Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 23 (3.6.1844)
- Date
- 1844-06-03
- Page
- Seite 307 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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307 und woher diese Sinnesänderung? — Lesen Sie die Oberpostamts-Zeitung vom 1V. d. Mts., darin heißt cs: „Daß Herr Anselm von Rothschild in Auftrag „seines Vaters, in Folge der Wendung, welche „einige wichtige Gemeindeangelegenheiten neuerdings „angenommen hätten, die zum Anbau einer neuen „Synagoge bestimmte Schenkung von 150,Ü80Fl. (?) „zurücknehme; daß der Vorstand darauf ohne Widerspruch (!!) einging und an den Herrn von R. „die Schenkungsurkunde aushändigte." Wir fragen aber, kann ein Vertrag zwischen einer Behörde und einem so bedeutenden Hause so ohne Widerspruch zurückgefordert, kann ein Vorstand einer Gemeinde so ohne Widerspruch auf eine so bedeutende und großartige Schenkung verzichten? Ein einziges Wort giebt uns den Schlüssel zur Antwort, es heißt: Rcformverein! Man erlasse uns die nähere Auseinandersetzung, genug, es wurde auf ein Mittel gesonnen jenen Vertrag zu annulliren, und es gelang leider nur zu gut. Es ist nämlich bekannt, daß die Absicht und der Zweck des Herrn von R. nicht allein war, uns Etwas zu geben, wenn auch in schönerer Form, was wir bereits besitzen, sondern vorzüglich und hauptsächlich uns das zu verschaffen, was wir so sehr entbehren: Einigkeit und Friede. An letztere war nicht mehr zu denken „ nachdem der Vorstand den Herrn Leopold Stein als Rabbiner hier aufnahm, ohne unserm Herrn Oberrabbiner vorher im Mindesten etwas davon mitzutheilen und trotz der spätern Protestation des Letztern gegen dessen Aufnahme. Herrn von R. schmerzte es sehr, daß man mit ihm so verfahren und er beschwerte sich auch darüber, konnte aber die res facta nicht wieder ungeschehen machen. Und so war er genöthigt, da seine edle Absicht vereitelt ward, dasjenige zu thun, was unter solchen Verhältnissen zu thun war: seinen Vertrag zurückznfordern. Wäre nun Herr von R. nicht in seinem Rechte, wie durfte der Vorstand eine so großartige Schenkung wieder aus Händen geben, ohne sich dem Vorwurfe der Gleichgültigkeit oder der Verschleuderung Preis zu geben? —• Wie wir vernehmen soll nunmehr statt eines Neubaues eine Reparatur im Innern blos vorgenommen werden. Vor fünf Zähren kamen 175 Gemeindeglicder (darunter Rothschild und das ganze Rabbinat) beim Vorstand ein, man möge die beiden Synagogen repariren lassen und zwar auf ihre Kosten. Die Antwort lautete: es sei nicht thunlich: man müsse eine neue Synagoge bauen.— Und jetzt? — Genug! durch diese kurze Relation werden die Leser Ihres geschätzten Blattes diejenigen Zeitungsartikel über obigen Gegenstand, der von den sogenannten „Reformfreunden" so sehr zum Präjudiz des Herrn von R. ausgebeutet wird, gehörig zu würdigen wissen. Schließlich ersuchen wir Sie zur völligen Beleuchtung dieser höchst wichtigen Angelegenheit, die so viele Hoffnungen zu Grabe getragen, der anbei erfolgenden copia authentica des besagten Vertrags wo möglich in Ihrem geschätzten Blatte einen Raum zu vergönnen ynriN ‘mV •nson p'?aV. L. Copia. Im Namen Gottes! Zur Verherrlichung der Religion unsrer Vater, zur würdigen Herstellung der jüdischen Gottesverehrung und zum ewigen Zeichen ihrer Religiosität haben die Herren Gebrüder Freiherren Anselm Meyer und Salomon Meyer von Rothschild das Haus ihres seligen Bruders Herrn Freiherrn Nathan Meyer von Rothschild in London und dem Herren Freiherren Karl Meyer und James Meyer von Rothschild beschlossen, für die israelitische Gemeinde zu Frankfurt am Main ein Gotteshaus zu erbauen und einzurichten und dasselbe nach Aufwendung aller hierfür erforderlichen Kosten dieser Gemeinde zu freiem unwiderruflichem Eigenthume einzuräumen, zu übertragen und zu überlassen. Die Herren Freiherren von Rothschild machen auf gar keine Bevorzugung in der Synagoge noch auf Freiplätze in derselben Anspruch, wogegen die Gemeinde sich verpflichtet zum Seelenheil des verewigten Herrn Freiherrn Meyer Anschel von Rothschild, des seligen Herrn Vaters der Gründer dieser Synagoge und zum ewigen Andenken an denselben ein ewiges Licht in derselben zu stiften und bei der jährlichen Wiederkehr des Gedächtnißtages seines erfolgten Hinscheidens durch den ersten Rabbiner nach Ablesung eines Kapitels aus der Mischna auf Kosten der Gemeinde das Kadisch-Gebet für denselben auf ewige Zeiten halten zu lassen, was in die Gemeindebücher einzutragen ist. — Damit dieses Gotteshaus in dem religiösen Geiste, welcher sie bei dessen Gründung beseelt, aufgeführt und eingerichtet werde, wünschen die Herren Freiher-