Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 15 (8.4.1844)
- Date
- 1844-04-08
- Page
- Seite 209 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225335-3225351--05976-3314762- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
209 betroffen, doppelt böse emgewirkt, freundlich die Hand reichen, auf daß sie sich erheben, und Euch zum reichen Segen würden. — (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, I. April. (Privatmitth.°)) Allhier nimmt jetzt die Diskussion über die Emanzipation der Juden eine praktische Richtung. In den „Neuen Hamb. Blättern" No. 14 (27. März) bringt der Pastor zu St. Jacobi, Herr Grein eisen, die Verheirathung zwischen Juden und Christen zur Sprache, und zwar indem er ein Votum Luther's darüber zitirt. Luther sagt: „Darum wisse, daß die Ehe ein äußerlich, leiblich Ding ist, wie andre weltliche Handthierung. Wie ich nun mag mit einem Heiden, Juden, Türken, Ketzer essen, trinken, schlafen, gehen, reiten, kaufen, reden und handeln; also mag ich auch mit ihm ehelich werden und bleiben. Und kehre dich an der Narren Gesetze, die solches verbieten, Nichts!"). Man findet wol Christen, die ärger sind im Unglauben inwendig, und der das mehrere Theil, denn kein Jude, Heide, Türke oder Ketzer. Ein Heide ist ebensowol ein Mann, und Weib, von Gott wohl und gut geschaffen, als St. Peter und St. Paul und St. Lucia; schweige denn als ein loser, falscher Christ." — Luther zitirt auch Stellen des N. T., welche aber weiter Nichts besagen, als daß, wenn ein Heide Christ wird, ohne daß diesem die Frau folgt, Scheidung nicht nothwendig ist, daß aber eine christliche Wittwe am füglichsten einen Christen heirathen solle. Herr Greineisen erklärt nun Luther's Worte folgendermaßen: „Wenn Luther nämlich die Ehe als ein „äußerlich, leiblich Ding" bezeichnet, so dürfen wir nicht vergessen, daß derselbe die äußerlichen, leiblichen Dinge doch nimmer als außer allem Zusammenhänge mit dem Glauben und der Frömmigkeit stehend an- °) Nicht von unserm gewöhnlichen Korrespondenten. Redakt. ") Luther beschimpft hiermit viele lutherische Gesetzgeber! sah. Mit Recht aber betrachtet er die Ehe als zu den irdischen Verhältnissen gehörig, von welchen an und für sich der Seelen Seligkeit nicht abhange. Daß er zu einer rechten Gott gefälligen Ehe allerdings auch den Glauben rechnete, ersieht man schon aus der vorliegenden Stelle selbst. Denn eben darum will er ja die Ehe mit Nichtchristen unverwehrt und unverboten haben, weil man Christen finde, die wol ärger seien im Unglauben inwendig, als kein Jude, Heide, Türke oder Ketzer. Luther giebt damit nicht undeutlich zu verstehen, daß es einen Glauben geben könne und gebe, der nicht nothwendig gebunden sei an das eine oder andere Glaubensbekenntniß, nämlich die im Herzen wurzelnde Frömmigkeit. Und weil diese gar wohl auch bei Nichtbekennern des Christenthums gefunden werden könne, so wie man sie bei den Bekennern des Evangeliums nicht selten nur allzusehr vermisse: so meint er, unstreitig könne eine Ehe, bei der eine solche fromme Gemüthsfassung sich finde und die Herzen in aufrichtiger Liebe einige, wol nicht sträflich und Gott mißfällig sein." So richtig diese Interpretation hinsichtlich des letzten Theils der Worte Luther's ist, so wenig kann man die des erster» Theils billigen. Wenn Luther die Ehe als ein „äußerlich, leiblich Ding" ansieht, und sie mit „essen, trinken, schlafen, gehen, reiten, kaufen, reden und handeln" in eine Kategorie wirft, so hat er sie wol von der materiellsten und unbedeutendsten Seite gefaßt, die jeder edlcrn Seele widerstrebt. Die Ehe ist I) die innigste Verbindung beider Geschlechter, 2) das Zusammenleben auf Grund völlig gemeinsamer Interessen, 3) die Erziehung der erzielten Kinder. Muß nun schon das erste Moment beim Menschen auch« auf Harmonie der Seelen sich gründen, um gerechtfertigt und geheiligt zu sein, wie vielmehr wird diese von den beiden anderen Momenten vorausgesetzt. Jedenfalls hat also Luther die schlechteste Vertheidigung der gemischten Ehe getroffen, wenn er die Ehe als ein „leiblich, äußerlich" Ding angesehen haben will. Ein viel bedeutsameres Moment macht Herr Gr. selbst geltend, indem er sagt: „Dabei ist aber auch noch dieß zu bedenken, daß die Entstehung einer wahren und ausschließlichen Zuneigung, wie sie zur Ehe führen soll und zu derselben die Grundbedingung ist, nicht etwa lediglich von menschlicher Willkür abhangt, so daß Einer es damit