Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 15 (8.4.1844)
- Date
- 1844-04-08
- Page
- Seite 214 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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214 bewahrt, umständliche Berichte einreichen, damit dann das Kriegsministerium resp. der König bestimme, ob dieselben zum Landwehr-Offizierexamen zugelassen werden sollen oder nicht. Es soll dabei weniger noch auf besondere wissenschaftliche als auf praktische militärische Ausbildung gesehen werden. Berlin. 25. März. (D. A. Z.) Heute fand von den dazu geordneten Deputirten der Judenschaft die Wahl eines dritten Rabbiners oder vielmehr RabbinatsbeisitzerS statt. Das aus 32 Personen nebst den 7 Aeltesten und Vorstehern, im Ganzen also aus 39 Personen bestehende und auf Grund einer früher mitgetheilren Kabinetsordre zusammengesetzte Wahlkollegium wählte mit großer Stimmenmehrheit den vr. Sachs, jetzt in Prag, zu dieser Stelle. Gestern fand eine große Versammlung aller Derjenigen, welche sich mit einer solchen Wahl an sich schon nicht einverstanden erklärten, statt, worin man zu dem Beschlüsse kam, eine freilich ganz erfolglose Protestation einzulegen. Wenn vr. Sachs die auf ihn gefallene Wahl annimmt, so wird er wol ohne Schwierigkeit bestätigt werden. — Dr. Sachs ist ein geborner Berliner. — Frankreich. St. Marie, 16. März. (Privatmitth.) Die israelitische „philantropische Gesellschaft" beginnt über ihren Gegner, das Konsistorium des Ober-Rheins zu siegen. Nachdem ihre Statuten vom Minister des Kultus und dem Präfekten approbirt, und vom Groß-Rabbinen zu Marseille gebilligt worden, hat ihr auch daö Zentralkonsistorium vollständige Approbation bewilligt. Dasselbe legte der Gesellschaft die Frage vor: ob nicht auch Beförderung des Ackerbaus zum Gegenstände der Bemühung gedachter Gesellschaft gemacht werden könne, und welche wol die Mittel hierzu waren? Die Gesellschaft hat diese Frage den einzelnen Mitgliedern vorgelegt. L. B. Rußland und Polen. Wilna, 12. März. (Privatmittheilung der Oberpostamtszeitung.) Sämmtliche Rabbiner in den Grenzgouvernements haben, um künftigen Ursachen oder Vorwänden zu harten Maßnahmen gegen ihre Glaubensgenossen möglichst vorzubeugen, in den Synagogen eine Verfügung bekannt machen lassen, wonach „jeder Jsraelite und jede Israelitin, sofern der Eine das dreizehnte und die Andere das zwölfte Jahr überschritten haben, welche sich fortan des Schmuggelns schuldig machen würden, mit dem großen Synagogenbanne zu belegen seien." Es soll mit solchen Individuen von Seiten ihrer Glaubensgenossen jeder Verkehr und alle Gemeinschaft, unter Androhung des Bannes, untersagt und bei gleicher Strafe jeder Jsraelite verpflichtet sein, jeden ihm bekannt werdenden, von einem Juden begangenen Schmuggel sofort seiner Vorgesetzten Gemeindebehörde anzuzeigen, welche dann die Grenz- oder Polizeibehörde davon zu benachrichtigen habe rc. — Wer den abschreckenden Eindruck kennt, den die Androhung des Bannes auf das Gemüth eines diesseitigen Juden unfehlbar hervorbringt, der muß in diesem Beschlüsse der Rabbiner eine weit wirksamere Maßregel zur künftigen Verhütung des Schmuggels — insofern solcher seither zuweilen durch Juden betrieben worden — erkennen, als selbst in der sorgfältigsten Grenzbewachung und in den strengsten Repressiv-Maßregeln. Der polnische und russische Jude empfindet kaum vor der Knute und der Verweisung nach Sibirien eine solche Furcht, wie vor dem Banne seines Rabbiners. —. Die Augsb. Allg. Zeit, enthält ohne Orts¬ und Zeitangabe Folgendes: Briefe aus Galizien und Mähren erwähnen die durch die russischen Zollbeamten in einem russischen Grenzdorfe gemachte Entdekkung ungeheurer Vorräthe von geschmuggelten Maaren in mehreren von Juden bewohnten Häusern, worüber die allarmirendsten Berichte nach St. Petersburg gemacht worden sein sollen. Man muß gestehen daß diese Entdeckung zu sehr ungelegener Zeit kommt und daß die russischen Grenzjuden durch diesen Fall in die Gefahr gerathen der Wirkung der kaum wachgewordenen Gefühle des Mitleides und der Theilnahme in Rußland wie in Europa wieder verlustig zu werden. Von der polnischen Grenze, 15. März. Von dem Beschlüsse der Rabbiner in Wilna ist nunmehr allen israelitischen Gemeindevorstehern in den Grenzdistrikten unter dem Beifügen Mittheilung gemacht worden, daß sie davon ihren Gemeinden Kennt-