Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 23 (3.6.1844)
- Date
- 1844-06-03
- Page
- Seite 314 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225359--06081-3314875- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
314 Priester jener Stadt, und dieser verführt den Zudenknaben so weit, daß er seinen Verwandten entlauft. Die Sache macht natürlich Aufsehen, das Verfahren jener Proselytenmacher findet Tadel, selbst der Bischof von Paderborn legt sich in's Mittel, aber sein Verbot wird von jenen beiden Geistlichen eben sowol mißachtet, wie Recht und Gesetz, und der Knabe, gegen den Willen seiner Eltern, zum Katholiken gemacht, auch der Aufsicht von Vater, Mutter und Verwandten entzogen. Die Behörden verhalten sich passiv, und die Eltern sehen sich genöthigt, an die Regierung zu gehen. Diese verfügt, daß der ihnen geraubte Knabe dem väterlichen Hause zurückgegeben werden müsse. Sie erhalten ihn wieder und schicken ihn, damit er den Einwirkungen der Seelenfänger entzogen bleibe, nach Hamburg, zum israelitischen Prediger Salomon, der den Auftrag erhält, zu versuchen, ob er den Knaben nicht zur freiwilligen Rückkehr zum Glauben seiner Väter bewegen könne. Also der Knabe ist fort. Einige Wochen später erhält der katholische Pastor in Gesecke, der eben im Wirthshause sitzt, einen Brief von der Post in dieses Wirthshaus gebracht. Dieser Brief ist anonym, enthält aber Schmähungen gegen den Katholizismus. Von wem der Brief kam, weiß man nicht; daß ihn jene Seelenfänger zu schlechten Zwecken selbst geschrieben haben, läßtsich nicht beweisen. Thatsache aber ist, daß der Pastor im Wirthshause diesen Brief vorliest. Es wird angedeutet, der Brief sei von Juden aus Gesecke geschrieben; aber wo ist der Beweis dafür? Die Juden dort müssen den heißen Boden kennen, auf welchem sie wohnen; denn gleich, nachdem der Seelensänger den Brief so eifrig vorgelesen und herumgezeigt hatte, setzten sie einen Preis von 200 Lhalern für den aus, welcher den Schreiber entdecke. Der Brief war zur Aufreizung des Pöbels wie geschaffen und sah aus, als wäre er darauf berechnet. Vom Wirthshause aus wurde, Dank den Bemühungen des Pastors, der Schmähbrief bekannt, und'war eine Aufregung beabsichtigt, so verfehlte er die schlau und jesuitisch berechnete Wirkung nicht. Der bekannte Skandal, der sehr umsichtig organisirt und vorbereitet war, ging in bester Reihe vor sich; die Judenwohnungen wurden zertrümmert, die Einwohnce mißhandelt, fanatische Flüche und Mordruf schallten durch die Straßen. Der Magistrat war unthätig, ein Priester, der Worte christlicher Milde gesprochen, den fanatisirten Pöbel von seinen scheußlichen Orgien zurückgehalten hätte, nirgends zu sehen. Am andern Tage kamen die drei Judenfamilien im Dorfe Störmede an die Reihe; auch dasmal war der Skandal regelrecht vorbereitet. Ein Trommelschläger aus Gesecke ging voran, allarmirte die Bauern, und nun wurde mißhandelt, zerschlagen und geplündert! Zwei Wägen, die von Gesecke aus mitgenommen waren, wurden mit Waaren der Juden bepackt, nachdem vorher Alles, was nicht mitgenommen werden konnte, zertrümmert worden war. Die Gährung dauerte inzwischen fort; sie verschwand aber wie durch einen Zauber, als der unglückliche jüdische Kaufmann auf den Straßen ausschellen ließ, er wolle seinen bekehrten Knaben der katholischen Geistlichkeit zurückgeben!! Diese Schandthaten schreien zum Himmel. Es zeigt sich hier, daß es unter den katholischen Geistlichen dieser Provinz Leute giebt, welche, wo es sich um Proselytenmacherei handelt, keine Scheu vor dem Gesetze mehr kennen, und seit ihren Uebcrgriffen von da, wo es zuerst geschehen sollte, kein Damm entgegengesetzt worden, halten sie Alles für erlaubt. Nachdem aber solche Folgen, wie die Schändlichkeiten in Gesecke, sich gezeigt haben, wird man in Berlin auch klar sehen, und wissen was noth thut. Es ist Pflicht der Regierung, auch die Juden in ihrer Gewissensfreiheit und ihrem Eigenthum zu schützen. Jetzt sind einige zwanzig von jenen fanatisirten Taugenichtsen zur Haft gebracht worden. Keinen Zweifel leidet es, daß sie nach der Strenge des Gesetzes bestraft werden, denn Nachsicht wäre hier ein Verbrechen; aber ich frage, wen trifft die Schuld hauptsächlich? Daß gegen die Geistlichen, welche dem Gesetze Hohn sprachen, gleichfalls eingeschritten wird, versteht sich auch von selbst. Wie man hört, soll zur gehörigen Zeit die ganze Angelegenheit veröffentlicht werden, und diese Genugthuung ist man auch den mißhandelten Juden schuldig. Gesecke, 12. Mai. Die Allg. Preuß. Zeit, enthält einen auch in den übrigen preuß. Zeitungen mitgetheilten Artikel über das Faktische, der. Folgendes giebt: „Höchst beklagenswerthe Exzesse haben sich am Abend des 9ten d. Mts. hier zugetragen, um so beklagenswerther, als religiöser Fanatismus dieselben hervorgerufen. Die entferntere Ursache dieses traurigen Ereignisses ist der im vorigen Jahre stattgefun-