Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 15 (8.4.1844)
- Date
- 1844-04-08
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225351--05979-3314765- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
212 Jener Paragraph nämlich, der die Qualifikation zum Bürgerstande bestimmt, enthält die Worte: die Juden nicht ausgenommen. Baron Eötvös und Graf Zay sprachen für die Beibehaltung dieser Klausel, obwol sie eine gänzliche Emanzipation der Juden wünschten; Graf Andrassy beantragte, man solle den reformirten (!) Juden bürgerliche Rechte zu Theil werden lassen, allein Graf Szöccheny's Antrag, die Klausel wegzulassen, wurde angenommen, und zur stärkern Bekräftigung der Zusatz: „die Bekenner der gesetzlich rezipirten Konfessionen" beigefügt. Graf Zay fragte hierauf, ob auch die Unitarier darunter verstanden würden, was allgemein bejaht wurde. Prag, 20. März. (Privatmittb.) Das Geschick des Armen ist immer zu beklagen, wie erst wenn er krank ist, wenn er um seine Gesundheit zu suchen den Wanderstab ergreifen muß, und wie erst der arme Jsraelite, der wol manchmal mit einem Reisegelde von seiner Gemeinde versehen, oft aber, nachdem er sich auf dem ganzen langen Wege durchgebettelt hat, in Karlsbad angekommen, von dem zufälligen Begegnen mit einem wohlhabenden und wohlthätigen Glaubensgenossen abhängt, um sich die Mittel für Obdach und Nahrung erbetteln zu können. Und welch' ein Obdach, welche Nahrung kann er sich für den Bettelpfennig verschaffen! und wie kann er Genesung erwarten, wenn Sorge und Kummer, jene lästigen Begleiter der Armuth seinen Geist und Körper untergraben! Um nun einem solchen Uebel wenigstens zum Theile entgegenzuwirken, hat man wol in der letzten Zeit hier und da einen Israeliten in dem christlichen Fremdenhospitale in Karlsbad ausgenommen; aber abgesehen davon, daß dieses gewöhnlich schon von früher angemeldeten Patienten christlicher Konfession angefüllt ist, und daher Israeliten nur ausnahmsweise ein Platz überlassen werden kann: enthielte eine allgemeine Unterbringung jüdischer Patienten in einem für Christen bestimmten Hospitale so große Jnkonvenienzen, daß sie selbst jüdischerseits nicht gutgeheißen werden könnte, und wenn man auch an der äußersten Grenze des religiösen Jndifferentismus steht. — Bon solchen Betrachtungen angeregt, vereinigten sich die Herren Dr. med. Pöschman, praktischer Arzt in Karlsbad und S. L. Kuh, Vorsteher des israelitischen Hospitals in Prag dahin, den Gedanken, ein israelitisches Hospital zu errichten, anzuregen, und letzterer eingedenk der Plackereien, welche die in Karlsbad zur Kur anwesenden Glaubensgenossen rücksichtlich der Uebung des Gottesdienstes bisher ausgesetzt waren, da sie ordentlich das Tageslicht scheuen mußten, wenn sie an Feiertagen ihre Gebete gemeinschaftlich in einer Stube verrichten wollten, fügte noch in seinem und im Namen der Prager Gemeinde den Wunsch hinzu, daß dem Gesuche, das Sr. Majestät dem Kaiser wegen Errichtung eines israelitischen Hospitals untergebreitet werden wird, auch die Bitte um Errichtung eines ordentlichen israelitischen Bethauses beigefügt werden solle. Der Herr Hofrath Edler von Muth, Stadthauptmann und Polizeidirektor von Prag, nahm sich der Sache eifrig an, berief mehrere Gemeindemitglieder Behufs der Besprechung über den ersten in dieser wichtigen Angelegenheit zu machenden Schritt, ließ ein provisorisches Komitv wählen, das nun den nöthigen Aufruf an alle israelitischen Gemeinden erließ, und nach inzwischen eingetroffener Allerhöchster Bewilligung unterm 10. d. M. zur Bildung eines definitiven Komitös unter Vorsitz des ersten Gemeindevorstehers Herrn M. I. Landau schritt. Die ersten Schritte sind nun geschehen, der Vorstand sowol als die anderen Mitglieder des Komite's gewähren die sicherste Bürgschaft für eine gewissenhafte Verwendung der zu erwartenden Geldbeiträge, für ein umsichtiges und thätiges Einschreiten, so daß unter dem Schutze der wohlwollenden k. k. Behörden das Ziel bald erreicht werden wird, wenn nur die zahlreichen israelitischen Gemeinden des In- und Auslandes durch baldige reichliche Beiträge ihr Uebereinstimmen mit den Absichten des Komitö's beweisen, wodurch nicht nur ein Werk der Wohlthätigkeit und Gottesverehrung, sondern auch unter den eigenthümlichen Landesverhältniffen ein politischer Fortschritt zu Gunsten des Judenthums gefördert würde. Der Ausruf lautet folgendermaßen: Wenn der Arme im Allgemeinen der Unterstützung edler Menschenfreunde und der Versorgung in den dazu geeigneten Instituten zugewiesen ist, erscheint der mittellose Kranke, der seine Genesung nicht in der Heimath, nicht im Kreise seiner Wohlthäter oder in den für seine Unterkunft bestehenden Anstalten finden kann, sondern an den Heilquellen entfernter Gegenden suchen muß, um so mehr als Gegenstand des Mitleides und der Obsorge.