Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 24 (10.6.1844)
- Date
- 1844-06-10
- Page
- Seite 326 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225360--06094-3314889- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
326 brechende Rührung bei dem erbauenden und erbaulichen Vortrag. Möge der Eindruck, den die frommen Worte unsers Rabbiners gemacht, ein bleibender heilbringender sein, daß das zwischen den verschiedenen Bekennern geschlungene Bruderband immer mehr befestigt werde! Möge der Allvater seinen Seegen spenden, daß wir den in seinem Namen und zu seiner Ehre begonnenen Bau glücklich vollenden! *) Luxemburg, im Mai. (Privatmitth.) Vor fünfzig Jahren wohnten hier noch keine Juden! Sie können sich also denken, aus welchen Elementen die Gemeinde bestehet. Es sind meistens aus lothringischen Dörfern ausgewanderte, arm hierher gekommene, sich mit dem Kleinhandel ernährende. Dennoch haben wir hier eine großartige Tuchfabrik und eine eben so große Handschuhfabrik, die erste den Gebrüdern Godchaux, die andere den Gebrüdern Linzmann angehörig. Außerdem noch zwei Großhändler Herrn Cohn und Herrn Nathan. Das sind so ziemlich die gebildeten Elemente der Gemeinde. Diese hatte nie eine ordentliche Schule und erst seit 1829 eine gebaute Synagoge. Obgleich nun die Mitglieder meistens ungebildet, so sind sie doch leicht zu leiten und von den gewöhnlichen Zänkereien in den jüdischen Gemeinden ist keine Spur. Daß hier ein Rabbinat geschaffen wurde hat theils in der Trennung des Großhcrzogthums von Holland, theils noch in einem andern Umstand seinen Grund. Herr Cahn, Oberrabbiner von Trier, der hier Verwandte wohnen hat, reflektirte nämlich schon vor Jahren daraus, hier einmal angestellt zu werden und so kam die Gemeinde beim Staate um einen Rabbiner ein. Mittlerweile hatte sich hier ein alter Bacher eingenistelt, und übernahm die Kinder im Jüdischen zu unterrichten, wofür er von der Gemeinde nebst freier Wohnung, als Entschädigung *) Wir genügen dem an uns gerichteten Wunsche gern, Freunden israelitischer Gotteshäuser die Bitte an's Herz zu legen, die, mit Mitteln nur schwach versehene Gemeinde zur Vollendung des Baues recht kräftig zu unterstützen. Geschiehet doch in anderen Konfessionen jetzt so viel für die Gotteshäuser armer Glaubensgemeinden, sollte dasselbe Streben bei uns jetzt mindern Anklang finden, als in früheren Zeiten? Der Redakteur. für den Unterricht der armen Kinder, sechzig Gulden jährlich erhielt. Sonst besuchten die Kinder entweder die deutsche, oder auch gar keine Schule! Der Staat bewilligte endlich nach vieler Mühe dreihundert Gulden; allein der Rabbiner Cahn war schon in Trier angestellt und ein Andrer konnte für diesen Gehalt nicht berufen werden. Da kam denn ein roher Elsässer, mit einer schönen Baßstimme, her und wurde für diese dreihundert Gulden als srn und amia angestellt und dem Andern wurden statt sechzig hundert und zwanzig Gulden ausgesetzt. Auch der zrheirathete gleich hierher und hatte einen Kontrakt bis 1846. Da jedoch die Rabbineridee einmal angeregt war, so kam man nochmals beim Staate >in und erhielt endlich statt der dreihundert sechshundert Gulden, mit demBedeuten, daß dieses dasAeußerste sei, was der Staat geben könne, indemwenn er den christlichen Gemeinden verhält nißmäßig so viel geben wolle, alle Staatseinnahmen nicht ausreichen würden. Nun wandte man sich an den Trierischen Rabbiner, um ein Subjekt vorzuschlagen und die Wahl traf den Dr S Hirsch, wobei ihm jedoch noch 150 Gulden aus der Gemeindekasse als Wohnungsentschädigung bewilligt worden. Es war natürlich ein Zustand zum Verzweifeln. Zum Glück arbeiteten und Lehrer dem Rabbiner Hirsch in die Hände, um ihrer Stellen ledig zu werden. Sofort legte der Rabb. Di-. H. gleich auf die vierhundert und zwanzig Gulden Beschlag und reichte Folgendes bei der Stadtregierung ein: „An die Herren Bürgermeister und Schöffen. Das Gesetz vom 26. Juli 1843 über den Primärunterricht verordnet im Art. 1: der Primärunterricht begreift nothwendig: den religiösen und moralischen Unterricht rc. Unser Vaterland, Hochzuverehrende Herren, leuchtet darin manchem Andern voran, daß nach dem Willen unseres erhabenen Monarchen und nach dem Art. 4 des Gesetzes vom 12. Oktober 1841 die Wohlthaten eines jeden Gesetzes sich auf alle Luxemburger, also auch auf die, welche sich zum jüdischen Glauben bekennen, verbreiten sollen und müssen. Daher wagen wir es uns an Sie zu wenden, überzeugt, daß Sie, Hochgeehrteste Herren, uns Ihren kräftigen Schutz und Beistand nicht versagen werden, wo cs sich darum handelt, auch unsere Jugend an den Wohlthaten jenes Gesetzes Theil nehmen zu lassen.