Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 23 (3.6.1844)
- Date
- 1844-06-03
- Page
- Seite 312 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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812 gerie rin. Dabei sind die Gebete in Ausdrücken abgefaßt, die dem Orientalen sehr einfach erscheinen mögen, für uns aber an der überschwänglichsten Bilderfülle leiden; mag Dies für das romantisch-poetische Gemüth einen gewissen Reiz enthalten, für das Kind müssen Gebete einfach und verständlich sein, wenn sie einen Eindruck Hervorbringen sollen. Allein selbst die gewöhnlichsten Gebete können zu einer solchen Erwartung nicht berechtigen; wenn das Abendgebet beginnt: „Gott läßt durch sein Wort den Abend werden, mit Weisheit öffnet er die Thore, mit Einsicht ändert er die Zeiten, wechselt die Zeiten, ordnet die Sterne in ihren Wachen am Himmel k.," welch einer weiten, verwässerten Erklärung bedarf es da, um dem Kinde das Verständniß möglich zu machen. Oder gar wenn in unermüdlicher Aufeinanderfolge ein Morgengebet mit Bezug auf eine Verheißung Gottes fortfährt: „Wahrheit, fest, begründet, beständig, recht, treu, geliebt, werth, lieblich, angenehm, furchtbar, mächtig, wohlbereilet, angemessen, gut und schön ist dies Wort sür uns," so fürchte ich, das Kind möchte dadurch eher ermüdet als erhoben werden. Dennoch aber muß das Kind, wenn es für die Gemeinde erzogen werden soll— und Dies muß der Zweck des Unterrichts sein — sich in diese Schwierigkeit fügen, ein Dispens etwa vom Unterrichte im Hebräischen kann nicht ertheilt werden, wenn man nicht Zwitter heranbilden will, die einem Ideale, aber nicht der Wirklichkeit angehören sollen, und nur von der freien, ungehemmten Entwickelung des religiösen Lebens im Allgemeinen muß auch die Beseitigung dieses Mißstandes erwartet werden. An diesen Schwierigkeiten, denen sich einige lokale anschloffen, scheiterten mehrfache Bemühungen der hiesigen Gemeinde, resp. des wohllöblichen Obervorsteher-Kollegiums, eine Anstalt für die Gesamnitgemeinde zu errichten, in welcher die Jugend beiderlei Geschlechts einen zweckmäßigen Religionsunterricht erhalle; die einige Male gemachten Versuche befriedigten nicht und wurden wieder aufgegeben. Da jedoch das Bedürfniß darnach immer stärker hervortrat und das Haupthinderniß in der Schutzlosigkeit einer solchen Anstalt erkannt wurde, so entschloß sich das wohllöbl. Obervorsteher-Kollegium im I. 1S42, sich den Schutz der hohen Behörden in der Art zu erbitten, daß die Pflicht zum Besuche der Anstalt von Seiten des Staates ausgesprochen und das Recht zu Exekution der Schulgelder ertheilt werde; allein Beides wurde abgeschlagen, und bei .dem ohnedies etwas verwickelten Zustande der Gemeinde glaubte der Borstand, ohne Garantie einen neuen Versuch nicht wagen zu dürfen. In dieser Verlegenheit hielt ich es für meine Pflicht, auf eigne Gefahr für dieses tiefe Bedürfniß eine Abhülfe zu suchen, und der große Zeitaufwand, welchen ein durch das Amt schon hinlänglich in Anspruch genommener Mann wohl zu erwägen hat, sowie auch die Besorgniß, das dem Geistlichen nothwrndige Ansehen durch die Leitung einer prekären Anstalt gefährdet zu sehen, durften einem solchen wichtigen Interesse gegenüber nicht in die Waagschale gelegt werden. Ich entschloß mich daher im März des vergangenen Jahres, eine Privatanstalt für den Religionsunterricht zu errichten. Das wohll. Obervorsteher-Kollegium nahm diesen Plan mit Freuden auf, bewilligte ein Lokal unentgeltlich dafür und nahm auch das Kaffenwesen unter seine Aufsicht. Die Anstalt, am 7. Mai 1943 eröffnet, wurde in sechs Klassen getheilt, drei für Mädchen und drei sür Knaben. Für jene besteht der Unterricht im Uebersetzen der Gebete, biblischer Geschichte, verbunden mit Bibelsprüchen und Anfängen der Gottes- und Sittenlehre, Bibelkunde und eigentlicher Religionslehre, für diese im Uebersetzen der Gebete, Uebersetzen des Pentateuchs, biblischer Geschichte,, Anfängen der hebräischen Sprachlehre, fortgesetzter Uebung in der hebräischen Sprache, Uebersetzen eines prophetischen Buches, jüdischer Geschichte und eizentlichcm Religionsunterrichte mit Hinzufügung der Belegstellen in der Ursprache. —" Münster, 18. Mai. Die Allg. Preuß. Zeit, enthält folgenden Artikel: „Der heutige Westphälische Merkur enthält die nachstehende Berichtigung: „In No. 113 des Westphälischen Merkurs befindet sich, aus der Zeitung des Judenthums entnommen, die Nachricht, daß in Berlin ein jüdischer Freiwilliger Unteroffizier geworden und nach vollendeter Dienstzeit den Abschied als Landwehr- Lieutenant erhalten habe. Derjenige, der mit den gesetzlichen Bestimmungen bekannt ist, weiß, daß nicht die Linie die Landwehr-Offiziere erwählt, sondern daß diese Wahl von Seiten des Offizierkorps des betreffenden Bataillons geschieht. Eben so kann der Jude schon deshalb kein Unteroffizier werden, weil das bis