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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-06-03 · Heft 23 (3.6.1844) · p. Seite 311

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 23 (3.6.1844)
Date
1844-06-03
Page
Seite 311 (sequence 7)
Language
German
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311 Glaubens sich anzuschließen und Beiträge zu leisten verpflichtet ist; bis jetzt aber will der Staat von einer Gemeinde nichts wissen, wenn er sie auch praktisch nicht umgehen kann. So hängt ein Uebelstand mit dem andern zusammen; möchte allen bald abgeholfen werden! . Denn wo das ordnende und schützende Gesetz fehlt, da bleibt die rüstige Lhätigkeit der Einzelnen doch immer blos ein Bruchwerk. Gilt dies im Allgemeinen, so findet es noch um so mehr seinesAnwenbung bei dem Unterrichte der Jugend. Es kann hier den Eltern nicht die Einsicht zugetraut werden, was das Kind zu lernen nöthig hat, und die so nothwendige Disziplin läßt sich nur dann erreichen, wenn der moralischen Autorität des Lehrers noch das Gesetz zur Seite steht. Errichtet nun die Gemeinde wirklich eine Anstalt für den Religionsunterricht, so werden sehr viele Eltern dieselbe für ihre Kinder nicht benützen. Der Eine wird einen solchen Unterricht gar nicht für nöthig halten, wenn das Kind nur schreiben und lesen kann, vielleicht erachtet er auch Dies für unwesentlich, und muß sich blos dem allgemeinem Zwange fügen; der Andere glaubt, mit dem Hebräischen sei es genug, ein Dritter läßt rasch vor dem dreizehnten Jahre ein paar Sätze einüben, die dann prunkvoll bei einem häuslichen Feste hergesagt werden zum großen Kitzel der Eltern, ein Vierter findet den Unterricht bei einem Winkellehrer viel billiger, und ljnot capita tot sensus. So wird der Zweck nicht erreicht, und die Anstalt siecht dahin ohne Zöglinge und ohne Mittel. Nicht minder fehlt es an der rechten Disziplin. Allerdings muß der Unterricht anregend sein, und der Lehrer sich das Ansehen zu erwerben wissen, so daß zunächst hierdurch der Fleiß und das angemessene Betragen der Schüler erzielt und unterhalten werde; allein dennoch muß die Möglichkeit einer strengen Disziplin, die auch den Ausgelassenen zu zügeln und den Faulen zu stacheln vermöge, vorhanden sein, sonst sind gerade solche Schüler, wenn sie auch glücklicherweise zu den Ausnahmen gehören sollten, ein Hemmschuh und ein Krebsschaden für das Ganze. Versäumnisse müssen häufig verkommen, wenn die Eltern selbst gewisse Lieblingsgegenstände begünstigen, und bei der Sucht unserer Zeit, die Kinder zu Virtuosen und Salonmenschen heranzubilden, verlangen oft die Eltern selbst, daß die Religion dem Unterricht in der Musik, dem Tanze, der französischen Sprache u. dgl. weiche. Mit welchen Mitteln soll man sich diesem Unfuge entgegenstellen? Nur wenn das Zeugniß im Religionsunterrichte zugleich das Vorrücken in den Schulklassen mitbedingt, wird der rechte Eifer für Eltern und Schüler erweckt. So lange dies nicht der Fall ist, kann ein volles Gedeihen einer Anstalt für den Religionsunterricht nicht erzielt werden. Liegt nun so in der äußeren Stellung dieses wichtigen Unterrichtsgegenstanves eine große Schwierigkeit, so ist die innere nicht minder bedeutend. Der jüdische Religionsunterricht darf sich nicht darauf beschränken, der Jugend die Grundsätze des Judenthums klar zu machen, und in ihr die Liebe dazu zu erwecken, er muß sie auch zu Mitgliedern der Gemeinde, wie sie gegenwärtig ist, hcranbiidcn, ihr die Kenntnisse miltheilen, welche sie zu einem Urtheile über die gegenwärtige Beschaffenheit derselben befähigen, ihr die Theilnahme an den Angelegenheiten derselben möglich machen. Dazu ist aber, wie die Verhältnisse gegenwärtig noch sind, eine Bekanntschaft mit den jüdischen Religionsschristen in der Ursprache, sowie ein Verständniß der bestehenden hebräischen Gebete erforderlich. Zu der eigentlichen Anweisung in der Religion muß daher auch noch ein Unterricht in der hebräischen Sprache, einer unserer Anschauungsweise sehr entlegenen und für das jugendliche Alter sehr schwierigen, hinzutreten. Soll eine Theilnahme an dem bestehenden Gottesdienste erweckt werden, und Dies muß doch bei dem Religionsunterrichte mit ein Hauptaugenmerk sein, so müssen dem Kinde die hebräischen Gebete in der Art geläufig werden, daß es sie fertig übersetzen kann. Stücke aber in einer fremden Sprache wird man doch jetzt nicht so maschinenmäßig mittheilen wollen, daß ein bloßes Nachübersetzen ohne Kenntniß der Sprache selbst erreicht werde; es muß sich daher wenigstens etwas Sprachunterricht anschließen. Hier aber liegt eine Schwierigkeit, die durch keine Methode, keine Lchrergabe beseitigt werden kann; es wird hier immer nur ein sehr Mittelmäßiges geleistet werden können. Dem weiblichen Geschlechts kann das eigentliche Erlernen des Hebräischen nicht zugemuthet werden; wieweit es aber Knaben, die höchstens bis zum fünfzehnten Jahre den Unterricht besuchen und etwa eine Stunde der Woche der Sprache widmen, es darin bringen können, sieht wol ein jeder Unbefan-

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