübung ihres Kultus ein Reglement vorzubereiten, welches hierauf die Genehmigung und Bestätigung der Behörde erhalten könnte. „Das war der Ursprung des Dekrets vom 16. März 1808, dessen Hauptverfügungen noch in Kraft stehen. „Aber dieses Dekret, Sire, war nur ein Probestück, welches zu einer Zeit gemacht wurde, wo die zu ordnenden Stoffe nur unvollkommen studirt sein konnten; auch versuchte man spater und zu verschiedenen Malen, zu verbessern, was man Mangelhaftes in demselben erkannte, zu ergänzen, was unvollständig schien, und zu verändern, was in seiner Anwendung wirkliche Schwierigkeiten erregt hatte: die königlichen Ordonnanzen vom 29. Juni 1819 und 20. August 1823 versuchten diese Mißstande zu heben. „Diese Ordonnanzen sind schon alt; seitdem sie erlassen wurden, hat sich eine bedeutende Thatsache vollbracht. Das Gesetz vom 8. Februar1831 legt dem Staatsschätze die Besoldungen der Diener des israelitischen Gottesdienstes zur Last, und hat für immer die Nüanyen verwischt, welche noch vom administrativen Gesichtspunkte aus zwischen den verschiedenen vom Staate anerkannten Kulten bestanden. „Häufigere Beziehungen stellten sich zwischen der Regierung und den israelitischen Konsistorien her. Manche vorher ungekannte Bedürfnisse wurden gewürdigt, und auf diese Weise konnte man sowol die Unzulänglichkeit der bis auf diesen Tag angewandten Vorschriften als auch das Unzusammenhängende einiger ihrer Verfügungen erkennen. Die Verwaltung mußte sogleich alle ihre Sorgfalt aufbieten, um eine genügende Reorganisation des israelitischen Kultus vorzubereiten. „Sie durfte nicht, um ihren Zweck zu erreichen, ausschließlich auf ihre Einsicht zahlen; sie war durch die Erfahrung belehrt; es mangelte ihr vielleicht eine hinlänglich umständliche Kenntniß von den Gebräuchen und Doktrinen. „Sie verlangte vom Zentralkonsistorium der Israeliten eine Vorarbeit, welche, ihren Instruktionen gemäß, auf Dokumente der Departtmentalkonsistorien gegründet sein sollte, und in welcher die wichtigen von den Konsistorien gemachten Betrachtungen, die