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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-04-08 · Heft 15 (8.4.1844) · p. Seite 213

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 15 (8.4.1844)
Date
1844-04-08
Page
Seite 213 (sequence 9)
Language
German
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213 Zn dem weltberühmten heilquillenden Karlsbad, wo wohlthätige Stiftungen und Sammlungen zum Wohle der hilfsbedürftigen Menschheit, humane Anstallen in's Leben riefen, entbehrt der arme Jsraelite, der dort als Fremdling seine Genesung sucht, jene fromme Hospitalität, die ihm Obdach und Verpflegung kostenfrei sichert. Die Hilflosigkeit eines solchen Menschen wirkt nicht nur auf seinen körperlichen und geistigen Zustand, sondern übt auch auf die empfängliche Gemüthsstimmung leidender Kurgäste einen nachtheiligen Einfluß. Diesem Uebelstande soll nun durch die Gründung eines Hospitals für arme Kur brauchende Israeliten abgeholfen werden. Und sowie eine Anstalt für Unterkunft, Nahrung und ärztliche Pflege ein Bedürfniß zur Heilung des Körpers ist, so soll auch zum Heile der Seele eine Abtheilung der zu erwerbenden Lokalität dem religiösen Kultus eröffnet werden, wo sich alle Kur brauchenden Israeliten zur gemeinschaftlichen Andacht versammeln können. Nach den vorläufigen, von dem wohllöblichen Präsidium der k. k. Stadthauptmannschaft und Polizeidirektion zu Prag getroffenen Einleitungen zur Erwirkung der allerhöchsten Genehmigung, wurde mit hohem k. k. Landespräsidial- Dekrete vom 7. Juli 1843 H. Z. 34920 der Ausweis über die Möglichkeit der Ausführung und die erfolgte Sicherstellung der hierzu erforderlichen Mittel abgefordert. Das aus der Prager Jsraelitengemeinde provisorisch gebildete Ko mite erklärte: die Möglichkeit der Ausführung liege in der Theilnahme der Glaubensgenossen im In - und Auslande, und die Sicherstellung der erforderlichen Mittel, in der von ihnen zu erwartenden Zusicherung reichlicher Beiträge; dieses günstige Resultat wird nun von der Wirkung des gegenwärtigen Aufrufes erwartet. Es giebt keine Provinz des In- und Auslandes, wo nicht Menschen wohnen, die der Weltruf des heilsamen Karlsbades zur Herstellung ihrer Gesundheit dahingezogen, und die gestärkt von seinen Heilquellen mit dankerfülltem Herzen zurück in die Heimath kehrten. Der schönste Zoll des frommen Dankes wäre wol die kräftige Mitwirkung, welche die baldige Gründung dieses prvjektirten der Humanität gewidmeten Institutes sichert. Möge die oft erprobte Wohlthätigkeit und angewohnte Milde der vermögenden Glaubensgenossen, dieses humane Vorhaben durch reichliche Geldzuflüsse unterstützen, und die edlen Wohlthäter durch die Entstehung dieser Anstalt sich selbst ein Denkmal setzen. Subskriptionen werden bei der in Prag bestehenden israelitischen Hospitals-Direktion angenommen, und die Namen der Wohlthäter nebst den subskribirten Beiträgen durch die Prager Zeitung veröffentlicht werden. Die Herren Spender bedeutender Beiträge werden in den Statuten als Gründer des israelitischen Hospitals zu Karlsbad aufgeführt erscheinen. Vom provisorischen Koinito zur Gründung eines israel. Hospitals zu Karlsbad Prag den 8. März 1844. Brünn, im März. (Privatmitth.) Auf den 26sten dieses ist vom Vorstande zu Nikkolsburg eine Versammlung aller Vorstände der mährischen Gemeinden zusammenberufen, um über die Berufung des Herrn Rabb. Hirsch zu Emden als Landesrabbinen von Mähren sich zu berathen. Man ist auf das Resultat der Berathung sehr gespannt. Es zirkulirt ein Schreiben des Herrn Rabb. Fasset zu Prosnitz, worin dieser in sehr offenem, freimüthigem Tone die Wahl des Obengenannten als einen großen Mißgriff bekämpft, die bisherigen Leistungen jenes beleuchtet, und die Mißstande, die für Dezennien aus dem von Herrn Rabb. Hirsch eingeschlagenen Wege hervorgehen würden, darstellt, zugleich aber die Aufmerksamkeit der Wähler auf den Oberrabbinen Dr. Frankel in Dresden lenkt. Ob das Schreiben, welches jedenfalls weit von allen hinterlistigen Ränken entfernt ist, sondern vielmehr so offen zu Werke geht, wie es eines Geistlichen würdig ist, Eindruck macht, ist dahin zu stellen. Preuße«. Bon der Saar, 20. Marz. (Tr. Z.) Aus zuverlässiger Quelle haben wir vernommen, daß von Seiten des Kricgsministeriums an die Regimentskommandeure der Befehl ergangen, sie sollten über diejenigen einjährigen Freiwilligen jüdischen Glaubens, welche sich als tüchtige brauchbare Subjekte 15*

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