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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-05-13 · Heft 20 (13.5.1844) · p. Seite 273

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 20 (13.5.1844)
Date
1844-05-13
Page
Seite 273 (sequence 5)
Language
German
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273 um die religiösen Verhältnisse der Provinzialgemeinden zu beaufsichtigen; die Entschädigung hierfür soll weiterhin bestimmt werden. 17. Daß alle für die Unterhaltung des Obcrrabbinats Unterzeichneten Gelder dem permanenten Werwaltungskomit« eingehändigt werden, welches dann dem Oberrabbiner, außer der Einnahme für Trauungen, einen Gehalt von 800 Pfund Sterling jährlich auszahlen sollen, worin jedoch die Besoldung eines genügend befähigten Sekretärs begriffen ist, und daß dies Kornit« außerdem eine Versichrung von mindestens 1000 L. St. auf das Leben des Oberrabbiners zu besorgen habe, welche Summe ganz oder zum Theil nach seinem Ableben auf eine von dem Komitö zu ermittelnde Weise für die Versorgung seiner Familie angewendet werden soll. 18. Daß keine Trauung in den sich vereinigenden Gemeinden vollzogen werde, außer mit der schriftlichen Genehmigung des Oberrabbiners und der des Präses der Gemeinde, in der selbige vollzogen werden soll, und daß übrigens außer dem Oberrabbinen Niemanden die Vollziehung von Trauungen gestattet werden soll. London, 29. März. (V. ok J.) Am 28sten wurde die 27ste Jahresfeier der jüdischen Freischule, Bell Lane, durch ein splendides Mittagmahl in der London Tavern gefeiert. Unter Anderm ward eine neue Schenkung von Isaak Cohen im Belauf von KM L. St. (4200 Thlr.), die bis 1850 Zins auf Zins bringen sollen, angezeigt. So wurden auch 584 L. St. in diesem Jahre in Empfang genommen, welche 1833 ein gewisser Levy zu Sydney vermacht hat. Mit diesen betrug die diesjährige Sammlung 1750 L. St. Liverpool, 26. März. (V. of J.) Die neue Synagoge, ein sehr prächtiges Gebäude, wurde am 25sten durch Herrn vr. Raphall aus Birmingham sehr feierlich eingeweiht. London, im April. Aufmerksame Leser der öffentlichen Blätter werden wissen, daß erst vor Kurzem im Englischen Oberhause eine Entscheidung erneuert worden, nach der alle Ehen, die nicht von anglikanischen Geistlichen vollzogen worden, für illegitim erklärt worden, so daß alle von presbyterianischen Geistlichen eingesegncte Ehen ungültig sind. Hinsichtlich der Juden äußerte sich der Lordkanzler Lyndhurst dabei dahin: die Juden sind in ehelicher Beziehung anzusehen als ein gesondertes Volk, das, in dieser Beziehung, nach ihren eignen religiösen Observanzen und Institutionen behandelt wird, unter welche die Ehe eingeschlossen ist. Lord Stewell erklärte: das Ehegesetz Englands für die Juden ist ihr eigenes Ehegesetz, und ein englischer Gerichtshof, wenn er die Gültigkeit einer englisch-jüdischen Ehe untersuchen will, muß dies nach dem jüdischen Ehegesetz allein thun. — Unter den obwaltenden Verhältnissen ist dies eine höchst günstige Erklärung. Oesterreich. Hronow, Herrschaft Nachod, 1. Mai. (Privatmitth.) Ich habe bereits vor zwei Jahren mich über den fehlenden Religionsunterricht in allen Gemeinden des königgrätzer Kreises ausgesprochen. Zwei Jahre sind verflossen, und noch immer — schmerzlich ergreift mich dies Wort, aber doch kann und darf ich es nicht unterdrücken — noch immer geschah nichts. Vor kurzer Zeit ließ der nachodcr Stadtdechant und Ehrendomherr Herr K. Lukawfky eine Aufforderung an die dortige Jsraelitengemeinde behufs der Gründung einer Religionsschule für die israelitische Jugend daselbst ergehen. In schönen und salbungsreichen Worten schilderte er die Wortheile derselben, und die Nachtheile ihres Nichtbestehens, er schilderte die Unzweckmäßigkeit des Privatunterrichts in der Religion auf eine wahre und herzergreifende Weise, er sagte wie jeder Privatlehrer sich ein eigenes Lehrgebäude für Religion (mitunter oft aus gehaltlosen Philosophemen, die er manchmal in Romanen zerstreut findet) erbaut, er sagte wie dadurch die Kinder einer Gemeinde durch mehre Privatlehrer unterrichtet verschiedene Ansichten und Meinungen von der Religion ihrer Väter erhalten; er gab ihnen zugleich die Mittel an die Hand wie sie auf eine leichte Art zur Entstehung und Erhaltung ihrer Religionsschule beitragen können. Gebe Gott, daß dies alles kein bloßes piuin desiderium bleibe, und daß die Gründung einer Religionsschule in Nachod durch den Eigensinn mancher Gemeindemitglieder, durch kleinliche Parteilichkeit und durch Persönlichkeiten nicht schon im Keime erstickt werde! Doch wollen

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