Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 24 (10.6.1844)
- Date
- 1844-06-10
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
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324 Donau- Fürstenthümer. Jassy, 15. Mai. Die Missionäre der schottischen Kirche hatten hier eine Schule angelegt, um Judenkinder zur Aenderung ihrer Religion zu veranlassen. Es ist nun vom Rabbinate ein Bann auf den Besuch der Schule gelegt worden, in Folge dessen die Kinder nicht mehr die Schule besuchen. (Aber eine jüdische Schule zu besserm Unterricht anzulegcn, daran denkt man nicht!) Die Missionäre machen darüber bereits große Jeremiaden und Anklagen, als wenn es von Seiten der Juden nicht ganz natürlich wäre, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Großbritannien. London, im Mai. Die Times enthalten einen derben Artikel gegen die Londoner Judenbekehrungsgesellschaft, (die auch vom Könige von Preußen ein Geschenk von 100 L. St. (700 Thlr.) und einen jährlichen Beitrag von 25 L. St. (175 Thlr.) erhalten har,) in welchem der Gesellschaft vorgcworfen wird, 25,000 L. St. (175,000 Thlr.) jährlich wegzuwerfen, um einige Juden zu bekehren, die in der Regel, nachdem sie den Preis dafür verzehrt, die Gelegenheit wahr nehmen, zu ihrem srühern Glauben zurückzukchren. (V. of J.) —. Am 30. April fand ein glänzendes Diner für das jüdische Hospital, dessen Patron der Herzog von Cambridge ist, (der 10 L. St. jährlich beiträgt,) statt; 1250 L. St. wurden gesammelt. Herr Ch. Pearson, der City Solicitor, brachte einen Toast aus, worin er sagte, daß die öffentliche Meinung in Beziehung auf die Juden dem Gesetze weit vorgeschritten wäre, und daß er selbst noch hoffe, alle Hindernisse beseitigt zu sehen. — Den 2. Mai fand ein glänzender Ball für das jüdische Waisenhaus statt, wobei 500 L. St. für dasselbe gewonnen wurden. — (V. of J.) Deutschland. Aus dem Großherzogthum Hessen, 15. Mai. (Fr. I.) Bei Einführung der neuen Staatsverfassung des Großhcrzogthums ging auch unfern israelitischen Mitbürgern die Morgenröthe einer besseren Zukunst auf, welche in der That schneller heran kam, als sie selber wol vermuthen mochten. War man früher nur gewohnt gewesen, sie als eingewanderte Fremdlinge anzusehen und zu behandeln; so erhielten sie jetzt eine staatsbürgerliche Stellung und zugleich Befreiung von jenen demüthigenden Abgaben und Ausnahmegesetzen, welche sie von der Staatsgcsellschast trennten und in eine Lage versetzten, die ihrem sittlichen Verhalten nicht förderlich sein konnte. Die Alles umgestaltende Zeit hat auch sie in die allgemeine politische Bewegung mit fortgezogen, und wenn sie auch jetzt noch nicht am Ziele stehen, welches sie erreichen zu können glauben, so werden sie bei einem unbefangenen Rückblick auf die Vergangenheit auch der Zukunft und ihren Fügungen mit Recht vertrauen dürfen. Wenn aber auch den Israeliten die volle bürgerliche Gleichstellung (Emanzipation) gewährt würde, so würden sie sich doch immer noch in einem für sie nachtheiligen Zustande der Jsolirung befinden, so lange nicht die sozialen Interessen der Staatsgesellschaft, in Betreff der gemischten Ehen zwischen Christen und Juden, gesetzlich ausgeglichen und miteinander verschmolzen werden. Ohne die Erfüllung dieser wesentlichen Bedingung, auf welche man bisher wenig Gewicht gelegt zu haben scheint, werden die Israeliten, wievortheilhast sie auch äußerlich durch den Gesetzgeber gestellt sein mögen, doch nur Wohnsitze, aber kein eigentliches Vaterland haben, weil zwischen ihnen und der christlichen Staatsgesellschaft eine unübersteigliche Scheidewand aufgestellt bleibt. Auch diese wird — wir wagen es zu hoffen — unter dem fortgesetzt wohlthätigen Einfluß der Zivilisation mit der Zeit fallen. Die Konstellationen der Gegenwart scheinen freilich in dieser Beziehung noch nicht viel zu verheißen, da, wie wir vernehmen, ein unlängst bei dem großh. Oberkonsistorium zu Darmstadt verhandelter, hierher gehöriger Fall zu dergleichen Aussichten und Hoffnungen bis jetzt noch nicht zu berechtigen scheint. Der Sohn eines vermögenden Israeliten, erzählt man nämlich, habe ein christliches Mädchen, mit dem er längere Zeit Umgang gepflogen, heirathen wollen und habe bei jener geistlichen Oberbehörde um die hierzu erforderliche Konzession nachgesucht, die er aber nicht habe erhalten können, da, nach unseren Gesetzen, gemischte Ehen zwischen Christen und Israeliten nicht zulässig seien. Wenn indeß dergleichen Fälle öfter vorkämen, so würde die Gesetzgebung, was diesen