Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 20 (13.5.1844)
- Date
- 1844-05-13
- Page
- Seite 279 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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279 Der fürchterlichste Tag Lm Cheider ist jedoch der Freitag; denn da wird der Schier und das sonst Erlernte in der laufenden Woche rekapitulirt und recht gut eingeblauet, um am bevorstehenden Sabbat beim Verhören gut bestehen zu können. An diesem verhangnißvollen Tage kommt die Ruthe nie zur Ruhe. Geld, kein Ehamischu-Ufer-Geld rc. rc.). Diese barbarische Züchtigung beschränkt sich aber nicht bloß auf fünfjährige Kinderchen im Dardeki-Cheider, sondern sie findet selbst im Aeuber-Haluchc-Toisfes Cheider bei zwölf bis dreizehnjährigen Jungen, die mitunter schon Ehekandidaten sind, ihre volle Anwendung. Ja, wie oft passirt es sogar, daß ein erwachsenes Chusen-Bucherit am Sonntag früh im Cheider geprügelt wird, weil er das übliche Pschetil bei seiner Verlobung am verflossenen Abend nicht reckt nach Wunsch des Melamed und des resp. Mechiten hat hersagen können l — Soll man sich nun wundern, daß das Cheider-Jüngelchen wie der Cheider-Junge einen wahren Abscheu vor dem Cheider haben, dsß sie es als eine Hölle betrachten, in welcher, wie Jean Paul so treffend sagt, der Mensch durch Schande zum Teufel wird? — Soll man sich nun wundern, daß man aus jenen unseligen Chedurim nicht nur Ignoranten und Taugenichtse, sondern selbst gefühllose Menschen hervorgehen si'ehet, da ihnen doch jenes höchste, den Menschen zum Menschen machende, und seine höhere Empfindungswelt heilig durchwehende Gefübl, ich meine, das Ehrgefühl auf eine so schnöde und ehrlose Weise schon in der frühesten Kindheit gebrochen ward? — Wie soll man von Menschen Großes erwarten, die man bei ihrem Eintritte in die Welt in den Staub tritt? — Nun aber erst diesen abscheulichen Mißbrauch von seiner ästhetischen und moralischen Seite betrachtet! Wir wollen es nicht weiter ausführen. Sapienti sat: Korresp. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l£ Ndgr. (l gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die VerlagshandLung. An israelitische Elter». In meiner Pensions-Anstalt können einige Zöglinge, welche die hiesige israelitische Realschule besuchen sollen, ausgenommen werden. Dieselben erhalten in unserer Schule Unterricht Ln der deutschen, französischen und englischen Sprache, in den kaufmännischen Wissenschaften, in der Mathematik u. s. w. Außer der Schulzeit stehen meine Zöglinge unmittelbar unter meiner Leitung und erhalten Nachhülfe in allen Unterrichtsgegenständen. Ihre Erholungsstunden werden durch Spaziergänge und sonstige körperliche Uebungen auf eine zweckmäßige Weise ausgefüllt. — Diejenigen, die sich dem Studium widmen sollen, werden durch Unterricht in der lateinischen und griechischen Sprache und in den übrigen Gymnasi'alfächern zum Besuche des Gymnasiums oder der Universität vorbereitet. — Für Kost und Logis, so wie für liebevolle Pflege ist aufs Beste gesorgt. Dr. Hermann Zirndorfer, Lehrer an der israelitischen Bürger - und Realschule in Frankfurt am Main. Nechneistraßc JL.it. A. No. LIX.) Anzeige. Von dem in unserem Verlage erscheinenden Werke: r»“:« rn*in Thorath-Emeth die fünf Bücher Mose, bearbeitet vonBr.J. Heinemann in Berlin, ist die erste und zweite Lieferung erschienen. Das Ganze ist auf 18—20 Lieferungen berechnet und kostet jede 6 Sgr. Abonnement bei Empfang zu zahlen. Dieses Werk enth. 1) den hebr. Text genau nach masoretischer Bestimmung; 2) eine neue deutsche, durchaus treue Uebersetzung, nach Anleitung der Accente; 3) einen deutschen Kommentar für Lehrer und Schüler, mit grammat. und synonym. Erörterungen, mit Begründung der traditionellen Erklärung der Gesetze und mit geogr. und natuchistor. Erläuterungen. Noch besitzt das Judenthum kein ähnliches Werk, und selbst viele christliche Gelehrte haben es anerkannt. Die dritte Lieferung ist in der Presse. Bureau für Literatur und Kunst in Berlin. Anzeige. In unferm Verlage erscheint demnächst eine Schrift über die Beschneidung in religiös-dogmalischer Beziehung von Oe. Holdheim, Großherzogl. Mecklenburg-Schwerin'schen Landesrabbiner, in welcher die über diesen Gegenstand bisher veröffentlichten Urtheile kritisch beleuchtet werden. Wir erlauben uns, auf diese bedeutsame Erscheinung die sich für denselben Jntcrcffircndcn aufmerksam zu machen. Schwerin in Mecklenburg. C. Kürschner'sche Buchhandlung. (M. Marcus.)