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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-04-08 · Heft 15 (8.4.1844) · p. Seite 210

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 15 (8.4.1844)
Date
1844-04-08
Page
Seite 210 (sequence 6)
Language
German
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210 halten könnte, wie er gerade wollte. Denn dann; aber wäre die Ehe in der Lhat nichts weiter, als j ein äußerlicher, nach Gutdünken geschloffener Werj trag." Er sagt ferner zum Schluffe: * „Mag cs denn sein, daß, wo Ehen zwischen Christen und Nichtchristen geschlossen werden, mancherlei irrige und auch unlautere Beweggründe dazu häufig Mitwirken; aber sind denn sämmtliche Ehen unter den Bekennern des Christenthums lautern Ursprungs und von wahrhaft sittlichem Gehalte? Und doch werden diese kirchlich eingesegnet; und mit Recht, weil Niemand je befugt ist, über die Gesinnung und das Gewissen Anderer zu richten. Aber eben dieß scheint auch den gemischten Ehen, von denen Luther redet, zu Statten zu kommen. Es ist natürlich hier nicht davon die Rede, was dem Einzelnen im einzelnen bestimmten Falle zu rächen sei, wenn er des Raches bedarf oder begehrt. Auch kann hier das Ideal einer christlichen Ehe, auf welches Paulus Ephes. », 22 ff. hinweiset, nicht den entscheidenden Maßstab abgeben. Es fragt sich nur, ob in diesem Slücke die Gewissen gebunden oder frei gelassen werden sollen, ob es namentlich für die christlich-protestantische Kirche oder den christlich-protestantischen Staat sich gezieme, den Genossen, die zu ehelicher Liebe und Treue mit Nichtchristen sich zu verbinden wünschen, dieß unbedingt zu wehren; oder eine so geschloffene Ehe wieder gewaltsam zu zerreißen? — Die Antwort hierauf ergiebt sich nach dem Obigen von selbst." — Hierzu fügt er als Anmerkung: „Zumal, wenn es sich gar nicht um Ehen mit Bekennern fremder Religionen überhaupt, sondern nur mit mosaischen Glaubensgenossen handelt. Stehet doch ein Jude, wenn er ein rechter Jude ist, redlich und ohne Fatsch, nicht fremd dem Geiste, in welchem die Weisen und Propheten des Alten Bundes redeten und handelten, nicht unähnlich an Bekennlniß und Gesinnung jenem Schriftgelehrten, von welchem Markus im Evang. Kap. 12, V. 24—34 erzählt, — stehet doch ein Solcher in der That dem Reiche Gottes sehr nahe, näher ohne Zweifel, als Unzählige, die den Christcnnamen führen; so daß schwerlich weder eine freundschaftliche, noch auch unter Umständen eine eheliche Verbindung mit demselben als eines Christen unwürdig geachtet werden könnte. Die strengen Anhänger freilich des Talmud und rabbinischer Satzungen werden von selber eine solche Verbindung weder wünschen, noch suchen." —. So weit Herr Pastor Greineisen. In Bezug auf die letzten Worte haben wir nur zu bemerken, daß in den Ländern, wo die Ehe zwischen Juden und Christen von Staats Seiten freigegeben ist, noch keine jüdische Stimme sich dagegen hat verlauten lassen, so daß das Verbot solcher gemischten Ehen bis jetzt nur den christlichen Konzilien und christlichen Staaten zur Last fällt. Man sieht daraus, wie falsch diejenigen sind, die demungeachtet den Juden aus der Nichtvermischung einen Vorwurf machen. Wersen wir nun einen Blick auf diese Angelegenheit vom allgemeinsten Standpunkte, so | sind hier zw ei Falle möglich. Entweder eine gemischte Ehe wird eingegangen, indem die sich Verehlichenden gleichgültig gegen das konfessionelle Moment sind, oder indem sie es nicht sind, aber die gegenseitige Zuneigung oder das Interesse, das sie zur Verbindung bringt, ist stärker als das Gewicht, das sie auf das konfessionelle Moment legen. Im erstern Falle hat die Konfession kein spezielles Interesse, im letztern Falle fragt es sich, wie sich das konfessionelle Moment durch das Motiv der Verbindung hindurcharbeiten werde, um hier eine Einigung hinsichtlich der Personen selbst und hinsichtlich der Kinder zu erwirken. Es stellt sich hierbei heraus, daß von der einen Seite, sollte die Konfession die Verehelichung verhindern, das Glück, die Befriedigung zweier Menschenhcrzen auf's Spiel gej setzt wird, von der andern Seite, im Falle der Ein- > willigung, tausend Fälle im Leben Vorkommen werj den, wo die Gatten an einander wegen ihrer Glauj bensverschiedenheit keine Befriedigung finden, ja; Veranlassung zu Zwietracht, und hinsichtlich der i Kinder zu Schwanken, Irreligiosität ff. bekommen > werden. So vernahm ich neulich aus dem Munde! eines Ehepaars, das drei Kinder durch, den Tod verloren, als von gemischten Ehen die Rede war, die Aeußerung: wie hätten wir unser Unglück ertragen können, wenn wir uns nicht im gemeinsamen . Glauben aufgerichtet hätten. Der Schluß davon ist: daß wir mit Herrn P. Greineisen jede Gesetzgebung; verwerfen, welche eine gemischte Eye verbietet, und : glauben, daß sie hiermit in ein Gebiet eingreift, das ihr gar nicht zusteht; daß von Seiten der Konses- : fronen den gemischten Ehen strikte kein Hinder-

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